Drucksache - 0597/IV  

 
 
Betreff: Multilinguale Internetpräsenz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Lang 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Partizipation und Integration Vorberatung
29.01.2013 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
12.02.2013 
17. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2012
2. Antrag vom 11.12.2012
3. BE Int. vom 31.01.2013
4. BE HA vom 15.02.2013
5. Beschluss vom 21.02.2013
6. Vzk vom 13.08.2013
7. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                    

Abt.                    Tel.:              32297

     

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0597/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Multilinguale Internetpräsenz

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0597/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die statischen Seiten der Website des Bezirksamtes (Seiten, die weniger als 3x im Jahr aktualisiert werden) in verschiedenen Sprachen angeboten werden können, welche Kosten dadurch entstehen würden und welche Sprachen nach seiner Auffassung angeboten werden sollten.

 

Das Bezirksamt hat am   04.06.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Prüfungsersuchen in den Ämtern/SE des Bezirksamtes sowie, bezogen auf die Kostenermittlung an die Senatskanzlei und den Bezirksämtern, die bereits einen multilingualen Internetauftritt anbieten, hat folgendes ergeben:

 

Die Antworten der Ämter/SE nehmen eine Bandbreite von Angaben ein, die einerseits eine fehlende Notwendigkeit eines multilingualen Internetauftritts als Serviceleistung der Verwaltung beinhaltet, bis hin zur Bejahung des Serviceangebotes als Gesetzmäßigkeit aus dem Bestand der Interkulturellen Öffnung der Verwaltung als Ziel der Verwaltungsmodernisierung gemäß § 1 Verwaltungsreformgrundsätzegesetz(VGG). Die Frage an die Notwendigkeit eines mehrsprachigen Internetauftritts stellt sich gemäß des Integrationsprogramms des Bezirkes von 2011/2012 vom 14.06.2011 aufgrund des Bekenntnisses an die interkulturelle Öffnung der Verwaltung nicht, da dieses primär auch eine sprachliche Öffnung und ein abteilungsübergreifendes Handlungsfeld darstellt.

 

Die Sprachenvielfalt richtet sich an dem Kundenklientel der Ämter/SE aus und bietet ein Spektrum von über 7 Sprachen zur Übersetzung an. Grundsätzlich sollten Indikatoren zur Bedarfserhebung des Übersetzungsangebotes gebildet werden, welche eine breite Zielgruppe der Nutzenden des Internetangebotes abbilden.

In erster Linie richtet sich das Dienstleistungsangebot an die "lokale Bevölkerung" Mittes. Allgemein lässt sich feststellen, dass Sprachen relevant sind, die von mindestens 1% der ausländischen Bewohnerinnen und Bewohnern des Bezirkes als Herkunfts- und Muttersprache gesprochen werden. Berücksichtigung sollten hier ebenfalls die sog. Transfersprachen Englisch und Französich finden, die als Herkunftssprache in Drittländern und als Zweitsprache verstanden werden.

 

Das Bezirksamt hatte sich bei der Frage der Umsetzung des Ersuchens auch mit der Kostenentstehung von Übersetzungsdienstleistungen zu beschäftigen. Dabei wurden Erfahrungswerte anderer Bezirksämter und der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters hinsichtlich der Kostenentstehung und der praktischen Umsetzung eingeholt.

 

Das Bezirksamt orientiert sich hier an den Angaben der Senatskanzlei, da diese aktuelle Kostenbeispiele zu Kostensätzen aus 2013 anbieten. Hinsichtlich der Darstellung von statischen Seiten, wird ebenfalls auf die Angaben der Landesredaktion der Senatskanzlei Bezug genommenen.

 

Bei den Kosten ist zu unterscheiden in Kosten für die Einrichtung der Mehrsprachigkeit für das CMS Imperia und den tatsächlichen Übersetzungskosten.

Für die technische Einrichtung in Imperia fallen in der Regel keine Kosten an.

Allerdings verlangen mehrsprachige Auftritte die Einhaltung von bestimmten Konventionen hinsichtlich des Anlegens von Seiten und Seitennamen.

Für die Übersetzung von Texten und deren fortlaufender Aktualisierung fallen Kosten für diese Dienstleistung an. In der Regel wird dies nach Anzahl der Zeilen oder der Wörter berechnet.

 

Zwei Kostenbeispiele:

 

  1. Auf Basis von aktuellen Übersetzungspreisen (2013) von kleineren Übersetzungen:

              Berechnet wird die Standardzeile = 55 Anschläge einschl. Leerzeichen

              1,50 Euro französisch und russisch pro Zeile

              1,20 Euro italienisch und spanisch pro Zeile

 

Für das Beispiel Lebenslauf Hanke: http://www.berlin.de/ba-mitte/bezirksamt/hanke.html würde dies nach unserem Verständnis zu folgenden Kosten führen:

              2.798 Zeichen einschl. Leerzeichen

              2.798 : 55 Anschläge = 50,87 Zeilen

              50,87 x 1,50 Euro = 76,30 netto

Bei einigen Übersetzern kommt Mehrwertsteuer hinzu, andere sind davon befreit.

 

  1. Ein Angebot für Übersetzungen (aus 2007) des Regierenden Bürgermeisters eines Textes zum Mauerweg (Kurzinfo und ausführliche Informationen) in die französische Sprache hat einen Nettobetrag von 2030 ? ergeben.

 

 

Das Bezirksamt geht bei der Definition der statischen Seiten davon aus, dass sich eine Übersetzung von über 30 Seiten des Internetauftritts hiernach anbieten.

 

Das zur Abbildung des Angebotes zu bedienende CMS Imperia befindet sich jedoch zur Zeit in einer sogenannten Relaunchphase. Es hat bis zum 31.12.2014 eine Überarbeitung der Seiten des Internetauftritts zur Darstellung in dem neuen CMS Imperia9 zu erfolgen. Ein "Neubau" von Seiten mit dem bisherigen CMS - welcher mit der Erstellung eines mehrsprachigen Auftritts einhergehen würde - hätte zur Folge, dass dieser zum Zeitpunkt des Relaunches 2013/2014 komplett überarbeitet werden müsste. Dies würde eine annähernd doppelte Kostenentstehung nach sich ziehen.

 

Das Bezirksamt spricht sich dafür aus, die Möglichkeiten eines multilingualen Internetauftritts erneut bei der Neuerstellung von Angebotsseiten 2013/2014 zu überprüfen und bedarfsorientiert auf die Bedürfnisse der Ämter/SE an seine Kunden einzugehen. Die Umsetzbarkeit wird sich zu ggb. Zeit auch an den entstehenden Kosten auszurichten haben.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine
 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

                                                       

 

 

 

 

 
 

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