Drucksache - 0045/IV
(Text liegt vor)
Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management 237 00
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 0045/IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Voraussetzungen für die Abgabe des Rathausturmes schaffen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 0045/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, bis spätestens September 2012 das Bürgeramt aus dem Rathaus-Neubau Wedding an einen anderen Ort zu verlegen und somit für das gesamte Gebäude ab Oktober 2012 Baufreiheit herzustellen. Dazu sollen unverzüglich Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt werden, die einen provisorischen uns/oder mittel- bis langfristigen Verbleib des Bürgeramtes an einem Alternativstandort sicherstellen.
Das Bezirksamt hat am 08.05.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die BVV Mitte hat am 17.03.2011 mit der Drucksache 2070/III beschlossen, die BDG Müllerstr. 147 und Parochialstr. 1-3 schnellstmöglich in das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin - SILB – zu übertragen, mit dem Ziel der Rückmietung der vom Bezirksamt Mitte benötigten Flächen.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat allerdings erst am 08.03.2012 mit der Drucksache 17/0208 die rückwirkende Zuordnung der Grundstücksflächen für beide BDG in das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin zum 01.04.2011 beschlossen.
Seit November 2011 führen die Mitarbeiter des Bürgeramtes und der SE Facility Management Gespräche mit den Vertretern der BIM -Berliner Immobilienmanagement GmbH- zur Unterbringung des Bürgeramtes aus dem Neubau Müllerstr. 147.
Dem Bezirk wurde eine unbefristete Anmietung von Flächen, angepasst an die Erfordernisse des Bürgerantes in der Osloer Str. 37 angeboten.
Die BIM hat mit dem Bürgeramt die notwendigen Umbaumaßnahmen kommuniziert, um eine optimale Warteraum- und Arbeitsplatzgestaltung zu erreichen.
Derzeit ist mit einer Fertigstellung der Räume durch die BIM im Juni 2013 zu rechnen, sodass dann erst der Auszug des Bürgeramtes aus dem Rathausturm möglich ist.
Dieser Zeitrahmen wurde von der BIM vorgegeben, da im Oktober 2012 im Erdgeschoss Müllerstr. 147 noch keine Baufreiheit erforderlich ist.
Durch den geplanten Auszug der SE Facility Management im August 2012 herrscht
Rechtsgrundlage:
§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
derzeit nicht bezifferbar
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 08.05.2012
Dr. HankeUlrich Davids BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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