Drucksache - 1418/IV  

 
 
Betreff: Bäume für die Friedrichstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Lehmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.05.2014
2. Änderungsantrag vom 20.05.2014
3. Vertagt
4. Beschluss
5. VzK vom 08.09.2014
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum                            .2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1418/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Bäume in der Friedrichstraße

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1418/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern weitere Straßen mit derzeit wenig Straßengrün, wie zum Beispiel die Friedrichstraße, begrünt werden können. Neben leeren Baumscheiben sollen alternative Möglichkeiten der Straßenbegrünung, wie zum Beispiel Pflanzen- bzw. Baumkübel, geprüft werden. Die Prüfung möglicher Alternativen soll unter Diskussion weiterer Partner, wie zum Beispiel der Beuth Hochschule, erfolgen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 02.09.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu denen im Mai 2014 gemachten Aussagen zu einer Begrünung der Friedrichstraße hat das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) nichts mehr hinzuzufügen und diese haben weiterhin fachlich und in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage Bestand.

Auch weitere zusätzliche Baumpflanzungen in Straßen mit wenig Grün sind unter den bereits genannten Aspekten nicht mehr zu realisieren.

 

Das SGA steht im ständigen Kontakt mit der Beuth-Hochschule. Das Problem ist nicht Lösungen für alternative oder neue Pflanzkonzepte zu finden, sondern wie man diese Pflanzungen langfristig sichern kann.

 

Das SGA sieht mit Besorgnis die Unterversorgung einiger Ortsteile mit Straßengrün, besonders mit Straßenbäumen. Aber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht kann es nicht ausfinanzierten Maß-nahmen, die die Pflege und Unterhaltung des vorhandenen Bestand gefährden würden, nicht zustimmen.

 

Bis zum Jahr 2020 wird der Straßenbaumbestand auf ca. 30.000 Straßenbaumstandorte an-wachsen. Zurzeit verfügt der Bezirk über 28.643 (Stand 18.08.2014) Straßenbaumstandorte.

 

Um die Bäume nachhaltig und dem aktuellen Stand der Technik pflegen zu können, würde das SGA pro 1.000 Standorte 1 AK benötigen und pro 10.000 Standorte eine Hubarbeitsbühne.

Zurzeit verfügt der Bereich der Straßenbaumpflege über 22,5 AK und 2 Hubarbeitsbühnen.

 

Die Altersstruktur der Mitarbeiter und der überalterte Maschinen- und Fahrzeugbestand führt zu weiteren Arbeitsverlusten. Da die Vergabe der Leistung in der Regel ca. 150 % teurer ist als die Eigenleistung, kann das SGA diesen Missstand nicht kompensieren.

 

Solange das SGA nicht in die Lage versetzt wird, seinen Aufgaben fachgerecht nachzukommen und die Defizite der letzten Jahre aufzuarbeiten, wäre es unverantwortlich, noch weiteres Straßengrün im Bezirk zu schaffen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin, 02.09.2014

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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