Drucksache - 0169/IV  

 
 
Betreff: Potentiale des Moa-Bogens für Moabit nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok 
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 14.02.2012
3.Beschluss vom 23.02.2012
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 01.06.2012
Anlage
5. Beschluss vom 17.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0169/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Potentiale des Moa-Bogens für Moabit nutzen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.02.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0169/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bis spätestens 31.03.2012 mit den für  Einzelhandelsent­wicklung zuständigen Vertretern /Vertreterinnen der Senatsverwaltung, der IHK, dem Handelsverband Berlin – Brandenburg und Bürger- und Bürgerinnenvertretung des Stephankiezes zusammenzusetzen, um gemeinsam eine Lösung für die Vermietung / Entwicklung des 1. OG des „Moa-Bogens“ im Moabiter Stephankiez zu suchen. Diese soll der besonderen Bedeutung des Projektes für sein Umfeld gerecht werden, mögliche neue Potentiale erschließen und verträglich mit der Entwicklung des Aktiven Zentrums Turmstraße sein.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 29.05.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der B-Plan weist den Bereich des Moa-Bogens als Sondergebiet „Einkaufszentrum“ aus, das vorwiegend der Unterbringung von großflächigen und sonstigen Einzelhandelsbetrieben dient.

 

Die Festsetzungen des B-Planes beinhalten u.a. Regelungen zu maximal zulässigen zentren­relevanten Verkaufsflächen.

 

Im betreffenden Bereich ist auf einer Gesamtfläche von 27.000 m² eine Verkaufsfläche von insgesamt 15.000 m² zulässig. Innerhalb dieser zulässigen Verkaufsfläche sind Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 6.000 m² zulässig, davon insgesamt maximal 4.000 m² für großflächige Einzelhandelsbetriebe.

 

Das Kontingent für großflächige Einzelhandelsbetriebe ist durch bereits erfolgte Vermietung weitestgehend ausgeschöpft.

 

Für weitere Vermietungen verbleibt eine Fläche von 1.600 m² für kleinflächige Einzelhandels-betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten.

 

Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten sind, unter Beachtung der festgelegten, insgesamt zulässigen Verkaufsflächen, weiterhin möglich.

 

Das am 18.11.2010 von der BVV beschlossene bezirkliche Einzelhandels- und Zentren-konzept stellt die Konkretisierung der landesplanerischen Rahmensetzungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dar. Das bezirkliche Konzept baut damit auf den durch die gemeinsame Landesentwicklungsplanung, den Flächennutzungsplan und durch den Stadtentwicklungsplan Zentren 2020 für Berlin und für die zentralen Versorgungsbereiche formulierten Rahmenbedingungen, Strategien und Handlungsempfeh-lungen auf.

Es stellt für den Bezirk Mitte die planerische Grundlage zur Gewährleistung einer ausgewogenen und differenzierten Versorgungsstruktur dar.

 

Aufgrund von terminlichen Engpässen der Hauptakteure der einzuberufenden Gesprächs-runde fand der Termin am 09. Mai 2012 im Büro des Bezirksstadtrates für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung statt.

 

Anwesend waren der Investor, Vertreter der Bürger- und Bürgerinnenvertretung des Stephankiezes, der Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes Berlin-Brandenburg, der Bereichsleiter für Infrastruktur und Stadtentwicklung der IHK, der Referatsleiter für Stadtentwicklungsplanung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung sowie eine Vertreterin  der Wirtschaftsförderung/ -beratung des Bezirkes Mitte.

 

Entsprechend den Ausführungen des für den Einzelhandel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständigen Vertreters werden der Turmstraße als Stadtteilzentrum große Entwicklungschancen eingeräumt.

Um dies zu fördern und zu unterstützen, fließen viele Fördermittel in das Gebiet.

Unter diesem Blickwinkel ist auch die Festlegung der Turmstraße als Fördergebiet „Aktive Zentren“ sowie die förmliche Festlegung der Turmstraße als Sanierungsgebiet zu sehen.

 

Im Verlauf des Gespräches wurde eine Abweichung von den festgesetzten Verkaufsflächen für großflächigen Einzelhandel von der Senatsverwaltung nicht in Aussicht gestellt.

Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass eine Vermietung an großflächige Anbieter von

Textilien und Elektronik ausgeschlossen ist.

 

Damit sind Handlungsmöglichkeiten für den Bezirk, eine Sonderlösung in Bezug auf eine Ausweitung der zentrenrelevanten, großflächigen Einzelhandelsverkaufsflächen für den Bereich des Moa-Bogens zu erreichen, nicht gegeben.

 

Die Gesprächsrunde bot allen mit dem Thema befassten Akteuren die Gelegenheit, die jeweiligen Standpunkte noch einmal darzulegen. Ziel war es, eine Lösungsmöglichkeit in Hinblick auf Ansiedlungen und Angeboten zu eruieren, die auf der vorgegebenen Fläche und den vorhandenen Möglichkeiten umzusetzen ist, mit denen sich darüber hinaus die Bewohner des Kiezes identifizieren können und deren Ausstrahlung über den Kiez hinausgeht, um Kaufkraft von außen zu generieren.

 

Im Ergebnis wurde vereinbart, dass durch den Investor ein Konzept vorgelegt wird, das u.a.  Angebote bzw. Projekte zum Thema Elektromobilität zum Inhalt hat.

Es wurde vereinbart, im Vorfeld zeitnah eine Gesprächsrunde über alternative Nutzungen der vorhandenen Fläche mit den zuständigen Mitarbeitern der IHK, der Agentur für Elektromobilität, der bezirklichen Wirtschaftsförderung und dem Investor einzuberufen.

 

 

Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                 Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:keine

 

 

Berlin,29.05.2012

 

 

Dr. HankeCarsten Spallek

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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