Drucksache - 1360/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: Mitte von Berlin 1360/III Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Mauerpark
- mit Grün verbinden - statt durch Bebauung trennen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
18.03.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
1360/III): Das
Bezirksamt wird ersucht, die Realisierung der Fertigstellung des Mauerparks im
Bezirk Mitte unter folgenden Prämissen sicherzustellen und die dafür erforderlichen
planungsrechtlichen Voraussetzungen einzuleiten: A: Fläche
zwischen Bernauer- und Gleimstraße (Eigentum Vivico) 1. Die
Realisierung einer größtmöglichen Parkfläche ist sicherzustellen. Als Orientierung
dient dabei der Planungsentwurf von Prof. Lange. 2. Bei
allen Bebauungsvorhaben ist eine Minimierung von Nutzungskonflikten
sicherzustellen. Daher ist eine Wohnbebauung nicht vorzusehen. Die Ansiedlung
gewerblicher bzw. kultureller oder sportlicher Nutzungen - bei Integration der
bestehenden Nutzungen (Gastronomie/Mauersegler, Flohmarkt) – soll möglich sein.
Dem Planungsentwurf von Prof. Lange folgend, soll die Minimierung von
Nutzungskonflikten auch mit landschaftsplanerischen Maßnahmen umgesetzt werden.
Im Gestaltungsprozess ist maßgeblich darauf zu achten, dass
der Park für alle Generationen Angebote bereithalten soll. B: Fläche
zwischen Gleimstraße und Bahngelände Gesundbrunnen 1. In
Ergänzung der Planungen von Professor Lange und in Anlehnung an das
Bebauungskonzept der Initiative „Freunde des Mauerparks“ soll ein neues
städtisches Wohnquartier (WA) realisiert werden. Hierbei
ist ebenfalls eine Minimierung von Nutzungskonflikten sicherzustellen. Die
Bebauung muss - unter Berücksichtigung einer finanziell vertretbaren
Grundstücksausnutzung - dabei ökologisch und städtebaulich verträglich
gestaltet werden. 2. Die
verkehrliche Erschließung des Geländes ist zu gewährleisten. Sollte dies nicht
über die im Bebauungskonzept der Initiative „Freunde des Mauerparks“
vorgeschlagene Lösung realisiert werden können (Teilabriss des Gleimtunnels und
Herstellung einer neue Erschließungsstraße in nördlicher Richtung), ist eine
andere geeignete Variante zu gewährleisten und die hierfür ggf. erforderlichen
Abstimmungen mit dem Bezirk Pankow sind umgehend einzuleiten. Das
Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, den Senat aufzufordern, seine
politische und finanzielle Verantwortung wahrzunehmen, die Fertigstellung zu
unterstützen und die erforderlichen Flächennutzungsplanänderungsverfahren
einzuleiten. Das Bezirksamt hat am 11.05.2010
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Zu A.: Die Zielsetzung bei den laufenden Verhandlungen zur
Erweiterung des Mauerparks zwischen der Abteilung Stadtentwicklung und dem
Eigentümer des betroffenen Geländes ist die größtmögliche Erweiterung des
bestehenden Mauerparks auf der Grundlage des Ursprungsentwurfes von Prof.
Lange. Für eine geplante, an den südwestlich an den Mauerpark
angrenzende potentielle Baufläche an der Bernauer Straße, wird eine Nutzung
angestrebt, die mögliche Nutzungskonflikte weitestgehend ausschließt und
bestehende Nutzungen überwiegend integriert bzw. belässt. Bei der Nutzungsartenfestsetzung bedarf es ausdrücklich
einer besonderen städtebaulichen Begründung und ggf. rechtlichen Prüfung, dass
z. B. eine Mischgebietsnutzung mit möglichen Wohnanteilen neben einer
öffentlichen Parkanlage nicht mehr zulässig und somit das normale städtebauliche
Gefüge analog der Gebietsgliederung der Baunutzungsverordnung nicht mehr gültig
sein soll. Die Parkausgestaltungsplanung, die nicht Gegenstand der zukünftigen
planungsrechtlichen Ausweisungen sein wird, jedoch parallel zum
Bebauungsplanverfahren unter Einbindung der Bürger und Initiativen entwickelt
werden soll, wird selbstverständlich alle potentiellen Nutzergruppen, auch
generationsübergreifend, berücksichtigen. Zu B.: Die Minimierung von Nutzungskonflikten und städtebauliche
Verträglichkeit ist generell Grundlage planungsrechtlicher Sicherungsmaßnahmen.
Die bei den Verhandlungen mit dem Eigentümer des betroffenen
Geländes zugrunde liegenden Planungsüberlegungen stehen in wesentlichen Teilen
im Einklang mit den Planungsvorstellungen der "Freunde des
Mauerparks". Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden sämtliche
Erschließungsvarianten einer Prüfung unterzogen und Alternativen geprüft. Die
ggf. dafür notwendigen Abstimmungen mit dem Nachbarbezirk Pankow werden
selbstverständlich im Rahmen der anstehenden Verfahren durchgeführt. In die derzeitigen Überlegungen zur Erweiterung des
Mauerparks ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung direkt eingebunden.
Diese unterstützt die beabsichtigten Planungen uneingeschränkt. Ein Widerspruch ist nicht erkennbar. Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36
BezVG Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin, den Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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