Drucksache - 0807/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0807/III --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Prüfauftrag Hundeauslaufgebiet Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
16.10.2008 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0807/III): Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wo ein
Hundeauslaufgebiet eingerichtet werden kann. Das Bezirksamt hat am 24 Februar 2009 beschlossen, der
Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur
Kenntnis zu bringen. Die Prüfung
des zuständigen Fachamtes ergab, dass geeignete Flächen im Fachvermögen, zur
Nutzung für ein Hundeauslaufgebiet nicht vorhanden sind. Der Bezirk
Mitte hat zwei Hundeauslaufgebiete mit einer Gesamtgröße von ca. 7.000 m²
ausgewiesen. Diese sind im Einzugsbereich des Volksparks Rehberge am Schwarzen
Graben und die Promenade an der Gustav-Meyer-Allee im Volkspark Humboldthain
verortet. Die
tatsächliche Nutzung liegt weit unter der Kapazitätsgrenze. Langjährige
Erfahrungswerte zeigen, dass nachdem die Tiere sich „gelöst“ haben, die Annahme
zur Nutzung für weitere Hunde kaum noch besteht. Da die Hinterlassenschaften
der Tiere durch die Halter nicht entfernt werden, ist eine ständige Säuberung
durch das Grünflächenamt unerlässlich. Aus diesen
Gründen wurde im Zuge der Umbaumaßnahmen des Vinetaplatzes das vorhandene
Auslaufgebiet geschlossen. Im Quartiersrat unter Einbindung des
Stadtteilmanagements Brunnenviertel wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Mit der
Nutzung als Hundeauslaufgebiet geht eine starke Beeinträchtigung der
Vegetationsflächen einher. Hervorgerufen durch den natürlichen Trieb der Tiere
zu Scharren und zu Wühlen, muss der Rasen / Wiese jährlich in Teilen erneuert
werden. Bei nicht
eingezäunten Gebieten werden die bestehenden Grenzen nicht eingehalten, wodurch
ruhesuchende Parkbesucher in der Nutzung der Anlagen beeinträchtigt werden. Hundeauslauf-
und -spielgebiete bedürfen einer intensiven Pflege, die bei der derzeitigen
personellen und finanziellen Ausstattung des Unterhaltungsbereiches Grünpflege
im SGA nicht mehr geleistet werden kann (siehe Aufstellung Unterhaltungsmittel
2009). Der
Umstand, dass die vorhandenen Gebiete in gleichbleibender Qualität für die
Nutzung als Hundeauslaufgebiete zur Verfügung gestellt werden, sollte als Geste
des „Guten Willens“ verstanden werden. - 2 - Bemühungen
des Bezirksamtes Mitte durch Nachfrage beim Liegenschaftsfond GmbH & Co. KG
nach Flächen, die gegenwärtig nicht vermarktet werden können und auf denen für
eine begrenzte Zeit ein Hundeauslaufgebiet eingerichtet werden kann, wurden
abschlägig beantwortet. Im Rahmen
der Baumaßnahme Nordbahnhof wird zurzeit zwischen der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, GRÜN Berlin Park und Garten GmbH und der Deutschen Bahn
verhandelt, eine parallel verlaufende Fläche der Bahn zu einer zeitlich
begrenzten Zwischennutzung zur Verfügung gestellt zu bekommen. In
Anbetracht des zum Teil verbesserungswürdigen Zustandes vieler Grün- und
Erholungsanlagen und der defizitären Ausstattung vieler Spielplätze erscheint
die Ausweisung zusätzlicher Hundeauslaufgebiete unverhältnismäßig. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, 24.02.2009 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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