Drucksache - 0939/III  

 
 
Betreff: Sanierungsmittel in Diskussion zum Haushaltsplan 2010/2011 einbeziehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Spallek 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
25.02.2009 
29. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
31.03.2009 
27. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
12.11.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.09.2008
2. Beschlussempfehlung vom 31.03.2009
3. Beschluss vom 18.06.2009
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.10.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                0939/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Sanierungsmittel in Diskussion zum Haushaltsplan 2010/2011

einbeziehen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0939/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV in die Verwendung und Planung der noch nicht vertraglich gebundenen oder verbindlich festgelegten Sanierungsmittel (4610 89331 bzw. 4610 89339) für die Jahre 2009, 2010 und 2011 aktiv einzubeziehen. Da die Beratungen zum Ergänzungsplan 2009 unmittelbar bevorstehen, ist ein „Moratorium“ für die Verwendung und Festlegung der Mittel bis auf weiteres auszusprechen. Entsprechende haushalterische Vorkehrungen bzw. Maßnahmen sind umzusetzen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 13.10.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Grundlage für die Verwendung der Sanierungsfördermittel bilden die Ausführungsvorschriften über die Finanzierung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen (AV-Städtebauförderung 12008 – AV StBauF 08) sowie die Verwendung der Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen, Schreiben Sen Stadt vom 25.8.2003 und 20.08.2004 / IV C 11.

Die AV sowie die o.g. Schreiben regeln unter anderem folgende Verwendungen aus dem

Titel 89331:

Pflichtaufgaben innerhalb der Sanierungsgebiete:

- Finanzierung Gebäudeteilabrisse

- Finanzierung Hofkellerabrisse, Entsiegelung und Begrünung

- Finanzierung Sozialplanverfahren

- Finanzierung Umzugskosten und Härteausgleich

- Planungs- und Mehrkosten für Infrastrukturmaßnahmen in Verbindung mit Förderung - hier Städtebaulicher Denkmalschutz, EFRE, Stadtumbau Ost (Fördergebietskulissen)

- Finanzierung offene Mieterberatung

- Finanzierung Belegungskontrollen und Belegungsmanagement

- Finanzierung der Betroffenenvertretungen in den jeweiligen Sanierungsgebieten

- Finanzierung Sanierungsbeilagen

- Kofinanzierung Gutachten zur Entlassung der Sanierungsgebiete

Sonstige Aufgaben "Kür" innerhalb der Sanierungsgebiete:

- Planungs- und Investitionskosten für Infrastrukturmaßnahmen nach Empfehlung BA und in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung*

  * Übertragung der Investitionsmittel an die durchführende Stelle Titel 88305

 

Die AV sowie die o.g. Schreiben  regeln unter anderem folgende Verwendungen aus dem Titel 89339

Finanzierung Ordnungsmaßnahmen außerhalb der Sanierungsgebiete:

- Finanzierung anerkannter städtebaulicher Einzelmaßnahmen (Wohnhäuser und Infrastruk-  tur) mit Förderung - hier Städtebaulicher Denkmalschutz wie:
- Finanzierung von Sozialplanverfahren

                                                  - 2 -

 

- Finanzierung Hofkellerabrisse, Entsiegelung und Begrünung

- Planungs- und Mehrkosten für Infrastrukturmaßnahmen in Verbindung mit Förderung - hier Städtebaulicher Denkmalschutz

Sonstige Aufgaben "Kür" außerhalb der Sanierungsgebiete:

- Planungs- und Investitionskosten für Infrastrukturmaßnahmen entsprechend BA-Beschlüsse (Freigabe SenStadt Schreiben vom 20. August 2004)*

  * Übertragung der Investitionsmittel an die durchführende Stelle Titel 89339 UK ab 350.


Die Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen dürfen grundsätzlich als rücklaufende Sanierungsförderungsmittel mit Bundesbeteiligung (1/3 der Beträge) ausschließlich in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten verwendet werden (analog Schreiben Sen Stadt vom 30.6.2004/IV C).

 

Darüber hinaus ist der Einsatz dieser Mittel festgelegt für die investiven Maßnahmen der öffentlichen sozialen und kulturellen Infrastruktur, welche mit SenStadt Referat IV C abgestimmt werden. Die Abstimmung erfolgt im Rahmen der jährlichen Kosten- und Finanzierungsübersichten (KoFi) für die jeweiligen Sanierungsgebiete gemäß § 149 BauGB.

Vordringliches Ziel ist es, die Mittel im gleichen Haushaltsjahr wieder zu verausgaben. In Ausnahmefällen übertragene Mittel haben uneingeschränkt im Rahmen der Zweckbindungen zur Verfügung zu stehen.

 

Diese oben genannten Vorbehalte der Senatsverwaltung zur Verwendung der Mittel in den Titeln 89331 / 89339 sowie Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen (34192) wurden wiederholt in den jeweiligen Ausschüssen und dem Hauptausschuss der BVV in den Jahren 2005-2008 vorgetragen.

 

Der Ansatz der o.g. Titel wurde in der Vergangenheit sach- und fachgerecht festgelegt und auch entsprechend der Anmeldungen  der Infrastrukturprojekte ausgegeben.

 

Der Planungsstand der Titel 89331/89339/34192 sowie 88305 und deren Umsetzung werden regelmäßig im Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne und auf ausdrücklichen Wunsch auch im Hauptausschuss vorgetragen.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                         Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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