Drucksache - 1619/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Kommerzielle Schulnutzer an den Kosten beteiligen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1619/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich und in einem ersten Schritt sicherzustellen, dass alle Unternehmen, die Schulen kommerziell nutzen und dort Gewinne erwirtschaften . für ihre Energiekosten vollständig aufkommen (gemessen am Verbrauch, nicht an einer Schätzung) . für ihre Wasserkosten vollständig aufkommen.“
Das Bezirksamt hat am 01.09.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die vertragliche Bindung kommerzieller Schulnutzer an Oberschulen und in Küchen der Grundschulen erfolgt über eine Betriebskostenvorauszahlung der Energie- und Wasserkosten. Durch die Installation von Zwischenzähleinrichtungen werden diese nach den tatsächlichen Verbräuchen und einer jährlichen Betriebskostenabrechnung geltend gemacht. In den Bereichen, wo gegenwärtig keine Zwischenzähleinrichtung installiert werden konnte, erfolgt diese Abrechnung nach qm unter Berücksichtigung der Kostenrechnung. Somit werden die individuellen, tatsächlichen Verbräuche abgerechnet und dem BA Mitte erstattet.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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