Drucksache - 0395/III  

 
 
Betreff: Überwachung des geplanten Rauchverbots: Angemessene Personalausstattung sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Reschke Spallek 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 19.06.2007
2. Beschluss vom 22.06.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.10.2007
4. Beschluss vom 19.10.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0395/III

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Überwachung des geplanten Rauchverbots: Angemessene Personalausstattung sicherstellen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2007 folgendes  Auskunftsverlangen an das Bezirksamt beschlossen:

(Drucksache Nr. 0395/III)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für die Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung des geplanten Rauchverbotes dem Bezirk Mitte ausreichend zusätzliche Personalmittel bzw. Personalstellen zur Verfügung gestellt/zugewiesen werden.

Das Bezirksamt hat am ................. beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Bislang ist eine gesetzliche Regelung zu einem Rauchverbot auf Landesebene nicht erlassen worden.

Welche Auswirkungen eine solche Regelung haben würde, kann daher derzeit nicht beurteilt werden. Ebenfalls ist daher auch nicht vorhersehbar, welchem Ressort des Bezirksamtes die Durchführung obliegen würde und welche personellen Folgerungen daraus zu ziehen wären.

Unabhängig davon wurde durch die Senatsverwaltung für Inneres in der Besprechungsrunde der Ordnungsamtsleiter am 17.08.2007 mitgeteilt, dass, sofern den Ordnungsämtern zusätzliche Aufgaben übertragen werden sollten, eine personelle Verstärkung erfolgen wird. Ein entsprechender Gedankenaustausch auf Senatsebene wurde bereits in Gang gesetzt.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

 

Berlin, den

 

 

Bezirksbürgermeister                                    Bezirksstadtrat für

Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt

 
 

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