Drucksache - 1642/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen32200 GesPersFin L
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1642/IV --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über Politische Schwerpunkte bei Haushaltssperren ausnehmen.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 20.11.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1642/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, trotz der angespannten Haushaltslage die Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung zum Doppelhaushaltsplan 2014/2015 einschließlich der Beschlüsse zum Ergänzungsplan 2015 zur Bewirtschaftung zur Verfügung zu stellen und nicht durch Haushaltssperren politische Schwerpunktsetzung zu blockieren. Dies betrifft beispielsweise die Mittel für die Bezirksverordnetenversammlung und die Seniorenvertretung.
Das Bezirksamt hat am 10.02.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Im Haushaltsjahr 2014 wurde mit Wirkung zum 01.01.2014 eine Haushaltssperre für einen geringen Anteil der steuerbaren konsumtiven Sachausgaben verfügt. Gesperrte Ausgaben wurden auf Antrag der Abteilungen mit Nachweis der sachlichen Notwendigkeit und zeitlichen Unaufschiebbarkeit freigegeben. Politische Schwerpunktsetzungen waren von der Haushaltssperre im Grundsatz nicht betroffen, so wurden unter anderem Mittel für den Kauf von Schutzwesten für das Ordnungsamt freigegeben.
Im Haushaltsjahr 2015 wurde keine Haushaltssperre verfügt. Alle Ausgaben stehen den Abteilungen zur freien Bewirtschaftung zur Verfügung. Gleichwohl lässt sich natürlich in dem aktuellen frühen Stadium der Haushaltswirtschaft nicht ausschließen, dass die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben es erforderlich macht, geeignete Steuerungsmaßnahmen einzuleiten. Die im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushaltsplan 2014/2015 und Ergänzungsplan 2015 gefassten Beschlüsse zur politischen Schwerpunktsetzung bleiben hiervon unberührt.
A) Rechtsgrundlage:
§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den .02.2015
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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