Drucksache - 0836/III  

 
 
Betreff: Kontinuierlichen Spielbetrieb im Hexenkesselhoftheater gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Diedrich für die Fraktion, Fraktion der FDP Pawlowski 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 29.05.2008
2. Beschluss vom 30.05.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.08.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                0836/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Kontinuierlichen Spielbetrieb im Hexenkesselhoftheater gewährleisten

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.05.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0836/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Märchenhütten am westlichen Rand des Monbijouparks bis zum 30.04.2009 zu erhalten, damit der Spielbetrieb der Monbijoufestspiele 2008 gewährleistet ist und auch im Winter wieder Märchen aufgeführt werden können.

Darüber hinaus möge ab 01.05.2009 der Spielbetrieb im temporären saisonalen Wechsel Strandbar/Hexenkessel (Sommerhalbjahr) und Märchenhütte (Winterhalb-jahr) sicher gestellt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 24.06.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Dem Ersuchen der BVV kann nicht nachgekommen werden.

Auf Grund des Ablaufens der Baugenehmigung sind die Märchenhütten abzubauen.

 

Begründung:

Planungsrechtlich handelt es sich um eine festgesetzte Grünanlage, festgesetzt im B-Plan I-57. Dieser B-Plan sieht vor, dass dauerhaft auch die Bunkeranlagen, die momentan noch im Bestand vorhanden sind, als öffentliche Grünanlagen hergestellt werden.

 

Für die Märchenhütten wurde eine bis Ende März 2008 befristete Baugenehmigung erteilt. Diese ist ausgelaufen; von daher sind die Märchenhütten auch abzubauen.

 

Für den neu eingereichten Bauantrag gilt Folgendes:

Planungsrechtlich sind diese Hütten als Vorhaben gem. § 29 BauGB anzusehen; eine positive Stellungnahme kann jedoch auf Grund des festgesetzten B-Plans und des Zuwiderlaufens des Vorhabens mit dem Planungsziel und -zweck nicht erfolgen. Dem entsprechend ist auch eine Baugenehmigung abzulehnen.

 

Behandelt der Bauherr die Märchenhütten jedoch als sog. Fliegende Bauten (s. § 75 BauO), benötigt er lediglich ein sog. Prüfbuch; zuständig für die Überprüfung und Abnahme ist in Berlin der TÜV.

 

 

 

 

                                                                        - 2 -

 

 

Bei der Aufstellung der fliegenden Bauten benötigt der Bauherr lediglich die Zustimmung des Grundstückseigentümers; planungsrechtlich erfolgt keine Prüfung, da kein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist, und dies deshalb, weil es sich bei fliegenden Bauten um bauliche Anlagen handelt, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.

Die in Berlin geltenden Ausführungsvorschriften zu fliegenden Bauten wurden im Jahr 2006 aufgehoben; allgemein geht man jedoch davon aus, dass ein fliegender Bau vorliegt, wenn er bis 3 Monate aufgestellt wird; eine evtl. Verlängerung kann noch in Betracht kommen.

 

Der Antragsteller wurde über die rechtliche Situation am 02.06.2008 in einer Sitzung beim Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung aufgeklärt. Er zog den Bauantrag zurück und sicherte zu, mit dem Abbau der Märchenhütten kurzfristig zu beginnen.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                   Gothe

Bezirksbürgermeister                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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