Drucksache - 0231/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0231/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Negative Auswirkungen des U-Bahnbaus reduzieren
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0231/IV).
Das Bezirksamt wird ersucht in Gesprächen mit den zuständigen Stellen zu prüfen, inwieweit
dazu beitragen können, um die Verkehrsstauungen durch die Sperrungen im Rahmen des U-Bahnneubaus Unter den Linden / Friedrichstraße zu reduzieren.
Das Bezirksamt hat am ........05.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Mit Schreiben vom 14.03.2012 wurde die Verkehrslenkung Berlin (VLB) als zuständige obere Straßenverkehrsbehörde im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der o.g. Fragestellung befasst.
Als Ergebnis ist festzuhalten:
1. Für den Bau der Verlängerung der U 5 wurde auf Forderung der VLB und auf Grundlage verkehrlicher Forderungen seitens der VBL durch die BVG die Erarbeitung eines Verkehrskonzepts beauftragt, das von der Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft mbH erarbeitet wurde.
2. Im südöstlichen Bereich setzt das Verkehrskonzept an der Französischen Straße auf und verteilt hier die Verkehre weiterführend in Richtung Breite Straße bzw. in Fahrtrichtung Norden über die Charlottenstraße zur Straße Unter den Linden.
3. Der notwendige Schienenersatzverkehr (SEV) für die Zeit der Unterbrechung der U 6 ist zu beachten.
4. Bei den Lichtzeichenanlagen sind umfangreiche Anpassungen erforderlich.
5. Eine begleitende Wegweisung mit den Zielen Friedrichstraße Nord, Friedrichstraße Süd und Alexanderplatz ist zu implementieren.
6. Für das betroffene Verkehrsgebiet ist ein Parkleitsystem zu installieren.
7. Fußgänger- und Radfahrerverkehr bleibt in der gesperrten Friedrichstraße gewährleistet.
8. Ein geplanter Umbau des Gendarmenmarktes hat hier keine direkten Auswirkungen auf das Um- und Ableitungskonzept der U5. Bauliche Beeinträchtigungen bzw. Beeinträchtigungen durch Baustelleneinrichtungen in diesem Bereich sollten durch den Straßenbaulastträger aber zu Gunsten des sonst noch zusätzlich wegfallenden, ruhenden Verkehrs vermieden werden.
9. Eine temporäre Öffnung der Wilhelmstraße ist nicht vorgesehen und aufgrund einer unveränderten Sicherheitslage auch nicht in das Verkehrsführungskonzept eingeflossen. Aktuelle Aussagen zur Sicherheitslage liegen in der Zuständigkeit der Polizei.
Rechtsgrundlage:
§ 13 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 29.05.2012
Dr. Christian HankeCarsten Spallek BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft, und Ordnung
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