Drucksache - 0532/III  

 
 
Betreff: Beachtung der Barrierefreiheit bei Baugenehmigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Bölter 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
27.02.2008 
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
02.04.2008 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2007
2. Beschlussempfehlung Stadtentwicklung vom 02.04.2008
3. Beschluss vom 17.04.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.08.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                0532/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Beachtung der Barrierefreiheit bei Baugenehmigungen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.04.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0532/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Prüfung und Bescheidung von Bauanträgen im Bezirk Mitte regelmäßig auf die Prinzipien der Barrierefreiheit hinzuweisen und ggf. eine entsprechende Umsetzung anzumahnen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 22.07.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

In der Berliner Bauordnung sind die Regeln zur Barrierefreiheit in § 51 BauO Bln in Verbindung mit den eingeführten Technischen Baubestimmungen der DIN 180124 Teil 1 und 2 und DIN 18025 Teil 1 und 2 rechtsverbindlich festgeschrieben.

 

Hierbei ist zu beachten, dass nach der Novellierung der Bauordnung die Bauaufsichtbehörde die behindertengerechten Planungen nur bei den sogenannten Sonderbauten prüft und genehmigt.

 

Dies sind insbesondere Versammlungsstätten (Kinos, Theater, Hallen, Aufführungs-stätten usw. mit Räumen, die mehr als 200 Personen fassen, Stadien mit Fassungsvermögen von mehr als 1000 Personen), Verkaufsstätten über 800 m² Verkaufsraum, Krankenhäuser, Heime, Einrichtungen für Aufenthalt und Pflege älterer Menschen, Gaststätten mit mehr als 40 Sitzplätzen, Hotels mit mehr als 12 Betten, Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen..

Alle sonstigen Baulichkeiten, die nicht in der Aufzählung aufgeführt sind, werden nach der Gesetzesdefinition von der Bauaufsichtsbehörde präventiv nicht mehr geprüft; dazu zählen auch Bürohäuser mit bis zu 1.600 m² Grundfläche, die bis zur Hochhausgrenze reichen und die keine Großraumbüros von mehr als 400 m² enthalten.

 

Mit der Einführung des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens haben in allen Bezirken die Bescheide und Mitteilungen die gleiche Form und die entsprechenden Textinhalte. Die hierbei federführende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung legt fest in welcher Art und Form in Schriftstücken Textbausteine eingefügt werden.

Zwecks Wahrung der Einheitlichkeit werden bezirkliche Sonderwünsche restriktiv gehandhabt und bedürfen der Abstimmung in allen Bezirken.

 

 

 

                                                            - 2 -

 

 

Nach Absprache mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird in diesem speziellen Fall jedoch dem Wunsch des Bezirksamtes Mitte entgegengekommen und ein entsprechender Texthinweis in das elektronische Baugenehmigungsverfahren übernommen.

 

Der Vorschlag hierzu lautet:

"Es wird auf die Einhaltung der Prinzipien und Anforderungen nach § 51 BauO Bln zur behindertengerechten Ausführung Ihres Vorhabens hingewiesen.“

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                   Gothe

Bezirksbürgermeister                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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