Drucksache - 0218/III  

 
 
Betreff: Integration von gehörlosen und gehörgeschädigten Menschen in den Arbeitsmarkt durch das JobCenter (2)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.03.2007
2. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.06.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.09.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                 22. August 2007

Abt. Soziales und Bürgerdienste                                                                      (9922) 42662

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0218 / III

Mitte von Berlin  

                                               

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

 

Integration von gehörlosen und gehörgeschädigten Menschen in den Arbeitsmarkt durch das JobCenter (2)

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.3.2007 folgendes  Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0218/III):

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass ein Jobcenter in Berlin einen Pool mit speziell qualifizierten GebärdensprachdolmetscherInnen oder in Gebärdensprache ausgebildeten SachbearbeiterInnen einrichtet, auf den arbeitsuchende gehörlose oder gehörgeschädigte Menschen bei Bedarf zurückgreifen können.

In einer Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischenbericht für die BVV am 21.06.07 berichtete das Bezirksamt, dass es sich im Sinne des o.a. Beschlusses an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt hat.

Das Bezirksamt hat am  28.08.2007  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Mit Schreiben vom 07.06.07 teilte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit, dass der Vorschlag der BVV Mitte, ein Jobcenter in Berlin mit einem Pool speziell qualifizierter MitarbeiterInnen für die Belange der gehörlosen und hörbehinderten Menschen auszustatten, sich nicht realisieren lässt. „Nach dem SGB II ist das JobCenter zuständig, in dem der erwerbsfähige Hilfebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Des Weiteren werden die Leistungen nach dem SGB II an eine Bedarfsgemeinschaft gezahlt und nicht an einzelne Hilfebedürftige. Die Trennung der Bedarfsgemeinschaft erscheint nicht sinnvoll“.

Inzwischen hat jedoch die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Berlin Mitte für die

4 JobCenter ihres Geschäftsbereiches  mit Schreiben vom 12.06.07 die Geschäftsanweisung Nr. 19/2007 vom 20.05.07 „Kommunikationshilfen für hör- und sprachbehinderte Menschen“ mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.

Grundlage dieser Geschäftsanweisung bildet das Behindertengleichstellungsgesetz. Darin heißt es: „Hör- und sprachbehinderte Menschen haben nach § 17 Abs. 2 SGB I und § 9 BGG das Recht, mit allen Dienststellen der Bundesverwaltung in Deutscher Gebärdensprache, lautsprachbegleitender Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren.“

 

 

Die Verpflichtung der Behörde, dies umzusetzen wird in der o.g. Geschäftsanweisung festgeschrieben. Gebärdendolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen werden grundsätzlich von der zuständigen Dienststelle bereitgestellt. Das Bundesverwaltungsamt bietet dazu Beratung und Unterstützung an. 

Die Dienststellen müssen hör- und sprachbehinderte Berechtigte im Verwaltungsverfahren auf ihre Ansprüche auf barrierefreie Kommunikation und auf ihr Wahlrecht hinweisen.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs.3 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

    keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

    keine

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

Dr. Hanke                                                  Scheffler

Bezirksbürgermeister                                                                        Bezirksstadträtin

 

 
 

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