Drucksache - 0231/IV  

 
 
Betreff: Negative Auswirkungen des U-Bahnbaus reduzieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.03.2012
2. Beschluss vom 22.03.2012
3. Vorlage zur Kennntisnahme vom 01.06.2012
4. Beschluss vom 14.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0231/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Negative Auswirkungen des U-Bahnbaus reduzieren

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0231/IV).

 

Das Bezirksamt wird ersucht in Gesprächen mit den zuständigen Stellen zu prüfen, inwieweit

 

  • der Verzicht auf eventuelle (Teil-)Sperrungen der Charlottenstraße während der Umbauarbeiten im Bereich Gendarmenmarkt und
  • die temporäre Öffnung der Wilhelmstraße für den Fahrzeugverkehr während des U-Bahnneubaus von Sommer 2012 bis Sommer 2013

 

dazu beitragen können, um die Verkehrsstauungen durch die Sperrungen im Rahmen des U-Bahnneubaus Unter den Linden / Friedrichstraße zu reduzieren.

 

 

Das Bezirksamt hat am ........05.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Schreiben vom 14.03.2012 wurde die Verkehrslenkung Berlin (VLB) als zuständige obere Straßenverkehrsbehörde im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der o.g. Fragestellung befasst.

 

Als Ergebnis ist festzuhalten:

 

1. Für den Bau der Verlängerung der U 5 wurde auf Forderung der VLB und auf Grundlage

verkehrlicher  Forderungen seitens der VBL durch die BVG die Erarbeitung eines  Verkehrskonzepts beauftragt, das von der Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft mbH erarbeitet wurde.

 

2. Im südöstlichen Bereich setzt das Verkehrskonzept an der Französischen Straße auf und

verteilt hier die Verkehre weiterführend in Richtung Breite Straße bzw. in Fahrtrichtung Norden über die Charlottenstraße zur Straße Unter den Linden.

 

3. Der notwendige Schienenersatzverkehr (SEV) für die Zeit der Unterbrechung der U 6 ist

zu beachten.

 

4. Bei den Lichtzeichenanlagen sind umfangreiche Anpassungen erforderlich.

 

5. Eine begleitende Wegweisung mit den Zielen Friedrichstraße Nord, Friedrichstraße Süd

und Alexanderplatz ist zu implementieren.

 

6. Für das betroffene Verkehrsgebiet ist ein Parkleitsystem zu installieren.

 

7. Fußgänger- und Radfahrerverkehr bleibt in der gesperrten Friedrichstraße gewährleistet.

 

8. Ein geplanter Umbau des Gendarmenmarktes hat hier keine direkten Auswirkungen auf

das Um- und Ableitungskonzept der U5. Bauliche Beeinträchtigungen bzw. Beeinträchtigungen durch Baustelleneinrichtungen in diesem Bereich sollten durch den Straßenbaulastträger aber zu Gunsten des sonst noch zusätzlich wegfallenden, ruhenden Verkehrs vermieden werden.

 

9. Eine temporäre Öffnung der Wilhelmstraße ist nicht vorgesehen und aufgrund einer

unveränderten Sicherheitslage auch nicht in das Verkehrsführungskonzept eingeflossen. Aktuelle Aussagen zur Sicherheitslage liegen in der Zuständigkeit der Polizei.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
 

keine

 

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
 

keine

 

 

Berlin, den 29.05.2012

 

 

 

Dr. Christian HankeCarsten Spallek

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

Bauen, Wirtschaft, und Ordnung

 

 
 

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