Drucksache - 0123/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0123/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Gesamtkonzept Parkraumbewirtschaftung in Mitte umsetzen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung
hat in ihrer Sitzung am 23.03.2007 folgende Anregung (bzw. folgendes
Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0123/III): „Das Bezirksamt wird
ersucht, umgehend die Umsetzung des „Gesamtkonzeptes Parkraumbewirtschaftung im
Bezirk Mitte von Berlin“ zu beschließen und die dafür erforderlichen
Voraussetzungen zu schaffen. 1.
Hierbei
hat die Anpassung der Gebühren in den vorhandenen Parkzonen sowie die Einführung
der zentrumsnahen Parkraumbewirtschaftungszonen – insbesondere in der
Friedrich-Wilhelm-Stadt, Dorotheenstadt, im Parlaments- und Regierungsviertel
und Hauptbahnhof höchste Priorität, die Einführung der
Parkraumbewirtschaftungszonen Rosenthaler Vorstadt und Oranienburger Vorstadt
hohe Priorität. 2.
Über
die Einführung weiterer Zonen soll nach ersten Erfahrungen entschieden werden. 3.
Das
Bezirksamt wird ersucht, unter Beteiligung der Grundstückseigentümer und
Bewohner zu prüfen, ob der Bereich „Heinrich-Zille-Siedlung“ der möglicherweise
später einzuführenden Parkraumbewirtschaftungszone Moabit oder, wie von den
Gutachtern vorgeschlagen, der Parkraumbewirtschaftungszone um den Hauptbahnhof
zugeordnet werden soll. 4.
Das
Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob zur Stärkung der wirtschaftlichen
Entwicklung einzelner Geschäftsstraßen mit entsprechendem Unterstützungsbedarf
ein kostenloses Kurzzeitparken für 15 Minuten realisiert werden kann. Hierzu
soll zunächst in der Leipziger Straße im Zusammenhang mit der Anpassung der
Parkgebühren die so genannte „Brötchentaste“ eingeführt werden. 5.
Das
Bezirksamt wird ersucht im Einzelfall zu prüfen, ob vor Kindertagesstätten bei
entsprechendem Bedarf in Parkraumbewirtschaftungszonen ein kostenloses
Kurzzeitparken zur Unterstützung von Familien in der Innenstadt in ihren
Tagesabläufen eingeführt werden kann. Vor der Umsetzung des
Konzeptes sollen jeweils Informations- und Beteiligungsveranstaltungen
für die BewohnerInnen und Gewerbetreibenden der neu einzurichtenden Bewirtschaftungsgebiete
stattfinden.“ Das Bezirksamt hat am
20.04.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes
als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Generelle Aussagen zur
Umsetzung des "Gesamtkonzeptes Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Mitte von
Berlin": Nach Anpassung der
Gebührenhöhen und der Bewirtschaftungszeiten in den bestehenden
Bewirtschaftungsgebieten gemäß dem Gesamtkonzept zum 31.07.2007 und der
Einführung der ersten drei Erweiterungsgebiete (Parkzonen 34, 35 und 38) am
01.04.2008 hat das BA Mitte zur Weiterentwicklung und Fortführung der
Parkraumbewirtschaftung weitere Untersuchungen veranlasst und war als
Projektpartner an einem umfangreichen Forschungsvorhaben des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beteiligt: "ParkenBerlin -
Parkraummanagement in Berlin in der Förderinitiative 'Mobilität 21' - Beispiele
für innovative Verkehrslösungen". Die Laufzeit dieses
Forschungsvorhabens war von 01. September 2007 bis 31. August 2009. Seit Anfang
2010 liegen nun der Abschlußbericht und die Einzelberichte zu den verschiedenen
Arbeitspaketen (AP) vor. Die für den Bezirk Mitte wesentlichen Arbeitspakete
waren die folgenden: -
AP 4
Carsharing im öffentlichen Straßenraum -
AP 5
Einfaches Parken -
AP 7
Wirtschaftliches Parkraummanagement -
AP 8
Parkgebührengestaltung -
AP 9
Nutzung der Parkscheinautomaten zur Optimierung der Verkehrssteuerung -
AP 12 Erfahrungsaustausch
zur Parkraumbewirtschaftung in ausgewählten deutschen Großstädten Die Erkenntnisse aus diesem
Forschungsprojekt bilden die Grundlage zu einigen wichtigen Aspekten bei der
Umsetzung des Gesamtkonzeptes Parkraumbewirtschaftung. Wichtige Themen waren
Organisation der Parkraumbewirtschaftung, Wirkung der eingeführten
Parkgebührenstaffelung im Bezirk Mitte und Einführung der Zonenbeschilderung. Insbesondere das
Arbeitspaket 7 "Wirtschaftliches Parkraummanagement" diente zur
Bewertung und Aktualisierung der Kosten und Einnahmen in der
Parkraumbewirtschaftung. Der Projektpartner LK Argus hat nun eine Auswertung
für den Bezirk Mitte vorgenommen: -
Bezirksamt
Mitte von Berlin: "Einnahmen und Ausgaben der
Parkraumbewirtschaftung" Die umfangreichen
Ergebnisse hierzu können gerne gesondert dargestellt werden. Zu 1. und 2.
Am 17. April 2007 hatte das
Bezirksamt Mitte von Berlin
-
die
Änderung der Parkraumbewirtschaftung in den bestehenden Bewirtschaftungsgebieten City- Ost (Parkzone 1, 2, 3, 14,
15 und 29) hinsichtlich Gebührenhöhe
und Bewirtschaftungszeiten -
die Einführung
der Parkraumbewirtschaftung in der Dorotheenstadt, Friedrich- Wilhelm- stadt, Parlaments- und
Regierungsviertel (neue Parkzone 34), Hauptbahnhof (neue Parkzone 35)
sowie die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Rosenthaler Vorstadt (neue
Parkzone 38) beschlossen. Mit der Anpassung der Gebühren zum 31.07.2007
in den bestehenden Parkraumbewirtschaftungsgebieten, entsprechend den Vorgaben
der Vierten Verordnung zur Änderung der Parkgebühren- Ordnung durch die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wurden zeitgleich die Bewirtschaftungszeiten
den geänderten Ladenöffnungszeiten angepasst. Gleichzeitig erfolgte eine Verlängerung der
Bewirtschaftungszeiten zur Vermeidung von Verdrängungseffekten aus anderen
Zonen und eine Anpassung an die hohe Nachfrage an Stellplätzen zu den
Abendzeiten in Teilbereichen der Zonen. Die durch das Bezirksamt beschlossenen neuen Parkraumbewirtschaftungszonen
34, 35 und 38 wurden nach den
notwendigen Vorbereitungen (Fertigung der straßenverkehrsbehördlichen
Anordnungen, Ausschreibung, Bestellung und Einbau der Parkscheinautomaten und
Verkehrszeichen sowie weitere Maßnahmen) am 01. April 2008 eingeführt. Wegen Restriktionen seitens der
Senatsfinanzverwaltung bezüglich notwendiger Außeneinstellungen von Überwachungskräften, konnten die neu eingestellten Überwachungskräfte
ihre Überwachungstätigkeit erst am 05.01.2009 beginnen. Im Jahre 2008 konnte
das Ordnungsamt in den neuen Zonen die notwendige Parkraumüberwachung nur
mittels Schwerpunkteinsätzen im Rahmen seiner Kapazitäten durchführen. Weiterhin konnten statt der notwendigen 46
Überwachungskräfte nur 22 Kräfte, zeitlich befristet bis 31.12.2009 und eine
Kraft unbefristet eingestellt werden. Von diesen wurden 19 Überwachungskräfte
über den 31.12.2009 hinaus verlängert. Aus den vorgenannten Gründen sind die Daten bezüglich
Parkverhalten und Einnahmeentwicklung in den 3 neuen Zonen, insbesondere für
das Jahr 2008, nur bedingt vergleichbar mit den anderen bestehenden Parkzonen . Nach einem entsprechenden Bürgerbegehren erfolgte
ein Bürgerentscheid "Gegen die
Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Berlin-Mitte" am 28. September
2008. Dieses Bürgerbegehren scheiterte an der zu geringen Wahlbeteiligung
(11,7%). Zu sämtlichen Erweiterungsgebieten fanden entsprechende Bürgerinformations- und Beteiligungsveranstaltungen statt: - Bürgerversammlung zur möglichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung im westlichen Moabit am 25.10.2005 - Bürgerversammlung zur möglichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung im östlichen Moabit am 26.10.2005 - Vorstellung erster Ergebnisse aus dem Gutachten in der Steuerungsgruppe Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt am 07.11.2005 - Vorstellung des Konzeptes zur möglichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Bereich Moabit und Hansa-Viertel bei dem Quartiersmanagementbüro Moabit West und dem Moabiter Ratschlag am 10.07.2006 - Vorstellung des Konzeptes zur möglichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Bereich Rosenthaler Vorstadt / Brunnenviertel / Ackerstraße beim Stadtteilmanagement Ackerstraße und Brunnenviertel sowie Betroffenenvertretung Rosenthaler Vorstadt am 12.07. 2006 - Bürgerinformationsveranstaltung zur neuen Parkzone 34 am 30.10.2007 - Bürgerinformationsveranstaltung zur neuen Parkzone 38 am 05.11.2007 - Bürgerinformationsveranstaltung zur neuen Parkzone 35 am 29.11.2007 Das Gesamtkonzept beinhaltet weiterhin, aufgrund der
erfolgten umfangreichen Untersuchungen, die Einführung der
Parkraumbewirtschaftung in den Gebieten Oranienburger Vorstadt, Teilen von
Moabit und Luisenstadt. Diese weiteren Gebiete haben eine geringere Priorität
als die drei am 01. April 2008 neu eingeführten Zonen. Vier Monate nach Einführung erfolgte eine
Kurzanalyse in den neu bewirtschafteten Gebieten: -
"Wirkungsanalyse
zur Parkraumbewirtschaftung in den Parkzonen 34. 35 und 38 in
Berlin-Mitte" (Lk Argus GmbH), September 2008 Die Wirkungsanalyse hat die erwarteten Effekte
zumindest für die Anfangszeit nach Einführung bestätigt. Ob diese dauerhaft
sind, insbesondere unter den geschilderten Rahmenbedingungen bezüglich der
Überwachungskräfte, bedarf einer gründlicheren Nachuntersuchung in einem
gewissen Zeitabstand zur Einführung. Da die geplante Überwachungskapazität
bisher nicht eingesetzt werden konnte, wurde eine entsprechende
Nachuntersuchung bisher als nicht sinnvoll angesehen. Die aktuelle Analyse der Einnahmeentwicklung aus den
Parkscheingebühren für 2009 hat ergeben, dass im Vergleich zu anderen Parkzonen
mit ähnlichen Bewirtschaftungszeiten und Gebührenhöhen vor allem die Zone 38
deutlich hinter den ursprünglichen Einnahmeerwartungen zurückbleibt. Ob dies
durch die Gebietsstruktur und zu optimistische Erwartungen oder durch die
mangelnde Überwachung begründet ist, kann mit den vorliegenden Daten nicht
geklärt werden (Bezirk Mitte von Berlin: "Einnahmen und Ausgaben der
Parkraumbewirtschaftung", LK ArgusGmbH, März 2010). Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den
anderen Gebieten (Moabit Süd / Luisenstadt / Oranienburger Vorstadt Nord) gemäß
"Gesamtkonzept Parkraumbewirtschaftung in Bezirk Mitte von Berlin"
hängt auch sehr von der dortigen, weiteren städtebaulichen Entwicklung ab. Dies
betrifft insbesondere das weitere Gebiet um den Hauptbahnhof, die Entwicklung
nach Fertigstellung des neuen Gebäudes des Bundesnachrichtendienstes BND in der
Chausseestraße sowie die weitere Entwicklung der Flächen zwischen Spree und Köpenicker
Straße. Das Bezirksamt sieht von einer Einführung weiterer
Zonen in dieser Legislaturperiode ab. Zu 3. Die angeführte Problematik wurde durch den Gutachter
und das Bezirksamt geprüft. Der Bereich „Zille- Siedlung“ wurde ursprünglich deshalb in das
Bewirtschaftungsgebiet um den Hauptbahnhof hineingenommen, da durch diesen
erhebliche Beeinträchtigungen befürchtet wurden. Da die weitere städtebauliche
Entwicklung um den Hauptbahnhof momentan zeitlich noch nicht abschätzbar ist,
wurde von dem Gutachter ein Stufenplan entwickelt, der es ermöglicht, die
Einbeziehung der "Zille-Siedlung" sowie Art des Verfahrens bei einer
möglichen Erweiterung der Parkzone zu klären. Da es sich innerhalb der „Zille-
Siedlung“ um Privatstraßen handelt, wäre die Bewirtschaftung dieser Straßen
ohnehin von der Entscheidung der Eigentümer abhängig, ihre Straßen weiterhin
für den öffentlichen Verkehr geöffnet zu halten. In seinen Änderungsbeschluss vom 12.02.2008
bezüglich der Abgrenzung der Parkzone 35
hat deshalb das BA Mitte die Herausnahme der "Zille-Siedlung" aus der
Parkzone um den Hauptbahnhof beschlossen. Zu 4. Die technische Umrüstung der Parkscheinautomaten mit
der "Brötchentaste" im
Zusammenhang mit der Anpassung der Parkgebühren zum 31.07.2007 war so
kurzfristig nicht möglich. Eine Prüfung des Sachverhalts, auch auf Grundlage
des durchgeführten Forschungsprojektes und der Gutachten zur
Einnahmeentwicklung brachte nachfolgende Ergebnisse: -
Die
Parkraumbewirtschaftung kommt insbesondere den Kurzparkern zu Gute, da durch
die Verdrängung der Langzeitparker und Berufspendler sich für die Zielgruppe
der Kurzparker die Möglichkeit, einen Parkplatz zu finden, immens erhöht hat.
Dies zeigt sich auch in der höheren Umschlaghäufigkeit. Wäre für 15 Minuten das
Parken kostenlos möglich, besteht die Gefahr, dass diese Vorteile wieder
entfallen, da das Kurzparken nicht mehr über Gebühren regulier- und steuerbar
ist. Konkret bedeutet dies, dass die Autofahrer nur theoretisch kurz kostenlos
parken könnten, praktisch aber nicht, weil durch die erhöhte
Kurzparkernachfrage keine freien Stellplätze mehr vorhanden sind! Die durch
eine Bewirtschaftung ermöglichte Chance, auch für eine kurze Zeit einen
Stellplatz zu bekommen, wäre dahin.
-
Es ist ebenfalls davon
auszugehen, dass das begrenzte Parkstandsangebot auf Grund der verringerten
Umschlaghäufigkeit nicht effektiv genutzt wird. Der Parksuchverkehr und damit die Lärm- und Umweltbelastung wird zunehmen durch die Aussicht auf kostenloses
Kurzparken. Die Propagierung des kostenlosen Kurzparkens führt zu einer
Attraktivierung der Erreichung von Zielen mit dem Kfz und damit zu einer
Zunahme des Verkehrsaufkommens führen. Dies widerspricht den mit dem
Stadtentwicklungsplan StEP Verkehr angestrebten Zielsetzungen der Reduzierung
des Kfz- Verkehrsaufkommens mit Hilfe der Parkraumbewirtschaftung. -
Weiterhin ist es ein
Problem, dass es nicht möglich ist zu kontrollieren, ob der Autofahrer wirklich
nur 15 Minuten sein Fahrzeug parkt. Der Überwachungsturnus in der Parkraumüberwachung
liegt bei 2 Stunden in den Straßen, in denen das Parken mit Bewohnervignette
und mit Parkschein erlaubt ist. Eine Verkürzung des Überwachungsturnus ist aus
finanzieller und organisatorischer Sicht nicht machbar. Dies verweist bereits auf
die finanziellen Risiken, ohne Vorteile in der Sache an sich und mit der
Gefahr, ein bewährtes verkehrsplanerisches Instrument zu gefährden. -
Die Erfahrung zeigt,
dass die AutofahrerInnen im Allgemeinen bei kurzen Besuchen von Geschäften, um
Brötchen, Zeitungen oder Zigaretten usw. zu erwerben, oft ohnehin keinen
Parkschein ziehen, also bereits kostenlos parken. -
Ich möchte auch auf
die Erfahrungen derer hinweisen, die eine „Brötchentaste“ eingeführt haben.
Eine Recherche zu den finanziellen Auswirkungen einer "Brötchentaste"
ergab, dass die Einnahmerückgänge bei den Parkscheingebühren in den
betreffenden Bereichen der Städte Berlin-Spandau, Hamburg, Köln, Münster und
Stuttgart bei rund -10 % bis -40% liegen. -
Sinnvoll wäre die
„Brötchentaste“ in Randgebieten mit vereinzelten Geschäften, wie Bäckereien
bzw. Kiosken, die Zeitungen und Tabakwaren anbieten. In Geschäftsstraßen mit
Kaufhallen und Einkaufszentren wird erwartet, dass die Kunden in den Geschäften
länger verweilen und an den Geschäften mit den unterschiedlichsten Angeboten
entlang bummeln. Zu 5. Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde ist
grundsätzlich, lt. Straßenverkehrs- Ordnung bei Anordnung des Zeichens 286
(Eingeschränktes Halteverbot) mit den entsprechenden Zusatzzeichen zum Parken,
das normale Halten am Fahrbahnrand bis 3 Minuten erlaubt. Ein Halten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und
Entladen ist kostenlos, auch wenn es länger als 3 Minuten dauert, wenn diese
Nebenverrichtungen ohne Verzögerung
durchgeführt werden. Danach muss das Fahrzeug sofort entfernt werden. Das
heißt, dass der Haltevorgang vor der Kindertagesstätte zum Abgeben oder Entgegennehmen der Kinder für den
entsprechenden Zeitraum kostenlos gestattet ist und auch länger als drei
Minuten dauern darf, sofern er ohne Verzögerungen durchgeführt wird. Sind
längere Auswertungsgespräche mit der ErzieherInnen o.ä. geplant, muss ein
Parkschein gezogen werden. Ein kostenloses Kurzzeitparken, wie vorgeschlagen,
würde ebenso wie beim Einführen der „Brötchentaste“ zu Missbrauch führen, da
erfahrungsgemäß die Stellplätze nicht denen zur Verfügung stehen, für die sie
angedacht sind. Da eine intensive Kontrolle aus organisatorischen und
finanziellen Gründen nicht möglich ist, wäre diese Maßnahme kontraproduktiv. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: Aus finanzieller Sicht sind vor
allem die Einrichtung der neuen Parkzonen 34, 35 und 38 sowie die Anpassung der
Bewirtschaftungszeiten und Gebührenhöhen in den bestehenden Parkzonen von
Bedeutung. Die Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben sowie auf die
Personalwirtschaft sind im Wirtschaftsplan zur Parkraumbewirtschaftung
dargelegt und können bei Bedarf gerne gesondert dargestellt werden. Berlin, den
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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