Drucksache - 1613/IV  

 
 
Betreff: Wohnprojekt Kruppstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 09.09.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 06.01.2015
4. VzKvom 22.01.2015

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .12.2014

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1613/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Wohnprojekt Kruppstraße

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1613/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für eine Vergabe der Liegenschaft Kruppstraße 14 a über ein Konzeptverfahren an Wohn- und Hausprojektinitiativen oder Wohnungsbaugenossenschaften einzusetzen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 09.12.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Stadtplanungsamt hat sich gegenüber dem Liegenschaftsfonds dafür eingesetzt, die Vergabe des Grundstücks im Rahmen eines Konzeptverfahrens durchzuführen. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für ein solches Verfahren über Städtebauförderprogramme zu beantragen. Auch mit der Wohnungsbauleitstelle des Senates ist das Stadtplanungsamt bezüglich der Kruppstr. 14a im Gespräch.

 

Die Information über den weiteren Fortgang erfolgt mit der Bearbeitung/Berichterstattung zur DS 1604/IV „Neues Wohnen in der Kruppstraße“.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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