Drucksache - 0939/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: Mitte von Berlin 0939/III Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Sanierungsmittel in Diskussion zum
Haushaltsplan 2010/2011 einbeziehen Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
18.06.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0939/III): Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV in die Verwendung und
Planung der noch nicht vertraglich gebundenen oder verbindlich festgelegten
Sanierungsmittel (4610 89331 bzw. 4610 89339) für die Jahre 2009, 2010 und 2011
aktiv einzubeziehen. Da die Beratungen zum Ergänzungsplan 2009 unmittelbar
bevorstehen, ist ein „Moratorium“ für die Verwendung und Festlegung der Mittel
bis auf weiteres auszusprechen. Entsprechende haushalterische Vorkehrungen bzw.
Maßnahmen sind umzusetzen. Das Bezirksamt hat am 13.10.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Grundlage
für die Verwendung der Sanierungsfördermittel bilden die
Ausführungsvorschriften über die Finanzierung städtebaulicher
Sanierungsmaßnahmen (AV-Städtebauförderung 12008 – AV StBauF 08) sowie die
Verwendung der Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen, Schreiben Sen Stadt vom
25.8.2003 und 20.08.2004 / IV C 11. Die AV
sowie die o.g. Schreiben regeln unter anderem folgende Verwendungen aus dem Titel
89331: Pflichtaufgaben
innerhalb der Sanierungsgebiete: - Finanzierung
Gebäudeteilabrisse - Finanzierung
Hofkellerabrisse, Entsiegelung und Begrünung - Finanzierung
Sozialplanverfahren - Finanzierung
Umzugskosten und Härteausgleich - Planungs- und Mehrkosten für Infrastrukturmaßnahmen in
Verbindung mit Förderung - hier Städtebaulicher Denkmalschutz, EFRE, Stadtumbau
Ost (Fördergebietskulissen) - Finanzierung offene
Mieterberatung - Finanzierung
Belegungskontrollen und Belegungsmanagement - Finanzierung der
Betroffenenvertretungen in den jeweiligen Sanierungsgebieten - Finanzierung
Sanierungsbeilagen - Kofinanzierung Gutachten
zur Entlassung der Sanierungsgebiete Sonstige Aufgaben "Kür" innerhalb der
Sanierungsgebiete: - Planungs- und Investitionskosten
für Infrastrukturmaßnahmen nach Empfehlung BA und in Abstimmung mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung* *
Übertragung der Investitionsmittel an die durchführende Stelle Titel 88305 Die AV sowie die o.g. Schreiben regeln unter anderem folgende Verwendungen aus dem Titel
89339 Finanzierung Ordnungsmaßnahmen außerhalb der Sanierungsgebiete: - Finanzierung anerkannter städtebaulicher Einzelmaßnahmen
(Wohnhäuser und Infrastruk- tur) mit
Förderung - hier Städtebaulicher Denkmalschutz wie: - 2 - - Finanzierung Hofkellerabrisse,
Entsiegelung und Begrünung - Planungs- und Mehrkosten für Infrastrukturmaßnahmen in Verbindung mit Förderung - hier Städtebaulicher Denkmalschutz Sonstige Aufgaben "Kür"
außerhalb der Sanierungsgebiete: - Planungs- und Investitionskosten für Infrastrukturmaßnahmen entsprechend BA-Beschlüsse (Freigabe SenStadt Schreiben vom 20. August 2004)* * Übertragung der Investitionsmittel an die durchführende Stelle Titel 89339 UK ab 350.
Darüber hinaus ist der Einsatz dieser Mittel festgelegt für
die investiven Maßnahmen der öffentlichen sozialen und kulturellen
Infrastruktur, welche mit SenStadt Referat IV C abgestimmt werden. Die
Abstimmung erfolgt im Rahmen der jährlichen Kosten- und
Finanzierungsübersichten (KoFi) für die jeweiligen Sanierungsgebiete gemäß §
149 BauGB. Vordringliches Ziel ist es, die Mittel im gleichen
Haushaltsjahr wieder zu verausgaben. In Ausnahmefällen übertragene Mittel haben
uneingeschränkt im Rahmen der Zweckbindungen zur Verfügung zu stehen. Diese oben genannten Vorbehalte der Senatsverwaltung zur
Verwendung der Mittel in den Titeln 89331 / 89339 sowie Einnahmen aus
Ausgleichsbeträgen (34192) wurden wiederholt in den jeweiligen Ausschüssen und
dem Hauptausschuss der BVV in den Jahren 2005-2008 vorgetragen. Der Ansatz der o.g. Titel wurde in der Vergangenheit sach-
und fachgerecht festgelegt und auch entsprechend der Anmeldungen der Infrastrukturprojekte ausgegeben. Der Planungsstand der Titel 89331/89339/34192 sowie 88305
und deren Umsetzung werden regelmäßig im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Sanieren, Bauen und Bebauungspläne und auf ausdrücklichen Wunsch auch im
Hauptausschuss vorgetragen. Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36
BezVG Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin, den Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |