Drucksache - 0599/IV  

 
 
Betreff: Straßenreinigungsgebühren für Grünanlagen modifizieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Briest für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
19.12.2012 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vertagt   
23.01.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
12.02.2013 
17. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2012
2. BE Soziale Stadt vom 23.01.2013
3. BE HA vom 15.02.2013
4.Beschluss vom 21.02.2013
5. Vzk vom 13.08.2013
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                    Datum:              .08.2013

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              Tel.:              44600

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0599/IV

                                                       

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über              

 

Straßenreinigungsgebühren für Grünanlagen modifizieren

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0599/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister für eine Korrektur der bestehenden Verfahrensweise zur Entrichtung der Straßenreinigungsgebühren für Grünanlagen einzusetzen. Ziel sollte es sein, die bestehende Praxis zu ändern, nach der die Bezirke Straßenreinigungsge-bühren gemessen an der angrenzenden Grundstücksfläche, selbst für Grünanlagen, entrichten müssen (§7, 3 StrReinG). Eine Berechnung nach Frontlängen nach Berechnungsmetern ist anzu-streben.

 

Aus Gründen der Entlastung des ohnehin angespannten Bezirkshaushaltes sollten die Bestre-bungen des Bezirksamtes dahin gehen, ausschließlich die von der BSR erbrachten Leistungen zu vergüten. Außerdem möge das Bezirksamt prüfen lassen, ob bestehende Verträge mit der BSR, als Anstalt des öffentlichen Rechts, überarbeitet werden können.

 

Das Bezirksamt hat am 13.08.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Die nunmehr angestrebte Verfahrensweise, die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren gemäß den Straßenfrontlängen von Grundstücken durchzuführen, bestand bis 1995. Diese Regelung wurde seinerzeit von der zuständigen Senatsverwaltung auf Antrag der Berliner Stadt- reinigungsbetriebe (BSR) abgeschafft. Die BSR hat damit eine Einnahmesteigerung durchsetzen können, die dem Bezirk Mitte Mehrkosten von rund 150 % auferlegte. Eine Ausnahmeregelung für öffentliche Grünflächen wurde nicht zugelassen.

Eine Wiedereinführung der ehemaligen Regelung erscheint wenig Erfolg versprechend, da die

BSR dann auf die erzielten Mehreinnahmen wieder verzichten müsste.

Verträge mit der BSR schließt in ausschließlicher Zuständigkeit die Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt ab.

 

Das Bezirksamt hat eine dem Ersuchen der BVV entsprechende Vorlage beim Rat der Bürgermeister zur Sitzung am 22.08.2013 eingebracht.

 

                                                                                    -2-                                                         (zu DS 0599/IV)

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b.              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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