Drucksache - 0599/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0599/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Straßenreinigungsgebühren für Grünanlagen modifizieren
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0599/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister für eine Korrektur der bestehenden Verfahrensweise zur Entrichtung der Straßenreinigungsgebühren für Grünanlagen einzusetzen. Ziel sollte es sein, die bestehende Praxis zu ändern, nach der die Bezirke Straßenreinigungsge-bühren gemessen an der angrenzenden Grundstücksfläche, selbst für Grünanlagen, entrichten müssen (§7, 3 StrReinG). Eine Berechnung nach Frontlängen nach Berechnungsmetern ist anzu-streben.
Aus Gründen der Entlastung des ohnehin angespannten Bezirkshaushaltes sollten die Bestre-bungen des Bezirksamtes dahin gehen, ausschließlich die von der BSR erbrachten Leistungen zu vergüten. Außerdem möge das Bezirksamt prüfen lassen, ob bestehende Verträge mit der BSR, als Anstalt des öffentlichen Rechts, überarbeitet werden können.
Das Bezirksamt hat am 13.08.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Die nunmehr angestrebte Verfahrensweise, die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren gemäß den Straßenfrontlängen von Grundstücken durchzuführen, bestand bis 1995. Diese Regelung wurde seinerzeit von der zuständigen Senatsverwaltung auf Antrag der Berliner Stadt- reinigungsbetriebe (BSR) abgeschafft. Die BSR hat damit eine Einnahmesteigerung durchsetzen können, die dem Bezirk Mitte Mehrkosten von rund 150 % auferlegte. Eine Ausnahmeregelung für öffentliche Grünflächen wurde nicht zugelassen. Eine Wiedereinführung der ehemaligen Regelung erscheint wenig Erfolg versprechend, da die BSR dann auf die erzielten Mehreinnahmen wieder verzichten müsste. Verträge mit der BSR schließt in ausschließlicher Zuständigkeit die Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt ab.
Das Bezirksamt hat eine dem Ersuchen der BVV entsprechende Vorlage beim Rat der Bürgermeister zur Sitzung am 22.08.2013 eingebracht.
-2- (zu DS 0599/IV)
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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