Drucksache - 1347/IV  

 
 
Betreff: Ein schöneres Zuhause für Schnute – Umgestaltung des Bärenzwingers vorantreiben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Fraktion der SPD Mahr 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.03.2014
2. Beschluss vom 20.03.2014
3. VzK vom 26.06.2014
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum                            .06.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1347/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Ein schöneres Zuhause für Schnute - Umgestaltung des Bärenzwingers vorantreiben

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.03.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1347/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zeitnah die tierartgerechte bauliche Umgestaltung des Bärenzwingers durchzuführen. Dabei soll ggf. unter inhaltlicher und fachlicher Unterstützung von Bärenexperten ein Konzept für den Umbau erstellt werden, das die im Schlussbericht zur Drucksache 0632/IV aufgeführten Vorschläge integriert. Das Bezirksamt wird ersucht, sich an die zuständige Senatsabteilung zu wenden, um eine finanzielle Beteiligung des Landes an der baulichen Umgestaltung zu erwirken. Der BVV ist bis zum 15.05.2014 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 17.06.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der umlaufende bisherige Wassergraben wird der Bärin als Auslauffläche zur Verfügung stehen.  Aufgrund des gesundheitlichen Zustandes kann sie die vorhandenen Stufen nur schwerlich benutzen, so dass mittig Abgänge erweitert bzw. neu errichtet werden. Der Graben erhält eine Mulchschicht. Dabei muss der Abstand von Bodenhöhe bis zum Übersteigschutz mindestens 2,50 m betragen. Durch diese Mulchfläche erfährt die Anlage eine deutliche Vergrößerung der Grundfläche.

Durch die Erweiterung genügt diese Anlage auch den Anforderungen des neuen, sich derzeit noch im Entwurf befindenden Säugetiergutachtens.

Die vorhandenen Badebecken erhalten zur Erleichterung des Ein-und Ausstieges schmale Tritt-stufen, wobei die vorhandene Tiefe der Becken beibehalten wird.

Weiterhin werden engmaschige Zaunfelder, sowohl im westlichen, als auch im östlichen Teil des Geheges, zum Schutz vor Verschmutzung der Wassereinläufe montiert.

Außerdem müssen einbetonierte Findlinge aus Platzgründen entnommen bzw. verlegt werden.

 

Beide Auslaufflächen erhalten auf dem Plateau umgehende Elektrozäune, Höhe 50 cm, um das Abstürzen in den Graben zu verhindern.

Auf einer Fläche ist es erforderlich, dass Holzpalisaden ergänzt bzw. neu eingebaut werden, um die Trennung von Plateau und Graben hervorzuheben.

 

Zunächst soll nur auf einer Seite des Geheges der Wassergraben nutzbar als Auslauffläche her-gestellt und mit Rindenmulch aufgefüllt werden.

Wenn diese Fläche von der Bärin als neue Auslauffläche angenommen wird, wird nochmals geprüft, ob der gleiche Umbau auf der anderen Fläche erfolgen sollte.

 

Die Umbaumaßnahmen können derart durchgeführt werden, dass die Bärin nur kurze Zeit im Innengehege verbleiben muss. Die Baumaßnahmen im Bereich des umlaufenden Grabens können sich auf die eine Hälfte der Außenanlage beschränken, so dass sich das Tier während dieser Zeit auf der anderen Hälfte, unter Beobachtung sicherheitstechnischer Aspekte, aufhalten kann.

 

Mit den Baumaßnahmen ist in der 20. Kalenderwoche begonnen worden.


              -2-

              (DS 1347/IV)

 

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               Ausgaben in Höhe von ca. 21.000 Euro                                                                                                                              aus Kapitel 3810, Titel 52110

 

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

 

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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