Drucksache - 0859/III  

 
 
Betreff: Informationsarbeit über offene ÖBS-Stellen in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Dr. Reuter für die Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schauer-O. Bertermann, Gruppe Graue 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Gruppe Graue
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.06.2008
2. Beschluss vom 20.06.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.09.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


 

Bezirksamt Mitte von Berlin

26.08.2008

Abt. Soziales und Bürgerdienste

Tel.: 2009 42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin                                                                        

                                 Drucksache Nr.  0859/III

                                                                                                                                   

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme 

 

Informationsarbeit über offene ÖBS-Stellen in Mitte

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0859/III):

„Das Bezirksamt wird ersucht, über die unbesetzten genehmigten Stellen im Öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS) beim Jobcenter Mitte durch geeignete Pressearbeit und durch Aushang in Einrichtungen des Bezirks zu informieren und zu werben.

Zugleich soll in Zusammenarbeit mit den Quartiersräten  sowie  den Stadtteilzentren und den Trägern  der ÖBS-Projekte für diese offenen Stellen gezielt geworben werden“.

 

Das Bezirksamt hat am   02.09.2008  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Job Center Berlin Mitte berichtete dem Bezirksamt, dass die unterschiedlichen Rahmenbedingungen von ÖBS und dem originären Beschäftigungszuschuss (BEZ) eine verlässliche Planung und Umsetzung des Instrumentes anfangs erschwert haben.

Viele gemeinwohlorientierte ÖBS-Projekte der Träger vereinten zwar durchweg hohe werthaltige Standards mit einem individuellen Sozialraumbezug zur gezielten Stärkung der sozialen Infrastruktur, doch musste diese hochwertige Projektgestaltung an den restriktiven Vorgaben des §16a SGB II scheitern.

 

Aus dieser Projektgestaltung ergaben sich naturgemäß anforderungsreiche Tätigkeitsbeschreibungen für die einzusetzenden Hilfeempfänger/innen. Diese Anforderungsprofile kann jedoch ein Großteil derjenigen  Kunden des Job Centers nicht erfüllen, die der Gesetzgeber für den ÖBS-Bereich vorgesehen hat.

Nach den gesetzlichen Vorgaben

(neben der im SGB II-Bereich in der Regel gegebenen Langzeitarbeitslosigkeit müssen – mindestens – 2 zusätzliche Vermittlungshemmnisse vorliegen, vor dem beabsichtigten ÖBS-Einsatz muss eine Aktivisierungsphase von 6 Monaten mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt stattgefunden und nicht erfolgreich verlaufen sein, für die nächsten 24 Monate muss eine negative Integrationsprognose im Hinblick auf den ersten Arbeitsmarkt vorliegen)

sind diese persönlichen Anforderungen einerseits und die Anforderungsprofile der entsprechenden Aufgabengebiete andererseits häufig nicht in Übereinstimmung zu bringen.

 

Durch eine gezielte Beratung der Träger konnte das Job Center Berlin Mitte ab April 2008 dennoch bedarfsorientierte und passgenauere Projekte initiieren.

 

Entsprechend der Mittelzuteilung 2008 wurden 570 Förderfälle geplant und prognostiziert.

 

Im Rahmen des Öffentlichen Beschäftigungssektors wurden mittlerweile 604 Stellen eingerichtet, d.h. zur Besetzung freigegeben.

Hiervon sind bereits knapp 420 Stellen bewilligt bzw. mit förderfähigen Wunschkandidaten/innen  besetzt.

Weitere 150 Stellen sind für die direkte Integration in den 1.Arbeitmarkt durch den Arbeitgeberservice (AGS) vorgesehen.

Die Entwicklung der geförderten Beschäftigungsstellen im Rahmen des ÖBS verläuft im Job Center Berlin Mitte somit inzwischen planmäßig.

 

Die weiterhin offenen Stellen werden nach den Erkenntnissen des Job Centers auch bei einer gezielten Pressearbeit nicht zu besetzen sein, da hier schlicht die geeigneten Bewerber/innen fehlen. So zeigt sich nämlich, dass gerade Stellen mit akademischen Anforderungen noch unbesetzt sind:

Sozialarbeiter; Geistes-/ Kulturwissenschaftler, Dipl.-Ingenieure, Kursleiter, Veranstaltungsmanagement und Ausbildungshelfer.

Das liegt vor allem daran, dass Personen, die die Qualifikationen für diese hochwertigen ÖBS- Stellenbeschreibungen besitzen, in der Regel auch mittelfristig in den 1.Arbeitsmarkt vermittelbar sind, die oben erwähnte Voraussetzung einer negativen Integrationsprognose also nicht erfüllt ist.

Einige Träger haben in der Hoffnung auf qualifiziertere Bewerber/innen „passende“ ÖBS-Kunden abgewiesen.

 

Als zielführend erwiesen hat sich die passgenaue Einzelförderung von ehemaligen AGH-MAE-Teilnehmer/innen, die im Rahmen von BEZ von den jeweiligen gemeinnützigen Einsatzstellen mit Hilfe der Landesförderung von 25% realisiert werden.

Hier ist der Bezug des Kunden zu der ausgeübten Tätigkeit und dem Träger gegeben, die Tätigkeitsbeschreibung passgenau und es kann auf die Hilfskonstruktion der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung verzichtet werden.

Ungeachtet des avisierten Fördervolumens des AGS werden diese Förderfälle auch weiterhin uneingeschränkt umgesetzt.

 

Das Überangebot an ÖBS-Stellen ist unschädlich, da diese nicht bindungswirksam werden; sondern lediglich ein gemeinnütziges Stellenangebot auf der Grundlage des §16a SGB II darstellen. Die Träger wurden eingangs über die Bewerberstruktur unterrichtet und haben die Zusage, Ihre Stellen auch bezirksübergreifend bewerben zu dürfen.

Allen Trägern wurde zudem die Möglichkeit eingeräumt, die Konzeptionen zu modifizieren und die Tätigkeitsbeschreibungen den bisherigen Erkenntnissen anzupassen.

 

Das Bezirksamt folgt daher der Empfehlung des Job Center Berlin Mitte, von einer gezielten Werbung abzusehen. Durch die aufwändige rechtliche Prüfung der individuellen Anspruchsvoraussetzungen bestünde zudem die Gefahr, dass den zwar erwerbslosen, qualifizierten Bewerbern Chancen suggeriert werden, die dann nicht umgesetzt werden können

 

Rechtsgrundlage

 

§ 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

           

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

           

 

Berlin, ....................

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                        Scheffler

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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