Drucksache - 0157/III  

 
 
Betreff: Naturlehrpfad Moabit in touristisches Leitsystem aufnehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Jaath für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.02.2007
2. Beschluss vom 16.02.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.08.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0157/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Naturlehrpfad Moabit in touristisches Leitsystem aufnehmen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.02.2007 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0157/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, sich in geeigneter Form bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der „Naturlehrpfad Moabit“ in das Touristische Informationssystem/Wegeleit-system Berlin für die Zielgruppe FußgängerInnen integriert wird.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 05.08.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilte mit, dass der Naturlehrpfad Moabit nicht in das touristische Wegeleitsystem aufgenommen werden kann, da grundsätzlich nur Einzelstandorte ausgewiesen werden.

 

 

Rechtsgrundlage: §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                     keine

 

 

Berlin,             

 

 

 

Dr. Hanke                                                                   Gothe

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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