Drucksache - 0839/III  

 
 
Betreff: Beitragspflichtige Erneuerung der Monbijoustraße von der Monbijoubrücke bis zur Oranienburger Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
15.07.2008 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 09.06.2008
2. Beschlussempfehlung Umwelt vom 15.07.2008
3. Beschluss vom 18.09.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

(Text liegt vor)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 0839/III

Mitte von Berlin

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Vorlage - zur Beschlussfassung

 

über

 

Beitragspflichtige Erneuerung der Monbijoustraße von der Monbijoubrücke bis zur Oranienburger Straße

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Fahrbahn der Monbijoustraße von der Monbijoubrücke bis zur Oranienburger Straße wird

beitragspflichtig erneuert.

 

 

Begründung:

 

Die Fahrbahn der Monbijoustraße ist abgenutzt, die Nutzungsdauer abgelaufen. Eine beitragsfreie Instandsetzung ist nicht möglich, da die Betontragschicht nicht mehr funktionsfähig ist. Daher ist die ursprünglich vorgesehene Instandsetzung mittels Deckschichterneuerung nicht möglich.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 2 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz

Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Ausgaben:

Die Investitionskosten betragen ca. 170.000 Euro, davon sind 65 % = 110.500 Euro umlagefähig. Diese Mittel stehen dem Bezirk Mitte aus dem "Sonderprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Mitte" (4,6 Mio € verteilt auf 4 Jahre) im Kapitel 4212, Titel 52101, Unterkonto 260, zur Verfügung.

 

Einnahmen:

Kassenwirksam werden voraussichtlich ca. 65.000 Euro (Kapitel 4212, Titel 34104), da ein Grundstück vom Bezirk Mitte genutzt wird und zwei Grundstücken eine Ermäßigung nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren ist. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt.

 

2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:keine

 

 

Berlin,                                  

 

Dr. HankeGothe

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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