Drucksache - 0807/III  

 
 
Betreff: Prüfauftrag Hundeauslaufgebiet
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
17.06.2008 
16. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda vertagt   
15.07.2008 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 20.05.2008
2. Beschlussempfehlung Umwelt vom 15.07..2008
3. Beschluss vom 17.10.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2009
Vorlage zur Kenntnisnahme Anlage

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0807/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Prüfauftrag Hundeauslaufgebiet

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2008 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0807/III):

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wo ein Hundeauslaufgebiet eingerichtet werden kann.

 

 

Das Bezirksamt hat am 24 Februar 2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Prüfung des zuständigen Fachamtes ergab, dass geeignete Flächen im Fachvermögen, zur Nutzung für ein Hundeauslaufgebiet nicht vorhanden sind.

 

Der Bezirk Mitte hat zwei Hundeauslaufgebiete mit einer Gesamtgröße von ca. 7.000 m² ausgewiesen. Diese sind im Einzugsbereich des Volksparks Rehberge am Schwarzen Graben und die Promenade an der Gustav-Meyer-Allee im Volkspark Humboldthain verortet.

Die tatsächliche Nutzung liegt weit unter der Kapazitätsgrenze. Langjährige Erfahrungswerte zeigen, dass nachdem die Tiere sich „gelöst“ haben, die Annahme zur Nutzung für weitere Hunde kaum noch besteht. Da die Hinterlassenschaften der Tiere durch die Halter nicht entfernt werden, ist eine ständige Säuberung durch das Grünflächenamt unerlässlich.

Aus diesen Gründen wurde im Zuge der Umbaumaßnahmen des Vinetaplatzes das vorhandene Auslaufgebiet geschlossen. Im Quartiersrat unter Einbindung des Stadtteilmanagements Brunnenviertel wurde ein entsprechender Beschluss gefasst.

 

Mit der Nutzung als Hundeauslaufgebiet geht eine starke Beeinträchtigung der Vegetationsflächen einher. Hervorgerufen durch den natürlichen Trieb der Tiere zu Scharren und zu Wühlen, muss der Rasen / Wiese jährlich in Teilen erneuert werden.

 

Bei nicht eingezäunten Gebieten werden die bestehenden Grenzen nicht eingehalten, wodurch ruhesuchende Parkbesucher in der Nutzung der Anlagen beeinträchtigt werden.

 

Hundeauslauf- und -spielgebiete bedürfen einer intensiven Pflege, die bei der derzeitigen personellen und finanziellen Ausstattung des Unterhaltungsbereiches Grünpflege im SGA nicht mehr geleistet werden kann (siehe Aufstellung Unterhaltungsmittel 2009).

 

Der Umstand, dass die vorhandenen Gebiete in gleichbleibender Qualität für die Nutzung als Hundeauslaufgebiete zur Verfügung gestellt werden, sollte als Geste des „Guten Willens“ verstanden werden.


                                                                        - 2 -

 

 

Bemühungen des Bezirksamtes Mitte durch Nachfrage beim Liegenschaftsfond GmbH & Co. KG nach Flächen, die gegenwärtig nicht vermarktet werden können und auf denen für eine begrenzte Zeit ein Hundeauslaufgebiet eingerichtet werden kann, wurden abschlägig beantwortet.

 

Im Rahmen der Baumaßnahme Nordbahnhof wird zurzeit zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, GRÜN Berlin Park und Garten GmbH und der Deutschen Bahn verhandelt, eine parallel verlaufende Fläche der Bahn zu einer zeitlich begrenzten Zwischennutzung zur Verfügung gestellt zu bekommen.

 

In Anbetracht des zum Teil verbesserungswürdigen Zustandes vieler Grün- und Erholungsanlagen und der defizitären Ausstattung vieler Spielplätze erscheint die Ausweisung zusätzlicher Hundeauslaufgebiete unverhältnismäßig.

 

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:             keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                         keine

 

 

 

Berlin, 24.02.2009

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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