Drucksache - 1670/IV  

 
 
Betreff: Mädchen- und Frauensportfest

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:1. Matischok-Yesilcimen
2. Mahr
 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Sportausschuss Entscheidung
25.11.2014 
27. öffentliche Sitzung des Sportausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.10.2014
2. BE Sportausschuss vom 25.11.2014
3. Beschluss vom 18.12.2014
4. VzK vom 10.02.2015
5. VzK vom 19.02.2015

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 15.01.2015

Abt.      Tel.:32064

     

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1491/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über Interkulturelle Organisationsentwicklung des Bezirksamtes in die

Zielvereinbarung aufnehmen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2014 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1491/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Handlungsempfehlungen der Senats-integrationsverwaltung bezüglich der interkulturellen Organisationsentwicklung zu folgenden Aspekten zu berücksichtigen:

        Festlegung von Oberzielen zwischen den FachbereichsleiterInnen und den AmtsleiterInnen über die Ziele der interkulturellen Öffnung,

        Festlegung kurz-, mittel und langfristig umzusetzender Maßnahmen zur Interkulturellen Organisationsentwicklung im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Matrix mit der SE PersFin,

        Politische Unterstützung der interkulturellen Organisationsentwicklung durch die FachbereichsleiterInnen (Vorbildfunktion).

In einem Pilotprojekt sollen dazu vorab die Bereiche Soziales und Bürgerdienste sowie Bildung, Kultur und Umweltschutz beauftragt werden.

 

Das Bezirksamt hat am 20.01.2015 beschlossen, der Bezirksverordneten-versammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Durch die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil, vom 18. Oktober 2011 - GGO I - (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 51 vom 18.11.2011) ist Bürgerorientierung als Grundlage für das Verwaltungshandeln verankert.

 

In § 11 (1) der GGO I rgerorientierung heißt es konkret:

Die Berliner Verwaltung ist interkulturell ausgerichtet. Toleranz und Weltoffenheit gehören zu den Maßstäben des Verwaltungshandelns ihrer Dienstkräfte. Die Behörden erbringen ihre Leistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zuverlässig, kompetent, verständlich, freundlich und so schnell wie möglich. Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Elternteile mit Kleinkindern sind bevorzugt zu bedienen.“

 

 

Zudem findet sich die Interkulturelle Öffnung bzw. die Ausrichtung an Zielgruppen im Leitbild des Bezirksamtes wieder, in dem es heißt „Der Bezirk entwickelt sich zu einem attraktiven, lebenswerten, gesunden und zukunftsorientierten Ort r alle Alters- und Bevölkerungsgruppen.“

Sie ist zudem von den strategischen Zielen des Bezirksamtes erfasst; konkret in den Zieldimensionen

Gemeinwohl/Kundenorientierung“:

  • Das Verwaltungshandeln wird an zielgruppenorientierten Qualitätskriterien (Prozess- und Ergebnisqualität) ausgerichtet.
  • Produkte und Leistungen werden in sozialraum- und zielgruppenorientierter Infrastruktur bereitgestellt.

„Prozesse und Strukturen“:

  • Die Aufgaben, Strukturen und Prozesse in den OE werden sozialräumlich ausgerichtet (BA-Beschlusslage).

Beschäftigtenorientierung“:

  • Personalentwicklung wird bedarfs- und anforderungsgerecht betrieben.

 

Vor diesem Hintergrund sah es das Bezirksamt als folgerichtig an, Interkulturelle Organisationsentwicklung nicht erst in ausgewählten Pilotbereichen zu berücksichtigen, sondern in der Rahmenrichtlinie für den Abschluss von Zielvereinbarungen die bereits bestehende Verpflichtung der Ämter zur Bürger-orientierung im Sinne der GGO und der strategischen Zielsetzung des Bezirksamtes deutlich herauszustellen.

 

Unter Einbeziehung der bezirklichen Beauftragten wurde daher in der Neufassung der Rahmenrichtlinie r den Abschluss von Zielvereinbarungen im Bezirksamt Mitte von Berlin festgehalten, dass das zuständige Bezirksamtsmitglied dafür Sorge trägt, dass gleichstellungsrelevante, behindertenrelevante und integrationsrelevante Aspekte bei der Zielformulierung für die Organisationseinheit berücksichtigt werden und hierfür die Beratung der jeweils zuständigen Beauftragten in Anspruch genommen werden kann.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 
 

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