Drucksache - 0859/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme – Informationsarbeit über offene ÖBS-Stellen in Mitte Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
19.06.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0859/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, über die unbesetzten genehmigten Stellen
im Öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS) beim Jobcenter Mitte durch geeignete
Pressearbeit und durch Aushang in Einrichtungen des Bezirks zu informieren und
zu werben. Zugleich soll in Zusammenarbeit mit den Quartiersräten sowie den Stadtteilzentren und den Trägern der ÖBS-Projekte für diese offenen
Stellen gezielt geworben werden“. Das Bezirksamt hat am 02.09.2008
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als
Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Job Center Berlin Mitte berichtete dem Bezirksamt, dass
die unterschiedlichen Rahmenbedingungen von ÖBS und dem originären
Beschäftigungszuschuss (BEZ) eine verlässliche Planung und Umsetzung des
Instrumentes anfangs erschwert haben. Viele gemeinwohlorientierte ÖBS-Projekte der Träger
vereinten zwar durchweg hohe werthaltige Standards mit einem individuellen
Sozialraumbezug zur gezielten Stärkung der sozialen Infrastruktur, doch musste
diese hochwertige Projektgestaltung an den restriktiven Vorgaben des §16a SGB
II scheitern. Aus dieser Projektgestaltung ergaben sich naturgemäß
anforderungsreiche Tätigkeitsbeschreibungen für die einzusetzenden
Hilfeempfänger/innen. Diese Anforderungsprofile kann jedoch ein Großteil
derjenigen Kunden des Job Centers
nicht erfüllen, die der Gesetzgeber für den ÖBS-Bereich vorgesehen hat. Nach den gesetzlichen Vorgaben (neben der im SGB II-Bereich in der Regel gegebenen
Langzeitarbeitslosigkeit müssen – mindestens – 2 zusätzliche
Vermittlungshemmnisse vorliegen, vor dem beabsichtigten ÖBS-Einsatz muss eine
Aktivisierungsphase von 6 Monaten mit dem Ziel der Integration in den ersten
Arbeitsmarkt stattgefunden und nicht erfolgreich verlaufen sein, für die
nächsten 24 Monate muss eine negative Integrationsprognose im Hinblick auf den
ersten Arbeitsmarkt vorliegen) sind diese persönlichen Anforderungen einerseits und die
Anforderungsprofile der entsprechenden Aufgabengebiete andererseits häufig
nicht in Übereinstimmung zu bringen. Durch eine gezielte Beratung der Träger konnte das Job
Center Berlin Mitte ab April 2008 dennoch bedarfsorientierte und passgenauere
Projekte initiieren. Entsprechend der Mittelzuteilung 2008 wurden 570 Förderfälle
geplant und prognostiziert. Im Rahmen des Öffentlichen Beschäftigungssektors wurden
mittlerweile 604 Stellen eingerichtet, d.h. zur Besetzung freigegeben. Hiervon sind bereits knapp 420 Stellen bewilligt bzw. mit
förderfähigen Wunschkandidaten/innen
besetzt. Weitere 150 Stellen sind für die direkte Integration in den
1.Arbeitmarkt durch den Arbeitgeberservice (AGS) vorgesehen. Die Entwicklung der geförderten Beschäftigungsstellen im
Rahmen des ÖBS verläuft im Job Center Berlin Mitte somit inzwischen planmäßig. Die weiterhin offenen Stellen werden nach den Erkenntnissen
des Job Centers auch bei einer gezielten Pressearbeit nicht zu besetzen sein,
da hier schlicht die geeigneten Bewerber/innen fehlen. So zeigt sich nämlich,
dass gerade Stellen mit akademischen Anforderungen noch unbesetzt sind: Sozialarbeiter; Geistes-/ Kulturwissenschaftler,
Dipl.-Ingenieure, Kursleiter, Veranstaltungsmanagement und Ausbildungshelfer. Das liegt vor allem daran, dass Personen, die die
Qualifikationen für diese hochwertigen ÖBS- Stellenbeschreibungen besitzen, in
der Regel auch mittelfristig in den 1.Arbeitsmarkt vermittelbar sind, die oben
erwähnte Voraussetzung einer negativen Integrationsprognose also nicht erfüllt
ist. Einige Träger haben in der Hoffnung auf qualifiziertere
Bewerber/innen „passende“ ÖBS-Kunden abgewiesen. Als zielführend erwiesen hat sich die passgenaue
Einzelförderung von ehemaligen AGH-MAE-Teilnehmer/innen, die im Rahmen von BEZ
von den jeweiligen gemeinnützigen Einsatzstellen mit Hilfe der Landesförderung
von 25% realisiert werden. Hier ist der Bezug des Kunden zu der ausgeübten Tätigkeit
und dem Träger gegeben, die Tätigkeitsbeschreibung passgenau und es kann auf
die Hilfskonstruktion der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung verzichtet
werden. Ungeachtet des avisierten Fördervolumens des AGS werden
diese Förderfälle auch weiterhin uneingeschränkt umgesetzt. Das Überangebot an ÖBS-Stellen ist unschädlich, da diese
nicht bindungswirksam werden; sondern lediglich ein gemeinnütziges
Stellenangebot auf der Grundlage des §16a SGB II darstellen. Die Träger wurden
eingangs über die Bewerberstruktur unterrichtet und haben die Zusage, Ihre
Stellen auch bezirksübergreifend bewerben zu dürfen. Allen Trägern wurde zudem die Möglichkeit eingeräumt, die
Konzeptionen zu modifizieren und die Tätigkeitsbeschreibungen den bisherigen
Erkenntnissen anzupassen. Das Bezirksamt folgt daher der Empfehlung des Job Center
Berlin Mitte, von einer gezielten Werbung abzusehen. Durch die aufwändige
rechtliche Prüfung der individuellen Anspruchsvoraussetzungen bestünde zudem
die Gefahr, dass den zwar erwerbslosen, qualifizierten Bewerbern Chancen
suggeriert werden, die dann nicht umgesetzt werden können Rechtsgrundlage § 36 BezVG
in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine Berlin,
.................... Dr. Hanke
Scheffler Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin |
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