Drucksache - 1149/IV  

 
 
Betreff: In den Schulen für die Schulen kochen – Besseres Essen mit weniger Energie zubereiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Mahr Lüthke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.12.2013 
26.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
16.01.2014 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
13.02.2014 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
13.03.2014 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
10.04.2014 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
15.05.2014 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
12.06.2014 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
11.09.2014 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
09.10.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
13.11.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
02.12.2014 
36. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.11.2013
2.Änderungsantrag Piratenfraktione vom 19.11.2013
3. Vertagt
4. BE Schule vom 13.11.2014
5. BE HA vom 02.02.2014
6. Beschluss vom 18.12.2014
7. VzK vom 11.09.2015
8. Anlage
9. Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .08.2015

Abt.      Tel.:23700

     

 

 

2.

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin1149/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

In den Schulen für die Schulen kochen – Besseres Essen mit weniger Energie zubereiten

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1149/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, in den bestehenden Schulküchen dafür Sorge zu tragen, dass dort ausschließlich Essen für Schulen und ggf. Hort und Kita-Eigenbetriebe hergestellt werden. Die Herstellung, Zubereitung und das Aufwärmen von Speisen für Dritte muss dabei vertraglich ausgeschlossen werden, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Kosten dafür exakt abgerechnet werden.

 

Die Verträge mit den Betreiberinnen und Betreibern sind entsprechend anzupassen und nach Absprache mit den Schulkonferenzen (§ 76 Abs. 3 Schulgesetzt) offenzulegen. Der Bezirksverordnetenversammlung ist halbjährlich bis zur Änderung aller bestehenden Verträge durch eine Vorlage zur Kenntnisnahme im Rahmen eines Zwischenberichts zu berichten.“

 

 

Das Bezirksamt hat am            beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

In den bestehenden Schulküchen wird bereits dafür Sorge getragen, dass dort ausschließlich Essen für Schulen, Horte und Kita-Eigenbetriebe hergestellt werden. Für die Herstellung, Zubereitung und das Aufwärmen von Speisen für Dritte ist sichergestellt, dass die Kosten dafür exakt über Zwischenzähleinrichtungen bzw. pauschale Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlungen abgerechnet werden. Da die Ausschreibungen der Dienstleistungsverträge mit den Caterern zur Wahrnehmung der Essenversorgung der Schülerinnen und Schüler für die bezirklichen Grundschulen zum 01.02.2014 erstmals aufgrund einheitlicher, von der Senatsbildungsverwaltung zentral entwickelter Kriterien und Leistungsverzeichnisse gestaltet wurde, sind auch die Verträge für Schulküchen diesen Kriterien angepasst worden.


Diese Anpassungen sind über die Schulleitungen an die Schulkonferenz nach § 76 Abs. 3 Nr. 7 des Berliner Schulgesetzes offengelegt und mit diesen abgestimmt worden. Die Laufzeiten der „Verträge über die Überlassung der Produktionsküche und Schulmittagsversorgung“ sind im Wesentlichen den Laufzeiten der ausgeschriebenen Verträge bis zum 31.07.2017 angepasst.

 

Für weitere Details fügen wir Ihnen nochmals die Beantwortungen zu den Kleinen Anfragen 0758/IV und 0802/IV bei.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

3. 

Original u. 1 Kopie an BzBm B4

4. 

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5. 

Kopie an SchuSpo GS AL

6. 

ZdA bei JugSchuSpoFML Ref

 

                                                                                                                        AL:

 

  JugSchuSpoFML EU:

 

 

 

 

 
 

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