Drucksache - 1661/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:32200 Ordnungsamt BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:1661/IV Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Über Mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung Tegeler-/Sprengelstraße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1661/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht:
a) zu prüfen, ob und welche Mittel (z.B. Ampel, „Zebrastreifen“ u.a.) denkbar wären, die Kreuzung Tegeler-/Sprengelstraße insbesondere für Fußgänger in Hinsicht auf die Querungsmöglichkeiten „sicherer“ zu gestalten und
b) sich bei den zuständigen Stellen für die Realisierung der in der Beantwortung von a) aus Sicht des Bezirksamts wirksamsten und zugleich wahrscheinlichsten Variante einzusetzen.
Das Bezirksamt hat am 26.09.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde hat die Möglichkeit der Einrichtung von Fußgängerüberwegen am Knoten Tegeler-/Sprengelstraße geprüft.
Im Ergebnis ist die Einrichtung von Fußgängerüberwegen nicht möglich, da die Voraussetzungen hierfür gemäß der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nicht gegeben sind. Demnach wird die Errichtung von Fußgängerüberwegen erst empfohlen, wenn eine rege Fußgängerquerung von 50-100 Fußgängern pro Stunde (hinreichend gebündelter Fußgängerverkehr) mit einem Kraftfahrzeugverkehr von mindestens 200 Fahrzeugen in der Stunde im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle zu verzeichnen ist. Fußgängerüberwege sind vorrangig nur auf Straßenabschnitten mit einer durchgängig zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h anzuordnen; in Tempo-30-Zonen sind sie daher entbehrlich.
Am nördlichen sowie am östlichen Querungspunkt des Knotens Tegeler-/Sprengelstraße wurden bereits Querungshilfen zur Erhöhung der Sicherheit der Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn Gehwegvorstreckungen baulich angelegt. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen in diesem Bereich ist daher aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht erforderlich.
Bei der von der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde durchgeführten Verkehrszählung an den Querungspunkten, konnte am westlichen Querungspunkt ein Fußgängerverkehr von ca. 40 Fußgängern pro Stunde mit einem Kraftfahrzeugverkehr von ca. 130 Fahrzeugen pro Stunde und am südlichen Querungspunkt ein Fußgängerverkehr von 35 Fußgängern pro Stunde mit einem Kraftfahrzeugverkehr von ca. 194 Fahrzeugen pro Stunde festgestellt werden. Da die ermittelten Verkehrsdaten der jeweiligen Querungspunkte (auch an dem nördlichen u. östlichen Querungspunkt) nicht den Vorgaben der o.a. Richtlinie entsprechen, ist die Anordnung eines Fußgängerüberweges aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht möglich.
Weiterhin konnte vor Ort festgestellt werden, dass der Fußgängerverkehr an der Kreuzung Tegeler-/Sprengelstraße die ausreichend vorhandenen Lücken im Fließverkehr zum Überqueren der Straßenkreuzung gefahrlos nutzen konnte.
Im Zusammenhang der Bewertung der Verkehrssituation an der Kreuzung Tegeler-/ Sprengelstraße wurde beim Verkehrsdienst der Berliner Polizei die Unfallstatistik der letzten 7 Jahre angefordert. Demnach kam es in der Zeit vom 01.10.2010 bis 10.02.2017 zu insgesamt 38 Verkehrsunfällen mit 9 Verunglückten, ohne beteiligte Fußgänger. Die Verkehrssituation am Knoten Tegeler-/Sprengelstraße kann somit als unauffällig betrachtetet werden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 26.09.2017 Bezirksbürgermeister von Dassel
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