Drucksache - 0032/IV  

 
 
Betreff: Umsetzen des Gesetzes zur Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen ( Wohnteilhabegesetz - WTG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Fischer für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Bürgerdienste Entscheidung
06.12.2011 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.11.2011
2. Beschlussempfehlung Ausschuss Soziales und Bürgerdienste vom 06.12.2011
3. Beschluss vom 19.12.2011
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.08.2012
5. Beschluss vom 14.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(Text liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

31.07.2012

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                 Drucksache Nr. 0032/IV

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über „Umsetzen des Gesetzes zur Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten ge-              meinschaftlichen Wohnformen (Wohnteilhabegesetz–WTG)“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0032/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht in jährlichen

Abständen die Bewohner/Innen-Beiräte in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen zu

einem gegenseitigen Informationsaustausch einzuladen.

 

Das Bezirksamt hat am 07.08.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als  Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat sich gemeinsam mit der Heimaufsicht beraten und ist zu folgender Einschätzung gelangt:

Die Ordnungsaufgaben nach dem neuen Wohnteilhabegesetz - WTG - werden von der Heimaufsicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin wahrgenommen. Die Heimaufsicht hat u.a. die Aufgabe, Bewohnerinnen und Bewohner in allen betreuten Wohnformen, Heimbeiräte/Heimfürsprecher, Träger von Einrichtungen sowie andere Leistungs-erbringer zu informieren und sie bezüglich der Rechte und Pflichten zu beraten.


Die Heimaufsicht ist eine wichtige Anlaufstelle für Beschwerden und Eingaben. Diese werden zum Anlass genommen, den ordnungsgemäßen Betrieb einer Einrichtung zu überprüfen. Mit Inkrafttreten des Wohnteilhabegesetzes hat die Heimaufsicht nun auch die Ermächtigung, gemeldeten Mängeln in einer betreuten Wohngemeinschaft nachzugehen. Beschwerden werden auf Wunsch streng vertraulich behandelt.

Zum 01.07.2012 wurden die  WTG-Prüfrichtlinien eingeführt sowie die Verpflichtung  zur Veröffentlichung von Prüfberichten nach § 6 Absatz 3 WTG. Die Prüfrichtlinien orientieren sich als verwaltungsinterne Prüf- und Arbeitshilfe an den ordnungsrechtlichen Vorgaben des Wohnteilhabegesetzes (WTG) und den dazu gehörenden Verordnungen. Aspekte der Gefahrenabwehr und der Qualitätssicherung haben daher bei den Prüfungen Priorität. Das WTG nennt darüber hinaus neue Qualitätskriterien, deren Einhaltung aufsichtsrechtlich zu überprüfen ist.

Mit der Einführung der Prüfrichtlinien ist die Heimaufsicht nunmehr auch verpflichtet, Prüfberichte über die Ergebnisse der von ihr durchgeführten Prüfungen zu erstellen und diese Prüfberichte gemäß § 6 Absatz 3 WTG zu veröffentlichen. Die ersten Veröffentlichungen der Prüfberichte werden voraussichtlich ab Ende September 2012 auf den Internetseiten der Heimaufsicht erfolgen, sobald eine größere Anzahl von Prüfberichten zur Veröffentlichung bereit steht.
 

 

Das Bezirksamt schätzt gemeinsam mit der Heimaufsicht das vorhandene Instrumentarium der Kommunikation, Information und Kontrolle als ausreichend ein. Kapazitäten, um den angedachten jährlichen Informationsaustausch zu veranstalten, sind weder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales noch beim Bezirksamt vorhanden. Eine Veranstaltung mit den Heimbeiräten und ohne zuständige und handlungsfähige Vertreter der zuständigen Behörde als direktem Adressaten von möglichen Nachfragen, Anregungen und Beschwerden  erscheint dem Bezirksamt – unabhängig eigener personeller Kapazitätsprobleme – nicht sinnvoll.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                             keine

             

 

 

Berlin, .07.08.2012

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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