Drucksache - 0318/III  

 
 
Betreff: Umweltzone effektiv, effizient und nicht auf Kosten des Bezirks umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
19.06.2007 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
21.06.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 15.05.2007
2. Beschlussempfehlung Umwelt vom 20.06.2007
3. Beschluss vom 22.06.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.10.2007
5. Beschluss vom 19.10.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                      0318/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Umweltzone effektiv, effizient und nicht auf Kosten des Bezirkes umsetzen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0318/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, seinen Beitrag zu leisten, damit die Umweltzone ab 1.1.2008 erfolgreich umgesetzt werden kann.

Dafür soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass

 

.    für die Antragstellung auf Ausnahme vom Fahrverbot das Wohnortprinzip gilt,

.    der Katalog zu den Ausnahmen vom Fahrverbot ausschließlich auf begründete Härtefälle angewandt wird,

.    ein Verfahren entwickelt wird, wie die für die Umsetzung der Umweltzone notwendigen Verwaltungs arbeiten möglichst unbürokratisch und bürgerfreundlich organisiert werden können,

.    die Kontrolle und Überwachung der Umweltzone in allen Bezirken einheitlich und konsequent erfolgt und gemeinsam mit dem Senat umgehend eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Umweltzone begonnen wird.

 

Des Weiteren wird der Bezirk ersucht, sich gemeinsam mit den anderen Bezirken gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umweltzone notwendigen personellen und sachlichen Mehraufwendungen ausgeglichen und die bezirkliche Kosten- und Leistungsrechnung an die zusätzlichen Aufwendungen angepasst werden.

 

Um diese Ziele zu befördern, wird das Bezirksamt ersucht umgehend eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den betroffenen Bezirken und dem Senat zu initiieren.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 09.10.2007 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das Bezirksamt hat ab dem 01.09.2007 mit BA-Beschluss vom 28.08.2007 eine Arbeitsgruppe Umweltzone eingerichtet (siehe beigefügte Vorlage und Beschluss).

 

Die Aufgabe „Erteilung und Versagung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone durch von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz betroffene Fahrzeuge“ basiert auf Bundesrecht (35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes) und ist keine bezirkseigene Angelegenheit. Daher ist das Bezirksamt an Weisungen der zuständigen Senatsverwaltung gebunden.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz haben gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, der Verkehrslenkung Berlin und den Bezirksämtern Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg zur gleichmäßigen Rechtsanwendung einen Leitfaden erstellt, der den Ermessensspielraum der zuständigen Bezirksämter einschränkt.

 

                                                                        - 2 -

 

 

Daher darf das Bezirksamt Mitte seine Entscheidung nicht auf begründete Härtefälle reduzieren, sondern muss den gesamten Ausnahmekatalog anwenden. Ebenso ist

die Zuständigkeit darin so geregelt, dass der Bezirk den Antrag bearbeitet, bei dem er eingeht, unabhängig vom Wohnsitz bzw. Firmensitz.

 

Der Leitfaden ist dem Rat der Bürgermeister vorgelegt und in dieser Form gebilligt worden. Eine Anregung zur Änderung der Zuständigkeitenregelung sollte nur dann erfolgen, wenn sich die bestehende Regelung als unpraktikabel erweist, worauf bisher nichts hindeutet.

 

Neben dem Leitfaden, der die gleichmäßige Rechtsanwendung sicherstellt und sowohl den Antragstellern als auch der Verwaltung und den in Streitfällen entscheidenden Kammern des Verwaltungsgerichtes Berlin eine gewisse Rechtssicherheit gibt, ist den Sachbearbeitern ein IT-System (Augusta) zur Antragsbearbeitung, Gebührenberechnung und Bescheidschreibung an die Hand gegeben, das eine rasche und bürgerfreundliche Bearbeitung der Anträge unterstützt.

 

Die Kontrolle und Überwachung der Umweltzone wird in notwendigem Umfang erfolgen, um die Zielsetzungen des Luftreinhalte- und Aktionsplanes Berlin 2005-2010 nicht zu gefährden. Über die praktische Umsetzung kann erst befunden werden, wenn die Anzahl der zu überwachenden Fahrzeuge nach Erteilung der Ausnahmegenehmigungen (Ende 2007) bekannt ist.

 

Das Bezirksamt hat durch eine Pressekonferenz am 07.09.2007 und auf der Internetseite des Bezirks die Öffentlichkeit umfassend über die Auswirkungen der Umweltzone für den Privat- und Wirtschaftsverkehr und die rechtlichen Möglichkeiten zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen informiert.

 

Zu den Mehraufwendungen für Personal- und Sachmittel wird auf den Bezirksamtbeschluss Nr. 190 vom 28.08.2007 verwiesen. Inwieweit die Einnahmen aus dem zu erwartenden Gebührenaufkommen zur

Deckung der Mehrausgaben im jeweiligen Bezirk herangezogen werden können, ist noch nicht abschließend entschieden.

 

Der Produktkatalog ist für die AG Umweltzone um das Produkt 78846 (Straßenverkehrsbehördliche Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen) erweitert worden. Ebenso wurde eine Kostenstelle Umweltzone (704 000.05) eingerichtet.

 

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Bezirksämter besteht seit langem.

Diese Arbeitsgruppe hat auch den Leitfaden entwickelt und war maßgeblich an der Entstehung des IT-Systems Augusta beteiligt. Auch in der Zukunft wird diese Arbeitsgruppe weiter bestehen und sich mit der Problematik „Umweltzone“ befassen.

 

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:             keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                         keine

 

Berlin,             

 

 

 

Dr. Hanke                                                                      Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                     Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung


 

                                                                                                                                                                  Anlage

 

Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                  . August 2007

Abteilung Stadtentwicklung                                                                                    43900

 

 

 

 

B e s c h l u s s - N r.  190

des Bezirksamtes Mitte von Berlin vom 28.08.2007

(BA-Vorlage-Nr. 214)

 

 

 

Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Umweltzone“

 

 

 

Das Bezirksamt beschließt:

 

 

I.       Zum 01.09.2007 wird im Leistungs- und Verantwortungszentrum Bauen (Straßen- und Grünflächenamt) eine Arbeitsgruppe  „Umweltzone“ eingerichtet. Sie ist im Dienstgebäude Rathaus Müllerstraße (Altbau) unterzubringen.

      

       Die Arbeitsgruppe wird die Aufgaben nach § 40 Abs. 1 Satz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung –35. BImSchV) durchführen (Erteilung und Versagung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone durch von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 BImSchG betroffene Fahrzeuge)

 

II.     Eine Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung ist nicht erforderlich.

 

III.    Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung

       beauftragt.

 

IV.   Begründung, Rechtsgrundlage, Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die

       Finanzplanung bitten wir der o.g. Vorlage zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

gez. Dr. Hanke                                                  gez. Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                  Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 


 

Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                  20.08.2007

Abt. Stadtentwicklung                                                                                                43900  

 

 

 

Bezirksamtsvorlage Nr. 214

zur Beschlussfassung -

für die Sitzung am Dienstag, dem 28.08.2007

 

 

1.    Gegenstand des Antrages:

       Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Umweltzone“

 

 

2.         Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Gothe

3.       Beschlussentwurf:

 

Das Bezirksamt beschließt:

 

I.    Zum 01.09.2007 wird im Leistungs- und Verantwortungszentrum Bauen (Straßen- und Grünflächenamt) eine Arbeitsgruppe  „Umweltzone“ eingerichtet. Sie ist im Dienstgebäude Rathaus Müllerstraße (Altbau) unterzubringen.

      

       Die Arbeitsgruppe wird die Aufgaben nach § 40 Abs. 1 Satz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung –35. BImSchV) durchführen (Erteilung und Versagung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone durch von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 BImSchG betroffene Fahrzeuge)

 

II.     Eine Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung ist nicht erforderlich

 

III.    Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung beauftragt.

 

4.       Begründung:

 

                             Zum 01.01.2008 wird in Umsetzung des Luftreinhalte- und Aktionsplanes für Berlin 2005-2010 im Bereich des sog. „großen Hundekopfes“ (Stadtgebiet innerhalb des S-Bahnringes) eine Verkehrsverbotszone auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eingerichtet (Umweltzone).

 

                             Um diese Umweltzone dennoch mit Fahrzeugen befahren zu können, die von dem Verkehrsverbot betroffen sind, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2  35. BImSchV.

 

 

 

 

 

 

 

 

     Entsprechend der Festlegung in Nr. 22b Abs. 3 und Abs. 6 Buchstabe b ZustKat Ord obliegt den Bezirksämtern diese Aufgabe. Die örtliche Zuständigkeit  regelt § 1 Abs. 1 VwVfG Bln in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG. Demnach sind die Bezirksämter zuständig, in deren Gebiet die Umweltzone liegt (u.a. das Bezirksamt Mitte).

 

5.              Rechtsgrundlage:

 

§ 36 BezVG

§ 40 Abs. 1 Satz 2 BimSchG

§ 1 Abs. 2  35. BISchV

 

6.          Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

1.        Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                 Für den Bezirk Mitte wird nach Schätzungen mit einem Antragsvolumen von insgesamt 50.000 gerechnet. Eingesetzt werden zur Bearbeitung der Anträge (einschl. Leitungs- und anderer Funktionen) insgesamt 36 Mitarbeiter/innen. In den Monaten September bis Dezember 2007 können für den Fall der Vollauslastung mit 36 Mitarbeitern ca. 20.000 Anträge bearbeitet werden. Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung sollen, um die Ziele des Luftreinhalte- und Aktionsplanes nicht zu gefährden, sich Genehmigungen eher in Grenzen halten. Daher sind 2.000 Genehmigungen und 18.000 Ablehnungen zu erwarten.

 

       Auswirkungen auf die Einnahmen 2007

 

       Bei einer durchschnittlichen Gebühr von 300,-- € für Genehmigungen und einer durchschnittlichen Gebühr von 30,-- €  für Ablehnungen (1/10 der Genehmigungsgebühr) ist für 2007 mit einer Einnahme in Höhe von 1.140.000 € zu rechnen (2.000 x 300 zzgl. 18.000 x 30). Steht eine geringere Anzahl von Mitarbeitern zur Verfügung oder bleibt die Anzahl der Anträge hinter den Prognosen zurück, vermindern sich die Einnahmen entsprechend.

 

       Auswirkungen auf die Ausgaben 2007

 

       Personalkosten

 

       Für die einzusetzenden 36 Mitarbeiter entstehen keine oder keine zusätzlichen Kosten. 28 Mitarbeiter werden kostenfrei vom ZeP  zur Verfügung gestellt. Der Einsatz der 8 Mitarbeiter aus dem Sozialamt, die ursprünglich an

       das JobCenter Mitte abgegeben werden sollten, vermindert die geplante         Ausgabeeinsparung  (siehe 2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       Sachkosten

 

       Pro Arbeitsplatz (36) sind 2.000 € (insgesamt 72.000 €) an Sachmitteln zu veranschlagen, wobei die 8 Mitarbeiter aus dem Sozialamt Schreibtische,

      Stühle und PC ´s (ohne Drucker) mitbringen. Die Sachkosten vermindern

      sich entsprechend.

 

       Zu der Absicht, mit den erzielten Gebühreneinnahmen die Personal- und Sachkosten zu finanzieren, hat sich der Senator für Finanzen noch nicht geäußert.

 

       Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben 2008 und Folgejahre

 

       Für das Jahr 2008 und folgende ist eine belastbare Prognose erst Ende 2007 möglich. Dazu erfolgt eine gesonderte Vorlage.

 

 

2.         Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

       Die von der Arbeitsgruppe Umweltzone zu erledigende Aufgabe wird aufgrund der auf max. 18 Monate zu begrenzenden Genehmigungsdauer (damit verbunden Wiederholungsanträge) und der ab 01.01.2010 eintretenden Verschärfung der Befreiungsvoraussetzungen (evtl. 40.000 Neuanträge) nach heutigen Erkenntnissen 4 bis 5 Jahre in Anspruch nehmen. Bei günstigem Verlauf kann sich die Anzahl der benötigten Mitarbeiter ab Anfang/Mitte 2008 vermindern.

 

       Aus dem Bereich Soz werden voraussichtlich 8 Mitarbeiter eingesetzt.

       Für die verbleibenden 4 Monate (Sept. - Dez.) in 2007 können entsprechend rd. 94.000 € (durchschnittlich 35.000 € je Mitarbeiter x 4/12) nicht durch Umsetzung in das JobCenter in Ansatz gebracht werden.

 

       Der Übergangseinsatz von geplant  28 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus dem ZeP hat keine personalwirtschaftlichen Auswirkungen  auf den Bezirk.

 

 

7.   Mitzeichnung(en):

 

          JugFinL:

 

          WiImmOL:

 

 

 

 

 

gez. Gothe

Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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