Drucksache - 0901/III  

 
 
Betreff: Benennung von öffentlichem Straßenland in Berlin-Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.08.2008
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0901 / III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Benennung von öffentlichem Straßenland in Berlin-Mitte

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 01.07.2008 beschlossen,

 

I.   die südliche des Bahnhofes Hackescher Markt entstehende Planstraße A in „Anna-Louisa-Karsch-Straße“ und die Planstraße B in „An der Spandauer Brücke“ zu benennen.

 

 

Begründung:

 

In Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-5 VE erhält die Straße An der Spandauer Brücke einen neuen Verlauf. Die neu hergestellte Planstraße B gleicht dem historischen Verlauf der Straße An der Spandauer Brücke und soll in Absprache mit dem Vermessungsamt diesen Straßennamen erhalten. Für die Planstraße A ist ebenfalls in Absprache mit dem Vermessungsamt aufgrund der vorhanden Straßennummerierung und der eindeutigen Orientierung die Weiterführung der Anna-Louisa-Karsch-Straße am vorteilhaftesten.

 

Die Unterarbeitsgruppe Straßenbe-/-umbenennungen ist informiert.

 

 

Rechtsgrundlage

 

Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 § 5

§ 15 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                        keine

 

 

 

Berlin,                                  

 

 

 

Dr. Hanke                                                        Gothe

Bezirksbürgermeister                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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