Drucksache - 1752/IV  

 
 
Betreff: Antragsportal für Einwohnerinnen und Einwohner einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionHauptausschuss
Verfasser:Freitag Kriesel 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Transparenz und Bürgerbeteiligung Vorberatung
01.12.2014 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung vertagt   
05.01.2015 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung im Ausschuss abgelehnt   
Hauptausschuss Vorberatung
06.01.2015 
37. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 11.11.2014
2. BE TraBü vom 05.01.2015
3. BE Hauptausschuss vom 06.01.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Internetportal einzurichten, über welches die Bürgerinnen und Bürger Vorschläge für "Einwohneranträge" (gemäß §44 BzVwG) und "Bürgerbegehren" (gemäß §45 BzVwG) einstellen und in kollaborativer Weise diskutieren, kommentieren und überarbeiten können. Das Portal kann auch gemeinsam mit anderen Bezirken betrieben werden.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages (2 Ja-Stimmen [Piraten, Bü90/Die Grünen], 10 Nein-Stimmen [SPD, Bü90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE], 1 Enthaltung [Bü90/Die Grünen]).

 

Begründung:

Das Bezirksverwaltungsgesetz gesteht den Einwohnerinnen und Einwohnern der Berliner Bezirke das Recht zu, Einwohneranträge an die Bezirksverordnetenversammlungen zu stellen, sofern es ihnen gelingt, dafür 1.000 Unterschriften zu sammeln (siehe Bezirksverwaltungsgesetz §44). Ferner gesteht es Ihnen das Recht zu, Bürgerbegehren zu initiieren, wenn es ihnen gelingt, von drei Prozent der bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung festgestellten Zahl der Wahlberechtigten unterstützt zu werden (siehe Bezirksverwaltungsgesetz §45).

 

Angesichts dessen, dass es in allen Berliner Bezirken zusammen in den letzten drei Jahren nur wenige Einwohneranträge gegeben hat, scheint diese Hürde zu hoch angesetzt zu sein. Da weder die Bezirksverordnetenversammlung, noch das Bezirksamt das Bezirksverwaltungsgesetz ändernnnen, müssen zunächst andere Wege gesucht werden, um den Einwohnerinnen und Einwohnern diesen Weg der Beteiligung an den politischen Prozessen des Bezirks zu erleichtern. Das Portal kann den Antragstellerinnen und Antragstellern nicht abnehmen, für ihr Anliegen zu werben und Unterstützung und Unterschriften zu sammeln, aber es kann ihnen diese Aufgabe erleichtern.

 
 

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