Drucksache - 0377/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend und Finanzen JugFin KS Bezirksverordnetenversammlung Drucksache M i t t e
von Berlin Nr. 0377 / III Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Lerntagebücher sichern Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.04.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0377 / III): Das Bezirksamt wird
ersucht, gemeinsam mit Kitas und den Schulen nur mit Einverständnis der
Erziehungsberechtigten ein Konzept dafür zu entwickeln, den Schulen zur
Einschulung der Schulanfänger die in den Kitas erarbeiteten Lerntagebücher zur
Verfügung zu stellen, um in möglichst allen Fällen eine reibungslose
Fortsetzung der individuellen Förderung zu ermöglichen. Das Bezirksamt hat am 12.08.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Der Entwicklung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten als Schlüsselkompetenz für die Auseinandersetzung mit der Umwelt und für die Entfaltung der Bildungschancen kommt gerade in den ersten Lebensjahren der Kinder eine zentrale Bedeutung zu. Als Instrument zur Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung wurde das Sprachlerntagebuch für Kindertagesstätten entwickelt, erprobt und erstmalig zum Kita- Jahr 2006/2007 eingeführt. Auf der Grundlage der Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten -QVTAG- gewährleisten alle Träger, dass in ihren Kindertagesstätten die Förderung jedes Kindes durch das Sprachlerntagebuch als Dokumentationssystem begleitet wird. Die
Erfahrungen nach der Einführung haben bestätigt, dass die verbindliche
Betrachtung des Sprachstandes eine wichtige Grundlage für die gezielte
Förderung der Kinder ist. Das Sprachlerntagebuch begleitet das Kind während
seiner gesamten Zeit in der Kindertagesstätte. Unter Beachtung der Ausführungen
in der „Handreichung für Erzieherinnen und Erzieher“, herausgegeben von der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird es beim
Ausscheiden des Kindes aus der Kindertagesstätte dem Kind und seinen Eltern
oder sonstigen Erziehungsberechtigten überreicht. Diese entscheiden allein, ob
und in welcher Form sie die Lerndokumentation des Sprachlerntagebuches der
Lehrerin oder dem Lehrer der Schulanfangsphase in der Grundschule zur Verfügung
stellen. Da sowohl
der Fachdienst Tagesbetreuung des Jugendamtes als auch die Schulaufsicht die
Übergabe dieser Lerndokumentation im Interesse der weiteren Sprachförderung der
Kinder in der Grundschule für wichtig erachten, wurde die Thematik bereits im
letzten Jahr im Rahmen der
regionalen Facharbeitsgemeinschaften auf der Grundlage des § 78 SGB VIII mit
allen Kindertagestätten besprochen und folgende Herangehensweise verabredet: Der
Fachdienst Tagesbetreuung übergibt im Zusammenhang mit der Ausgabe der
Sprachlerntagebücher für neu aufzunehmende Kinder im Juni jeden Jahres an alle
Kindertagesstätten ein Schreiben der Schulaufsicht mit der Bitte, dies an alle
Eltern der Schulanfänger weiter zu geben, damit diese die Lerndokumentation bei
der Einschulung ihres Kindes an die zukünftige Klassenlehrerin/dem zukünftigen
Klassenlehrer übergeben. Ein zweites
Schreiben der Schulaufsicht richtet sich an die jeweiligen Träger der
Kindertagesstätten mit der Bitte um Unterstützung und Beratung der Eltern durch
die Erzieherinnen der Kindertagesstätte, falls diese Nachfragen oder Bedenken
bezüglich der Übergabe haben. Das
Bezirksamt geht davon aus, ein geeignetes und wirksames Verfahren gefunden zu
haben, welches unter Beachtung des
Datenschutzes und der Informationsfreiheit dazu beiträgt, das Verständnis für das Anliegen einer
kontinuierlichen sprachlichen Entwicklung bei den Erziehungsberechtigten zu
fördern. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzplanung: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine Berlin, den Bezirksamt Mitte von Berlin _____________________ _____________________ Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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