Drucksache - 0310/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: Mitte von Berlin 0310/III Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Mitten
in Mitte – Berliner Quartier mit Zukunft
Planungsleitsätze
für die städtebauliche Entwicklung des Bereichs zwischen Humboldthafen und
Nordhafen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
18.10.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0310/III): Das
Bezirksamt wird ersucht, folgende Planungsgrundsätze im bevorstehenden
Planungsprozess für den Bereich zwischen Humboldthafen und Nordhafen zu
berücksichtigen: 1. Mitten in Mitte: Das zu
entwickelnde Gebiet stellt sich heute als trennende Brache zwischen den
Ortsteilen Tiergarten, Wedding und Alt-Mitte dar. Das zukünftige Quartier muss
durch den Städtebau und seine Nutzungen einen Beitrag zur Vernetzung der
Ortsteile leisten. Insbesondere in Ost-West-Richtung sind attraktive
Wegebeziehungen zu schaffen. 2. Urbanität durch Mischung: Der
neue Stadtteil soll sich durch urbanes Leben auszeichnen. Abgesehen vom
stadtwirtschaftlichen Nutzen gewährleistet ein jederzeit belebtes Stadtquartier
ein hohes Maß an sozialer Kontrolle und Sicherheitsempfinden. Reine Bürogebäude
sind daher ebenso auszuschließen wie reine Wohngebiete. Ein hohes Maß an
Nutzungsmischung von Wohnen über Hotels, Büros, verträgliches Gewerbe, Büros,
Entertainment, Gastronomie bis hin zum Einzelhandel bis auf die Maßstabsebene
des einzelnen Hauses ist anzustreben. Der Hamburger Bahnhof mit seiner
kulturellen Ausstrahlungskraft ist konzeptionell mitzudenken. 3 Wohnen:
Der Wohnanteil soll 60% betragen. Innerhalb dieses Wohnanteils ist ebenfalls
eine hohe Mischung an Typologien zu ermöglichen: Hierzu gehören
Baugruppentypologien, alters- und familiengerechtes Wohnen für alle
Einkommensklassen. Insbesondere den Bedürfnissen von Familien mit Kindern
entsprechend soll an diesem Standort Wohnen mit individuellen Freiraumbezügen
als eine ökologische Alternative zum Wohnen am Stadtrand möglich werden. 4. Europäische
Stadtstruktur: Die Städtebauliche Struktur soll sich durch überschaubare Plätze
und ein hierarchisches Straßennetz auszeichnen. Die Bebauungsstruktur soll eine
kleinteilige Entwicklung und Eigentumsstruktur zulassen. Vom städtebaulichen
Entwurf wird eine interessante und merkbare Folge von öffentlichen Räumen
erwartet, die sich nicht in der Nachzeichnung des linear vorgeprägten Raumes
erschöpft. Die GRZ sollte zwischen 0,5 und 0,8 liegen, die GFZ zwischen 3,0 und
5,5. 5. Architektur: Der neue
Stadtteil sollte höchsten energetischen Anforderungen gerecht werden. Den
Bauherren / selbstnutzenden Eigentümern soll im (weiten) Rahmen einer
Gestaltungssatzung oder eines Urban Codes die Möglichkeit gegeben werden, ihren
Gebäuden ein individuelles Gesicht zu geben. Dies formt eine unverwechselbare
Individualität der neu zu schaffenden Orte, bei der Einheit aus der Vielfalt
entsteht. - 2 - 6. Öffentliche Räume: die
Freiraumpotentiale durch Humboldthafen, Nordhafen und Spandauer
Schifffahrtskanal sind qualitätvoll herauszuarbeiten. 7. Kommunale
Infrastruktur: Neue Bedarfe an kommunaler Infrastruktur sind sorgfältig mit der
vorhandenen Infrastruktur der benachbarten Quartiere abzustimmen. 8. Verkehrsanbindung:
Die Anbindung an den ÖPNV ist entsprechend der zentralen innerstädtischen Lage
adäquat weiterzuqualifizieren. Hierzu wird der Bau des S-Bahnhofs Perleberger
Straße und die Öffnung zum Quartier Heidestraße („Südzugang“) angestrebt. 9. Öffentlichkeitsbeteiligung:
Anwohner und die interessierte Öffentlichkeit sind durch geeignete Verfahren,
die über formale Bürgerbeteiligung hinausgehen, zu aktivieren und zu
beteiligen. Das Bezirksamt hat am 14.07.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Die von der BVV beschlossenen Planungsgrundsätze
wurden in dem erstellten Masterplan Heidestraße berücksichtigt. Der Masterplan Berlin Heidestraße ist das
Ergebnis eines über zwei Jahr dauernden Vorbereitungs-, Planungs- und
Abstimmungsprozesses. Ausgehend von der 1. Standortkonferenz im Juli 2006
wurden 2007 in drei Workshops mit verwaltungsinternen Fachleuten sowie externen
Gutachtern die wesentlichen Rahmenbedingungen für das weitere Planungsverfahren
festgelegt. Auf Basis dieser Rahmenbedingungen wurde bis
Ende 2007 ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb vorbereitet. In der 2.
Standortkonferenz im Februar 2008 wurden der interessierten Öffentlichkeit fünf
Arbeitsgemeinschaften aus Architekten/Stadtplanern und Landschaftsarchitekten
vorgestellt. Das Wettbewerbsergebnis schließlich wurde im Rahmen der 3.
Stadtortkonferenz im April 2008 öffentlich präsentiert. Im Anschluss an den Wettbewerb wurde durch die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Masterplanungsverfahren gestartet.
Ein dichter Zeitplan sah zwischen Juni und August 2008 insgesamt fünf
Arbeitstermine vor, bei denen die unterschiedlichen Themenschwerpunkte und
Fragestellungen, wie z.B. Verkehr, Infrastruktur, Vermarktung, Immobilien und
Restriktionen, vertieft untersucht und diskutiert wurden. Aus der 4.
Standortkonferenz im November 2008 wurde der abgestimmte Entwurf des
Masterplans der Öffentlichkeit vorgestellt. Kennzeichnend für den gesamten Prozess – von der
1. Standortkonferenz bis zur Präsentation des Masterplans – war die durchgängig
konsensuelle und dialogische Arbeitsweise von Senatsverwaltung und Bezirk
gemeinsam mit den Flächeneigentümern. Diese Vorgehensweise führte die komplexe
Planungsaufgabe in vergleichsweise kurzer Zeit zu einem erfolgreichen Ergebnis. Inhalt des Masterplans
Das
Quartier an der Heidestraße präsentiert sich als wichtiger Baustein mit
unverwechselbaren und qualitätsvollen Stadträumen in unmittelbarer Nähe zu
Regierungssitz, Hauptbahnhof und hochrangigen kulturellen, wirtschaftlichen und
wissenschaftlichen Einrichtungen. Es entsteht
ein »Stück Berlin« mit eigenem gemischten Nutzungsprofil und städtebaulichen
Erscheinungsbild, das mit neuen Bautypologien, Technologien und neuen Formen
des urbanen Lebens einen Beitrag zur integrierten Stadtentwicklung leistet. Das
zentrale Leitbild für die Entwicklung der Heidestraße ist dabei die
Nachhaltigkeit. -
3 - Das
Quartier Heidestraße eignet sich aufgrund seiner Größe und der zentralen Lage
in besonderer Weise zur Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit in
ihrer ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Dimension. Besonderes
Augenmerk soll auf einen vorbildlichen, ganzheitlich betrachteten Klimaschutz
gelegt werden. Für
die Quartiersentwicklung Heidestraße soll Nachhaltigkeit in seiner umfassenden
Definition über alle Planungsebenen und in den einzelnen Entwicklungsprozessen
betrachtet werden. Im Sinne der „Planungseffizienz“ sind die
Nachhaltigkeitsziele vom großmaßstäblichen Quartier bis zum kleinteiligen
Objekt angemessen und zielorientiert zu formulieren. Die
unterschiedlichen Funktionsbereiche Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeit
werden zu einem lebendigen urbanen Quartier beiderseits der Heidestraße, als
zentralem Stadtraum. Ein fußgängerfreundliches Straßen- und Wegenetz sowie
attraktive öffentliche Plätze und Freiflächen verbinden das Gebiet mit den
umliegenden Stadträumen. Die Lage am Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal mit
einem geplanten Stadthafen trägt zur Wiedergewinnung des Wassers und seiner
Ufer als Lebensraum für die Bewohner bei und bietet in zentraler Lage Raum für
vielfältige Wohnformen und Freizeitnutzungen. Ein
erster Realisierungsbaustein der Entwicklung ist der Hamburger Bahnhof, der als
„Museum für Gegenwart Berlin“ eine herausragende Position unter den Berliner
Museen einnimmt. Im unmittelbaren Umfeld des Hamburger Bahnhofes entsteht der
»Kunst-Campus« mit Galerien und Ateliers, der einen wichtigen Beitrag zur
gewünschten Urbanität des neuen Stadtquartiers leistet. Mit
dem vorliegenden Konzept kann das stadtentwicklungspolitische Ziel, die
Wohnbevölkerung in der Innenstadt zu halten und deren Anzahl durch neue
attraktive Wohnungen für breite Bevölkerungs-, Alters- und Haushaltsgruppen zu
vergrößern, umgesetzt werden. Das Quartier entlang der
Heidestraße soll von einer städtisch-gemischten Nutzungsstruktur geprägt sein,
mit der die Wohnfunktion in zentraler Innenstadtlage mit ca. 1.800 Wohnungen
gestärkt wird. Ein breites Angebot wird für Firmen, Unternehmen und neue
Arbeitsplätze sowie Angebote im Freizeit- und Kulturangebot geschaffen. Die
Heidestraße selbst kann zu einer Verbindungsstraße mit wohngebietsbezogenen
Geschäften qualifiziert werden. Zur besseren Vernetzung mit den angrenzenden Quartieren
und zur Aufhebung der heutigen Barrierewirkung, sind Brückenbauten über den
Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal und die Bahntrasse geplant. Für
die Versorgung mit sozialer Infrastruktur stehen in den umliegenden
Bestandsquartieren zahlreiche Grundschul- und Kitastandorte zur Verfügung, die
unterschiedlich stark belegt und ausgelastet sind. Es wird das Ziel verfolgt,
den mit dem Wohnungsneubau entstehenden Bedarf dort abzudecken und die Chance
einer engen sozialstrukturellen Verflechtung und Durchmischung von Alt- und
Neubewohnern zu nutzen. Um eine isolierte Schulstandortentwicklung in der
Heidestraße zu vermeiden, wird eine qualitative Aufwertung der vorhandenen
standortnahen Kapazitäten in den umgebenden Grundschulen favorisiert. Die
städtebaulichen Entwicklungen in den Bereichen Heidestraße, Humboldthafen und
östlich des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals werden über einen längeren
Zeitraum stattfinden, so dass kein kurzfristiger, sprunghafter Anstieg der
Bedarfszahlen zu erwarten ist. In den
weiteren Verhandlungen mit den Eigentümern/Investoren sind die Details zur
rechtlichen Sicherung der notwendigen Finanzmittel zu klären und in einem
städtebaulichen Rahmenvertrag fest zu schreiben. Erst nach Abschluss der
Finanzierungsvereinbarung kann eine Konkretisierung und Umsetzung in das
Bebauungsplanverfahren erfolgen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, wie die
noch näher zu bestimmenden Maßnahmen zeitgleich mit der städtebaulichen
Realisierung des Areals Heidestraße umgesetzt werden können. - 4 - Die
Gebietsstruktur des Masterplans gliedert sich in sechs Quartiere mit den
nachfolgenden Arbeitstiteln und städtebaulichen Nutzungen: I. Quartier
am Hauptbahnhof Das
Stadtquartier formuliert mit kerngebietstypischen Nutzungen den Übergang
zwischen dem Hauptbahnhof und dem Kunst-Campus. Besonderer Wert wird dabei auf
die räumliche und bauliche Ausbildung des neuen Europa-Platzes im Zusammenspiel
mit dem Hauptbahnhof sowie die Durchlässigkeit des Quartiers selbst gelegt. In
den Erdgeschossen finden sich spezifische Einzelhandelsnutzungen, die nicht in
Konkurrenz zu den vorhandenen Zentren treten. Die Hochpunkte mit
Dienstleistungsnutzungen besetzen stadträumlich bedeutende Orte. Eine teilweise
kulturelle Nutzung zur Invalidenstraße ist wünschenswert. II. Quartier
am Kunst-Campus Der
Kunst-Campus offeriert eine einzigartige Berliner Mischung aus Hamburger
Bahnhof, Galerien, Gastronomien und spezielle Wohn- und
Dienstleistungsangebote, um einen platzartigen öffentlichen Raum mit Durchgängen
zum Wasser. III. Quartier
an den Hamburger Höfen Die gemischte Baufläche setzt
sich aus Büro- und Dienstleistungsnutzungen und einem Wohnanteil zwischen 20%
und 50% zusammen. In den Erdgeschosszonen befinden sich zur Heidestraße Flächen
für kleinteiligen Einzelhandel und Gastronomie. Die Erschließung erfolgt über
die Heidestraße und über die innenliegenden Hofabfolgen. Die bestehenden
Gebäude werden Teil der Quartiersstruktur und stärken den gewachsenen
Charakter. IV. Quartier
am Stadthafen Das Quartier am Stadthafen, im
Zentrum des neuen Quartiers an der Heidestraße gelegen, besteht zu 70% bis 80%
aus Wohnnutzungen. In kleinteiligen Nutzungseinheiten wird ein urbanes und
vielfältiges Wohnquartier geschaffen. Die vielfältigen Gebäude- und Nutzerkonzepte
bleiben auch im Blockzusammenhang erkennbar. Zur Heidestraße sind
kerngebietstypische Nutzungen wie zum Beispiel ein Nahversorgungszentrum ,
Gastronomieeinrichtungen, Dienstleistungen, Hotels, etc. vorgesehen. Den
Mittelpunkt des Quartiers bildet der neue Stadthafen. Nach Süden grenzt der
Döberitzer Grünzug und nach Norden der weiträumige Nordhafen an das Quartier.
Mit dem Nordhafenspeicher wird ein erhaltenswertes Gebäude in die
Quartiersstruktur integriert. V. Quartier
westlich der Heidestraße Die gemischte Baufläche
generiert seine Adresse aus der Lage am künftigen Boulevard „Heidestraße“ und
der Nähe zum Hauptbahnhof in Fußwegdistanz. Die Baufelder sind zu 20% bis 50%
mit einzelnen Wohnnutzungen durchmischt. Die quartiersinterne Ringerschließung
schafft durch Aufweitungen im Öffentlichen Raum mit Einzelhandels- und
Gastronomienutzungen eine hohe Aufenthaltsqualität. Das Quartier besitzt eine
flexible, städtebauliche Grundstruktur, in der unterschiedliche Gebäude- und
Nutzungskonzepte entwickelt und realisiert werden. Speziell die westlichen
Baufelder sind auf robuste und innovative Gebäudeentwürfe ausgerichtet. VI. Quartier
westlich des Nordhafens Das Stadtquartier am Nordhafen
schafft mit kerngebietstypischen Nutzungen den nördlichen Auftakt am Boulevard
Heidestraße. Mit der Anbindung an den zukünftigen S-Bahn-Halt Perleberger
Brücke und der städtebaulichen Ausrichtung zum Nordhafen erhält das Quartier
vielfältige Nutzungsoptionen und eine eindeutige Verortung in der Stadt. Das Quartier
bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für einen Schwerpunkt von Büro- und
Dienstleistungsnutzungen. - 5 - (zu
DS 0310/III) Eine erläuternde Broschüre zum Masterplan wurde den
Ausschüssen für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und B-Pläne sowie Umwelt,
Natur, Verkehr und Lokale Agenda zur Verfügung gestellt. Das Bezirksamt Mitte von Berlin und der Senat haben den
Masterplan am 05.05.2009 beschlossen. Der Beschluss wurde durch das Bezirksamt an die
Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin und durch den Senats an das
Abgeordnetenhaus von Berlin zur Kenntnis übergeben. Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin hat den
Beschluss am 18.06.09 abschließend zur Kenntnis genommen. Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36
BezVG Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin, den Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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