Drucksache - 0274/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 1-51 (östlich Brunnenstraße, nördlich Rheinsberger Straße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-51
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
02.05.2012 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
30.05.2012 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 30.03.2012
VzB_1-51_Verordnung
VzB_1-51_Begruendung
VzB_1-51_Bplan_3-2
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung Stadtentwicklung vom 31.05.2012
3. Version vom 31.05.2012
4. Beschluss vom 14.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0274/IV

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplan 1-51 (östlich Brunnenstraße, nördlich Rheinsberger Straße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-51.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.          Der Bebauungsplan 1-51 für das Gelände zwischen der Schönholzer Straße, Ruppiner Straße, Rheinsberger Straße und Brunnenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

II.        Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-51 für das Gelände zwischen der Schönholzer Straße, Ruppiner Straße, Rheinsberger Straße und Brunnenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

Begründung zu I, II:

 

Im Rahmen der Rechtsprüfung gem. § 6 Abs. 4 AGBauGB durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden zum Bebauungsplan Beanstandungen vorgebracht. Diese waren im Wesentlichen auf die nicht ausreichend dargelegten Maßnahmen und Umstände im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO im Zusammenhang mit der sich aus den planungsrechtlichen Festsetzungen ergebenden Überschreitung der in § 17 Abs. 1 BauNVO für allgemeine Wohngebiete festgelegten Nutzungsmaßobergrenzen bezogen. Die Begründung wurde, neben redaktionellen Anpassungen, zu diesem Abwägungsbelang, der einen erneuten BVV-Beschluss erforderlich macht, überarbeitet. Der Bebauungsplaninhalt wurde nicht verändert.

 

Im Weiteren siehe beigefügte Begründung und Entwurf der Rechtsverordnung.

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Kosten, die durch ein mögliches Übernahmeverlangen von privaten Grundstücksflächen, die im Straßenland liegen und als öffentliche Straßenverkehrsfläche gewidmet sind, entstehen, sind zum gegeben Zeitpunkt zu ermitteln.

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

Berlin, den

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

Anlagen

·         Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 1-51 (Entwurf)

·         Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 1-51

 

 
 

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