Drucksache - 0189/IV  

 
 
Betreff: Schuldnerberatung für Ortsteil Tiergarten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales und BürgerdiensteBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Lüthke, Dr. Reuter 
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) vertagt   
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag aus Ausschuss SozBüD vom 14.02.2012
2. Beschluss vom 23.02.2012
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.08.2012
4. Version vom 18.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite):


Bezirksamt Mitte von Berlin

13.06. 2012

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                            Drucksache Nr. 0189/IV

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

Über „Schuldnerberatung für Ortsteil Tiergarten“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am   23.02.2012  folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0189/IV):

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen

  1. Eine niedrigschwellige Schuldnerberatung im Ortsteil Tiergarten soll in der Nähe des bisherigen Standortes erhalten bleiben.
  2. Die bezirkliche Schuldnerberatung wird aufgegeben. Die eingesparten Personalmittel sollen für eine Erhöhung der Zuwendungen an die Träger genutzt werden.
  3. Die Kosten der Zuwendungssachbearbeitung sollen durch einen vereinfachten, möglichst alle Träger umfassenden Zuwendungsbescheid minimiert werden.
  4. Der zur Zeit teilweise von den Schuldnerberatungen genutzte Raum im Jobcenter sollte möglichst umgehend dem Jobcenter wieder zur Verfügung gestellt werden.“

 

Das Bezirksamt hat am 19.06.2012  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als  Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

  1. Eine niedrigschwellige Schuldnerberatung im Ortsteil Tiergarten wird durch den Dt. Familienverband, Landesverband Berlin e.V. am Standort Arminiusmarkthalle in Moabit sichergestellt. Nach dem Teilauszug des Jobcenters aus der Sickingenstraße zum November 2012 wird geprüft, ob und wenn ja zu welchen Konditionen die komplette Schuldnerberatung in die dann freiwerdende Räume umziehen kann.

 

  1. Die bezirkliche Schuldnerberatung wurde aufgegeben. Die betroffene Mitarbeiterin wurde auf eigenen Wunsch beurlaubt und wechselte zu einem Träger. Die eingesparten Personalmittel wurden vollumfänglich für die Erhöhung der Zuwendungen eingesetzt.

  1. Trotz zunächst gegenteiliger Hoffnungen und Erwartungen ist das Ausreichen einer Gesamtzuwendung an einen Träger unter der Bedingung des Weiterreichens an Drittempfänger haushaltsrechtlich so bedenklich, dass es nicht umsetzbar ist. Die dem " Hauptzuwendungsempfänger" aufzuerlegenden Pflichten sind realistisch nicht erfüllbar und nicht zumutbar. Insbesondere ist zwischen dem Zuwendungsempfänger und dem Letztempfänger ein so umfangreicher Vertrag zu schließen, dass alle Verhältnisse zwischen beiden und dem Zuwendungsgeber geregelt sind. Dies erscheint auf Basis einer Kooperation dreier von einander unabhängiger Organisationen nicht möglich. Die einzige realistische, haushaltsrechtlich zulässige Alternative ist die Ausschreibung der SUIB zum nächstmöglichen Zeitpunkt und die Vergabe an einen Träger mit ggf. mehreren Filialen. Angesichts des Umfanges einer solchen Ausschreibung ist eine Neuvergabe zum 01.01.2014 vorstellbar, wenn spätestens bis Ende 2012 die Rahmenbedingungen vorliegen. Eine Festlegung zur Ausschreibung der Schuldnerberatung wird aber ohne Zustimmung des Fachausschusses nicht erfolgen.
     
  2. Der im Jobcenter Mitte vorübergehend genutzte Raum wurde dem Jobcenter wieder zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i.V. mit 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:  keine

 

 

Berlin, den 19. Juni 2012

 

 

 

 

 

Dr. Hanke von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 
 

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