Drucksache - 0442/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0442/IV ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Schonfrist während der Beratung der Bezirksverordnetenversammlung: Einstweilen keine Genehmigung von Altkleidercontainern in Mitte
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0442/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht, bis zum Abschluss der Beratung der Bezirksver-ordnetenversammlung Mitte von Berlin über den Antrag „Altkleider sammeln mit Konzept – Aufstellung von Altkleidersammelcontainern in Mitte ausschreiben“ keine weitere Aufstellung von Altkleidersammelcontainern zu genehmigen.“
Das Bezirksamt hat am 27.11.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung kann aus rechtlichen Gründen nicht gefolgt werden. Gemäß § 11 Berliner Straßengesetz ist über entsprechende Anträge innerhalb von vier Wochen zu entscheiden.
In Absprache mit dem Antragsteller hat dieser bereits mehrere Monate über die o.g. Frist hinaus auf eine Bescheidung verzichtet, um dem Wunsch der BVV Rechnung zu tragen. Da absehbar ist, dass ein entsprechender Beschluss der BVV und die daraufhin eventuell notwendige Ausschreibung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist eine weitere Verzögerung der Bearbeitung im Fachamt nicht mehr zu rechtfertigen. Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt hat daher mit dem Antragsteller vereinbart, dass es eine begrenzte Anzahl von Standorten genehmigen wird, allerdings unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass diese Standorte bis zu einer abschließenden Entscheidung des Bezirks Mitte nur vorübergehender Natur sind.
Rechtsgrundlage: § 11 BerlStrG i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
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