Drucksache - 0318/III
(Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0318/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Umweltzone effektiv,
effizient und nicht auf Kosten des Bezirkes umsetzen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
21.06.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0318/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, seinen
Beitrag zu leisten, damit die Umweltzone ab 1.1.2008 erfolgreich umgesetzt
werden kann. Dafür soll das Bezirksamt darauf
hinwirken, dass . für die Antragstellung auf Ausnahme
vom Fahrverbot das Wohnortprinzip gilt, . der Katalog zu den Ausnahmen vom Fahrverbot
ausschließlich auf begründete Härtefälle angewandt wird, . ein Verfahren entwickelt wird, wie
die für die Umsetzung der Umweltzone notwendigen Verwaltungs arbeiten möglichst
unbürokratisch und bürgerfreundlich organisiert werden können, . die Kontrolle und Überwachung der
Umweltzone in allen Bezirken einheitlich und konsequent erfolgt und gemeinsam
mit dem Senat umgehend eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Umweltzone
begonnen wird. Des Weiteren wird der Bezirk
ersucht, sich gemeinsam mit den anderen Bezirken gegenüber dem Senat dafür einzusetzen,
dass die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umweltzone notwendigen
personellen und sachlichen Mehraufwendungen ausgeglichen und die bezirkliche
Kosten- und Leistungsrechnung an die zusätzlichen Aufwendungen angepasst
werden. Um diese Ziele zu befördern, wird
das Bezirksamt ersucht umgehend eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den
betroffenen Bezirken und dem Senat zu initiieren.“ Das Bezirksamt hat am 09.10.2007
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als
Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Das Bezirksamt hat ab dem 01.09.2007
mit BA-Beschluss vom 28.08.2007 eine Arbeitsgruppe Umweltzone eingerichtet
(siehe beigefügte Vorlage und Beschluss). Die Aufgabe „Erteilung und Versagung
von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone durch von
Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz betroffene
Fahrzeuge“ basiert auf Bundesrecht (35. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutz-Gesetzes) und ist keine bezirkseigene Angelegenheit. Daher
ist das Bezirksamt an Weisungen der zuständigen Senatsverwaltung gebunden. Die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz haben gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Frauen, der Verkehrslenkung Berlin und den Bezirksämtern
Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg zur gleichmäßigen
Rechtsanwendung einen Leitfaden erstellt, der den Ermessensspielraum der
zuständigen Bezirksämter einschränkt. -
2 - Daher darf das Bezirksamt Mitte
seine Entscheidung nicht auf begründete Härtefälle reduzieren, sondern muss den
gesamten Ausnahmekatalog anwenden. Ebenso ist die Zuständigkeit darin so geregelt,
dass der Bezirk den Antrag bearbeitet, bei dem er eingeht, unabhängig vom
Wohnsitz bzw. Firmensitz. Der Leitfaden ist dem Rat der
Bürgermeister vorgelegt und in dieser Form gebilligt worden. Eine Anregung zur
Änderung der Zuständigkeitenregelung sollte nur dann erfolgen, wenn sich die
bestehende Regelung als unpraktikabel erweist, worauf bisher nichts hindeutet. Neben dem Leitfaden, der die
gleichmäßige Rechtsanwendung sicherstellt und sowohl den Antragstellern als
auch der Verwaltung und den in Streitfällen entscheidenden Kammern des
Verwaltungsgerichtes Berlin eine gewisse Rechtssicherheit gibt, ist den
Sachbearbeitern ein IT-System (Augusta) zur Antragsbearbeitung,
Gebührenberechnung und Bescheidschreibung an die Hand gegeben, das eine rasche
und bürgerfreundliche Bearbeitung der Anträge unterstützt. Die Kontrolle und Überwachung der
Umweltzone wird in notwendigem Umfang erfolgen, um die Zielsetzungen des
Luftreinhalte- und Aktionsplanes Berlin 2005-2010 nicht zu gefährden. Über die
praktische Umsetzung kann erst befunden werden, wenn die Anzahl der zu
überwachenden Fahrzeuge nach Erteilung der Ausnahmegenehmigungen (Ende 2007)
bekannt ist. Das Bezirksamt hat durch eine
Pressekonferenz am 07.09.2007 und auf der Internetseite des Bezirks die
Öffentlichkeit umfassend über die Auswirkungen der Umweltzone für den Privat-
und Wirtschaftsverkehr und die rechtlichen Möglichkeiten zur Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen informiert. Zu den Mehraufwendungen für
Personal- und Sachmittel wird auf den Bezirksamtbeschluss Nr. 190 vom
28.08.2007 verwiesen. Inwieweit die Einnahmen aus dem zu erwartenden
Gebührenaufkommen zur Deckung der Mehrausgaben im
jeweiligen Bezirk herangezogen werden können, ist noch nicht abschließend
entschieden. Der Produktkatalog ist für die AG
Umweltzone um das Produkt 78846 (Straßenverkehrsbehördliche Erlaubnisse und
Ausnahmegenehmigungen) erweitert worden. Ebenso wurde eine Kostenstelle
Umweltzone (704 000.05) eingerichtet. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Bezirksämter besteht seit langem. Diese Arbeitsgruppe hat auch den
Leitfaden entwickelt und war maßgeblich an der Entstehung des IT-Systems
Augusta beteiligt. Auch in der Zukunft wird diese Arbeitsgruppe weiter bestehen
und sich mit der Problematik „Umweltzone“ befassen. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung Anlage Bezirksamt Mitte von Berlin .
August 2007 Abteilung Stadtentwicklung 43900 B e s c h l
u s s - N r. 190 des Bezirksamtes Mitte von Berlin vom 28.08.2007 (BA-Vorlage-Nr. 214) Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Umweltzone“
Das Bezirksamt beschließt:
Die
Arbeitsgruppe wird die Aufgaben nach § 40 Abs. 1 Satz 2
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der 35.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur
Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
–35. BImSchV) durchführen (Erteilung und Versagung von Ausnahmegenehmigungen
zum Befahren der Umweltzone durch von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 BImSchG
betroffene Fahrzeuge) II. Eine Vorlage an die
Bezirksverordnetenversammlung ist nicht erforderlich. III. Mit der Durchführung des
Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung beauftragt. IV. Begründung, Rechtsgrundlage,
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
bitten wir der o.g. Vorlage zu entnehmen. gez. Dr. Hanke gez.
Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung Bezirksamt Mitte von Berlin 20.08.2007 Abt. Stadtentwicklung 43900 Bezirksamtsvorlage Nr. 214 zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 28.08.2007 1. Gegenstand des Antrages: Einrichtung
einer Arbeitsgruppe „Umweltzone“ 2.
Berichterstatter: Bezirksstadtrat Gothe 3. Beschlussentwurf: Das
Bezirksamt beschließt: I. Zum 01.09.2007 wird im Leistungs- und
Verantwortungszentrum Bauen (Straßen- und Grünflächenamt) eine
Arbeitsgruppe „Umweltzone“
eingerichtet. Sie ist im Dienstgebäude Rathaus Müllerstraße (Altbau)
unterzubringen. Die
Arbeitsgruppe wird die Aufgaben nach § 40 Abs. 1 Satz 2
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der 35.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur
Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung –35.
BImSchV) durchführen (Erteilung und Versagung von Ausnahmegenehmigungen zum
Befahren der Umweltzone durch von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 BImSchG
betroffene Fahrzeuge) II. Eine Vorlage an die
Bezirksverordnetenversammlung ist nicht erforderlich III. Mit der Durchführung des
Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung beauftragt. 4. Begründung: Zum
01.01.2008 wird in Umsetzung des Luftreinhalte- und Aktionsplanes für Berlin
2005-2010 im Bereich des sog. „großen Hundekopfes“ (Stadtgebiet innerhalb des
S-Bahnringes) eine Verkehrsverbotszone auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes eingerichtet (Umweltzone). Um
diese Umweltzone dennoch mit Fahrzeugen befahren zu können, die von dem
Verkehrsverbot betroffen sind, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach § 1
Abs. 2 35. BImSchV. Entsprechend der Festlegung in Nr. 22b Abs.
3 und Abs. 6 Buchstabe b ZustKat Ord obliegt den Bezirksämtern diese Aufgabe.
Die örtliche Zuständigkeit regelt
§ 1 Abs. 1 VwVfG Bln in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG. Demnach sind die
Bezirksämter zuständig, in deren Gebiet die Umweltzone liegt (u.a. das
Bezirksamt Mitte). 5.
Rechtsgrundlage: § 36 BezVG § 40 Abs. 1 Satz 2 BimSchG § 1 Abs. 2 35. BISchV 6. Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 1. Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Für den Bezirk Mitte wird nach Schätzungen mit einem Antragsvolumen von insgesamt 50.000 gerechnet. Eingesetzt werden zur Bearbeitung der Anträge (einschl. Leitungs- und anderer Funktionen) insgesamt 36 Mitarbeiter/innen. In den Monaten September bis Dezember 2007 können für den Fall der Vollauslastung mit 36 Mitarbeitern ca. 20.000 Anträge bearbeitet werden. Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung sollen, um die Ziele des Luftreinhalte- und Aktionsplanes nicht zu gefährden, sich Genehmigungen eher in Grenzen halten. Daher sind 2.000 Genehmigungen und 18.000 Ablehnungen zu erwarten. Auswirkungen
auf die Einnahmen 2007 Bei einer
durchschnittlichen Gebühr von 300,-- € für Genehmigungen und einer
durchschnittlichen Gebühr von 30,-- €
für Ablehnungen (1/10 der Genehmigungsgebühr) ist für 2007 mit einer
Einnahme in Höhe von 1.140.000 € zu rechnen (2.000 x 300 zzgl. 18.000 x 30).
Steht eine geringere Anzahl von Mitarbeitern zur Verfügung oder bleibt die
Anzahl der Anträge hinter den Prognosen zurück, vermindern sich die Einnahmen
entsprechend. Auswirkungen
auf die Ausgaben 2007 Personalkosten Für die
einzusetzenden 36 Mitarbeiter entstehen keine oder keine zusätzlichen Kosten.
28 Mitarbeiter werden kostenfrei vom ZeP
zur Verfügung gestellt. Der Einsatz der 8 Mitarbeiter aus dem Sozialamt,
die ursprünglich an das
JobCenter Mitte abgegeben werden sollten, vermindert die geplante
Ausgabeeinsparung (siehe 2.
Personalwirtschaftliche Auswirkungen). Sachkosten Pro
Arbeitsplatz (36) sind 2.000 € (insgesamt 72.000 €) an Sachmitteln zu
veranschlagen, wobei die 8 Mitarbeiter aus dem Sozialamt Schreibtische, Stühle und PC ´s
(ohne Drucker) mitbringen. Die Sachkosten vermindern sich
entsprechend. Zu der
Absicht, mit den erzielten Gebühreneinnahmen die Personal- und Sachkosten zu
finanzieren, hat sich der Senator für Finanzen noch nicht geäußert. Auswirkungen
auf die Einnahmen und Ausgaben 2008 und Folgejahre Für das
Jahr 2008 und folgende ist eine belastbare Prognose erst Ende 2007 möglich.
Dazu erfolgt eine gesonderte Vorlage. 2. Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: Die von der
Arbeitsgruppe Umweltzone zu erledigende Aufgabe wird aufgrund der auf max. 18
Monate zu begrenzenden Genehmigungsdauer (damit verbunden Wiederholungsanträge)
und der ab 01.01.2010 eintretenden Verschärfung der Befreiungsvoraussetzungen
(evtl. 40.000 Neuanträge) nach heutigen Erkenntnissen 4 bis 5 Jahre in Anspruch
nehmen. Bei günstigem Verlauf kann sich die Anzahl der benötigten Mitarbeiter
ab Anfang/Mitte 2008 vermindern. Aus dem
Bereich Soz werden voraussichtlich 8 Mitarbeiter eingesetzt. Für die
verbleibenden 4 Monate (Sept. - Dez.) in 2007 können entsprechend rd. 94.000 €
(durchschnittlich 35.000 € je Mitarbeiter x 4/12) nicht durch Umsetzung in das
JobCenter in Ansatz gebracht werden. Der
Übergangseinsatz von geplant 28
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus dem ZeP hat keine
personalwirtschaftlichen Auswirkungen
auf den Bezirk. 7. Mitzeichnung(en): JugFinL: WiImmOL: gez. Gothe Bezirksstadtrat |
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