Drucksache - 0188/IV  

 
 
Betreff: Jobcenter Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales und BürgerdiensteBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Lüthke, Dr. Reuter 
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) vertagt   
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag aus Ausschuss Soziales und Bürgerdienste vom 14.02.2012
2. Beschluss vom 23.02.2012
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.08.2012
4. Version vom 18.09.2012
5. Version vom 18.09.2012

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

02.08.2012

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                 Drucksache Nr. 0188/IV

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über „Jobcenter Mitte“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.02.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0188/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass

 

  1. eine ausreichende Personalausstattung des Jobcenters Mitte im laufenden

Kalenderjahr erreicht wird, da derzeit mehr als zehn Prozent der Stellen nicht besetzt

sind;

 

  1. spätestens im nächsten Kalenderjahr eine ausreichende räumliche Ausstattung des

Jobcenters Mitte erreicht wird, da am bisherigen Standort nicht genügend Arbeits-              plätze für die erforderliche Personalausstattung geschaffen werden können;

 

  1. gut eingearbeitete Mitarbeiter/-innen im befristeten Arbeitsverhältnis eine dauerhafte

berufliche Perspektive im Jobcenter erhalten.

 

Das Bezirksamt hat am 07.08.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Zu 1. und 3.: Personalausstattung

 

Seit Gründung des Jobcenters Mitte ist die dortige Personalausstattung gegenüber der Zahl der zu betreuenden arbeitsuchenden Menschen ungenügend. Sowohl die Agentur für Arbeit als auch das Bezirksamt sind daher seit Langem bemüht, für eine angemessene Personalausstattung zu sorgen. Zum Bedauern des Bezirksamts stehen seine Möglichkeiten dieses Ziel zu befördern, weiter hinter denen der Agentur für Arbeit zurück. Zwar verfügt der kommunale Stellenplan des Jobcenters über deutlich mehr Stellen als zur Zeit besetzt sind, es gelingt dem Bezirksamt aber nicht, diese Stellen zu besetzen. Bereits vor dem seit dem 01.01.2011 geltenden Zustimmungsvorbehalt des Geschäftsführers zu Personalzuweisungen in das Jobcenter vertrat das Bezirksamt die Auffassung, dass dem Jobcenter aus einer Versetzung von kommunalen MitarbeiterInnen ins Jobcenter gegen deren erklärten Willen kein Vorteil erwächst. Da es den kommunalen MitarbeiterInnen des Jobcenters Mitte frei steht, sich mit wenigen Ausnahmen auf jede in der Landesverwaltung ausgeschriebene Stelle zu bewerben, hat die steigende Zahl von ausscheidenden MitarbeiterInnen in der Landesverwaltung dazu geführt, dass viele der kommunalen MitarbeiterInnen inzwischen wieder vom Jobcenter in die Verwaltung des Bezirksamts Mitte zurückgekehrt oder in andere Verwaltungseinheiten gewechselt sind. Auch, wenn die Zahl der bezirklichen MitarbeiterInnen zunimmt, die Interesse an einer Beschäftigung im Jobcenter haben, geht der Wanderungssaldo immer noch zu Lasten des Jobcenters. Der steigende Bedarf an bezirklichen (Nachwuchs-) MitarbeiterInnen, insbesondere in den Leistungsbereichen des Jugend- und des Sozialamtes, befördert diese Entwicklung.

 

 

Die erfreuliche und deutliche Verstärkung des Personalkörpers des Jobcenters Mitte ist daher ausschließlich auf zusätzliche Einstellungsermächtigungen für die Agentur für Arbeit zurückzuführen. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Einstellungen erfolgte jedoch auf befristeter Basis, so dass eine umfassende dauerhafte Stabilisierung des Personalkörpers bisher nicht erreicht werden konnte.

 

Der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse im Jobcenter liegt mit rund 15 Prozent im Durchschnitt der Berliner Jobcenter. Gleichwohl ist es sowohl aus betrieblichen als auch beschäftigungspolitischen Gründen nicht sinnvoll, wenn fast jeder siebte Beschäftigte des Jobcenters Berlin Mitte kontinuierlich ausgewechselt wird. Damit gehen dem Jobcenter Mitte regelmäßig motivierte, eingearbeitete und erprobte MitarbeiterInnen und die von ihnen erworbene Kompetenz bei Beratung und Integration in den Arbeitsmarkt verloren. Zusätzlich muss das Jobcenter Berlin Mitte erhebliche Kapazitäten und Energie auf die kontinuierlich notwendige Einarbeitung von neuen MitarbeiterInnen verwenden. Auch für die arbeitsuchenden KundInnen des Jobcenters ist es nicht förderlich, wenn aufgrund von befristeten Arbeitsverhältnissen ein häufiger Wechsel bei den persönlichen AnsprechpartnerInnen stattfindet.

 

Das Bezirksamt hat daher die Initiative des Geschäftsführers, die aus arbeitsrechtlichen und stellenplantechnischen Gründen bei der Agentur für Arbeit nicht mehr verlängerbaren Arbeitsverhältnisse durch das Bezirksamt zu übernehmen, ausdrücklich unterstützt. Da das Land Berlin aber festgelegt hat, dass kommunale Stellen im Jobcenter nur dann geschaffen werden dürfen, wenn der entsprechende Anteil unter den kommunalen Finanzierungsanteil von 15,2 Prozent gefallen ist, ist das Bezirksamt hier nicht handlungsfähig. Trotz Initiativen in Stadträterunden und über das Berliner Abgeordnetenhaus hält das Land Berlin an diesem strikten „Neueinstellungsverbot“ fest. Die Aussicht, diese Stellen wie auch die vorhandenen befristeten Stellen der Agentur zu 85 Prozent über Bundesmittel finanzieren zu können, hat den Senat und die ihn stützenden Fraktionen im Abgeordnetenhaus ebenso wenig von der Sinnhaftigkeit eines solchen Vorgehens überzeugen können wie die Möglichkeit, den zunehmenden Nachwuchsmangel in der Berliner Verwaltung durch eine so geschaffene „Jobcenter-Reserve“ decken zu können. Es besteht die Befürchtung, durch die Übernahme der befristeten Agenturkräfte bei einem deutlich reduzierten Personalbedarf in den Jobcentern zusätzliche Landesbeschäftigte versorgen zu müssen. Diese Befürchtung wird von anderen Großstädten nicht geteilt. Wegen der haushaltsrechtlichen Beschränkungen des Bezirks hält es das Bezirksamt für schwierig und politisch unklug, die Tätigkeit von aus dem Jobcenter ausscheidendem Personal über befristete Einjahres-Verträge im Jobcenter zu verlängern – auch dann, wenn eine Zustimmung durch die Senatsverwaltung für Finanzen nicht erforderlich sein sollte. Allerdings hat das Jobcenter dem Bezirksamt bis dato auch keine Beschäftigten genannt, für die es um ein solches Verfahren bittet.

 

Durch die parallelen Aktivitäten der Agentur für Arbeit ist das Saldo zwischen dem Stellen-Soll (908 MitarbeiterInnen) und dem Stellen-Ist (905 MA) fast geschlossen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass von den 905 MA aufgrund von Elternzeit, Abordnung und langfristiger Erkrankung nur 835 MA tatsächlich aktiv sind und demnach 70 MA in der täglichen Arbeit fehlen – ein Effekt, unter dem die Bezirksverwaltung in ähnlicher Weise leidet. Bis zum 01.09.2012 sollen aufgrund dieser faktischen Personalunterausstattung weitere 34 MA beschäftigt werden – davon leider nur 11 Absolventen der Ausbildung der Bundesagentur mit Festeinstellungen. Da die Befristungsgrenzen zur Zeit im Jobcenter Mitte nicht ausgelastet sind, wird darüber hinaus versucht, bis zum 31.08.2012 letztmalig in 2012 weitere befristete Beschäftigungsverhältnisse zu begründen.

 

Unklar ist zur Zeit, welche Wirkung die geplante Veränderung der Ausbildungsordnung für Auszubildende der Agentur für Arbeit auf die Zahl der Beschäftigten im Jobcenter hat. Während Auszubildende der Agentur bisher in den Jobcentern nur hospitierten, sollen diese zukünftig umfassend auch im Jobcenter ausgebildet werden und tätig sein.

 

Ab wann und in welcher Form die diskutierten Veränderungen der Ausbildungsordnung in der Realität zum Tragen kommen, steht jedoch noch nicht fest.

 

Zu 2.: Räumlichen Ausstattung

 

Der Auszug des Jobcenters Mitte aus dem Gebäude in der Sickingenstraße ist seit Langem Ziel des Bezirksamts. Aufgrund der immensen Raumanforderung des Jobcenters und des erklärten Wunsches der beiden Träger, mehrere dezentrale Standorte für das Jobcenter zu schaffen, verzögerte sich der Umzug des Jobcenters erheblich. Inzwischen steht fest, dass das Jobcenter Süd in der Seydelstraße 5 seinen Betrieb Mitte November 2012 aufnehmen wird. Bereits mit diesem Umzug entspannt sich die räumliche Situation in der Sickingenstraße so erheblich, dass die vorhandenen Probleme mit der Raumnutzung wie die Mehrfachbelegung von Diensträumen aufgelöst werden können. Die Beschäftigung von zusätzlichem Personal wird damit ab dem Spätherbst 2012 nicht mehr an nicht vorhandenen Räumlichkeiten scheitern. Im März 2013 soll dann der Standort Nord in der Müllerstraße 16 bezogen werden. Spätestens dann wird sich der Wege- und Zeitaufwand für die arbeitsuchenden Menschen zu „ihrem“ Jobcenter spürbar vermindert haben. Aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs der Rathaus Wedding Neubau wird die Sickingenstraße vollständig aber erst Ende 2014 aufgegeben werden können, wenn auch das Jobcenter West seinen endgültigen Standort bezogen haben wird.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:  keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

Berlin, 07.08.2012

 

 

 

 

 

Dr. Hanke von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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