Drucksache - 0123/III  

 
 
Betreff: Gesamtkonzept Parkraumbewirtschaftung in Mitte umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.01.2007 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
13.02.2007 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
27.02.2007 
4. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.05.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.01.2007
2. BE Umwelt vom 13.02.2007
3. BE HauptA vom 06.03.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.04.2010
5. Beschluss vom 20.05.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0123/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Gesamtkonzept Parkraumbewirtschaftung in Mitte umsetzen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.03.2007 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0123/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend die Umsetzung des „Gesamtkonzeptes Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Mitte von Berlin“ zu beschließen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

1.      Hierbei hat die Anpassung der Gebühren in den vorhandenen Parkzonen sowie die Einführung der zentrumsnahen Parkraumbewirtschaftungszonen – insbesondere in der Friedrich-Wilhelm-Stadt, Dorotheenstadt, im Parlaments- und Regierungsviertel und Hauptbahnhof höchste Priorität, die Einführung der Parkraumbewirtschaftungszonen Rosenthaler Vorstadt und Oranienburger Vorstadt hohe Priorität.

2.      Über die Einführung weiterer Zonen soll nach ersten Erfahrungen entschieden werden.

3.      Das Bezirksamt wird ersucht, unter Beteiligung der Grundstückseigentümer und Bewohner zu prüfen, ob der Bereich „Heinrich-Zille-Siedlung“ der möglicherweise später einzuführenden Parkraumbewirtschaftungszone Moabit oder, wie von den Gutachtern vorgeschlagen, der Parkraumbewirtschaftungszone um den Hauptbahnhof zugeordnet werden soll.

4.      Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Geschäftsstraßen mit entsprechendem Unterstützungsbedarf ein kostenloses Kurzzeitparken für 15 Minuten realisiert werden kann. Hierzu soll zunächst in der Leipziger Straße im Zusammenhang mit der Anpassung der Parkgebühren die so genannte „Brötchentaste“ eingeführt werden.

5.      Das Bezirksamt wird ersucht im Einzelfall zu prüfen, ob vor Kindertagesstätten bei entsprechendem Bedarf in Parkraumbewirtschaftungszonen ein kostenloses Kurzzeitparken zur Unterstützung von Familien in der Innenstadt in ihren Tagesabläufen eingeführt werden kann.

 

Vor der Umsetzung des Konzeptes sollen jeweils Informations- und Beteiligungsveranstaltungen für die BewohnerInnen und Gewerbetreibenden der neu einzurichtenden Bewirtschaftungsgebiete stattfinden.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 20.04.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Generelle Aussagen zur Umsetzung des "Gesamtkonzeptes Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Mitte von Berlin":

 

Nach Anpassung der Gebührenhöhen und der Bewirtschaftungszeiten in den bestehenden Bewirtschaftungsgebieten gemäß dem Gesamtkonzept zum 31.07.2007 und der Einführung der ersten drei Erweiterungsgebiete (Parkzonen 34, 35 und 38) am 01.04.2008 hat das BA Mitte zur Weiterentwicklung und Fortführung der Parkraumbewirtschaftung weitere Untersuchungen veranlasst und war als Projektpartner an einem umfangreichen Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beteiligt:

 

"ParkenBerlin - Parkraummanagement in Berlin in der Förderinitiative 'Mobilität 21' - Beispiele für innovative Verkehrslösungen".

 

Die Laufzeit dieses Forschungsvorhabens war von 01. September 2007 bis 31. August 2009. Seit Anfang 2010 liegen nun der Abschlußbericht und die Einzelberichte zu den verschiedenen Arbeitspaketen (AP) vor. Die für den Bezirk Mitte wesentlichen Arbeitspakete waren die folgenden:

-          AP 4 Carsharing im öffentlichen Straßenraum

-          AP 5 Einfaches Parken

-          AP 7 Wirtschaftliches Parkraummanagement

-          AP 8 Parkgebührengestaltung

-          AP 9 Nutzung der Parkscheinautomaten zur Optimierung der Verkehrssteuerung

-          AP 12 Erfahrungsaustausch zur Parkraumbewirtschaftung in ausgewählten deutschen Großstädten

 

Die Erkenntnisse aus diesem Forschungsprojekt bilden die Grundlage zu einigen wichtigen Aspekten bei der Umsetzung des Gesamtkonzeptes Parkraumbewirtschaftung. Wichtige Themen waren Organisation der Parkraumbewirtschaftung, Wirkung der eingeführten Parkgebührenstaffelung im Bezirk Mitte und Einführung der Zonenbeschilderung.

 

Insbesondere das Arbeitspaket 7 "Wirtschaftliches Parkraummanagement" diente zur Bewertung und Aktualisierung der Kosten und Einnahmen in der Parkraumbewirtschaftung. Der Projektpartner LK Argus hat nun eine Auswertung für den Bezirk Mitte vorgenommen:

 

-          Bezirksamt Mitte von Berlin: "Einnahmen und Ausgaben der Parkraumbewirtschaftung"
LK Argus GmbH, Abschlussbericht März 2010

 

Die umfangreichen Ergebnisse hierzu können gerne gesondert dargestellt werden.

 

 

Zu 1. und 2.

 

Am 17. April 2007 hatte das Bezirksamt Mitte von Berlin

 

-          die Änderung der Parkraumbewirtschaftung in den bestehenden Bewirtschaftungsgebieten

City- Ost (Parkzone 1, 2, 3, 14, 15  und 29) hinsichtlich Gebührenhöhe und Bewirtschaftungszeiten

 

-          die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Dorotheenstadt, Friedrich- Wilhelm-

stadt, Parlaments- und Regierungsviertel (neue Parkzone 34), Hauptbahnhof (neue Parkzone 35) sowie die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Rosenthaler Vorstadt (neue Parkzone 38)

 

beschlossen.

 

 

Mit der Anpassung der Gebühren zum 31.07.2007 in den bestehenden Parkraumbewirtschaftungsgebieten, entsprechend den Vorgaben der Vierten Verordnung zur Änderung der Parkgebühren- Ordnung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wurden zeitgleich die Bewirtschaftungszeiten den geänderten Ladenöffnungszeiten angepasst. Gleichzeitig erfolgte eine Verlängerung der Bewirtschaftungszeiten zur Vermeidung von Verdrängungseffekten aus anderen Zonen und eine Anpassung an die hohe Nachfrage an Stellplätzen zu den Abendzeiten in Teilbereichen der Zonen.

 

Die durch das Bezirksamt beschlossenen neuen Parkraumbewirtschaftungszonen 34, 35 und 38 wurden nach den notwendigen Vorbereitungen (Fertigung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen, Ausschreibung, Bestellung und Einbau der Parkscheinautomaten und Verkehrszeichen sowie weitere Maßnahmen) am 01. April 2008 eingeführt.

 

Wegen Restriktionen seitens der Senatsfinanzverwaltung bezüglich notwendiger Außeneinstellungen von Überwachungskräften, konnten die neu eingestellten Überwachungskräfte ihre Überwachungstätigkeit erst am 05.01.2009 beginnen. Im Jahre 2008 konnte das Ordnungsamt in den neuen Zonen die notwendige Parkraumüberwachung nur mittels Schwerpunkteinsätzen im Rahmen seiner Kapazitäten durchführen.

 

Weiterhin konnten statt der notwendigen 46 Überwachungskräfte nur 22 Kräfte, zeitlich befristet bis 31.12.2009 und eine Kraft unbefristet eingestellt werden. Von diesen wurden 19 Überwachungskräfte über den 31.12.2009 hinaus verlängert. Aus den vorgenannten  Gründen sind die Daten bezüglich Parkverhalten und Einnahmeentwicklung in den 3 neuen Zonen, insbesondere für das Jahr 2008, nur bedingt vergleichbar mit den anderen bestehenden Parkzonen .

 

Nach einem entsprechenden Bürgerbegehren erfolgte ein Bürgerentscheid "Gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Berlin-Mitte" am 28. September 2008. Dieses Bürgerbegehren scheiterte an der zu geringen Wahlbeteiligung (11,7%).

 

Zu sämtlichen Erweiterungsgebieten fanden entsprechende Bürgerinformations- und Beteiligungsveranstaltungen statt:

-          Bürgerversammlung zur möglichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung im westlichen Moabit am 25.10.2005

-          Bürgerversammlung zur möglichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung im östlichen Moabit am 26.10.2005

-          Vorstellung erster Ergebnisse aus dem Gutachten in der Steuerungsgruppe Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt am 07.11.2005

-          Vorstellung des Konzeptes zur möglichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Bereich Moabit und Hansa-Viertel bei dem  Quartiersmanagementbüro Moabit West und dem Moabiter Ratschlag am 10.07.2006

-          Vorstellung des Konzeptes zur möglichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Bereich Rosenthaler Vorstadt / Brunnenviertel / Ackerstraße beim Stadtteilmanagement Ackerstraße und Brunnenviertel sowie Betroffenenvertretung Rosenthaler Vorstadt am 12.07. 2006

-          Bürgerinformationsveranstaltung zur neuen Parkzone 34 am 30.10.2007

-          Bürgerinformationsveranstaltung zur neuen Parkzone 38 am 05.11.2007

-          Bürgerinformationsveranstaltung zur neuen Parkzone 35 am 29.11.2007

 

Das Gesamtkonzept beinhaltet weiterhin, aufgrund der erfolgten umfangreichen Untersuchungen, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den Gebieten Oranienburger Vorstadt, Teilen von Moabit und Luisenstadt. Diese weiteren Gebiete haben eine geringere Priorität als die drei am 01. April 2008 neu eingeführten Zonen. 

 

Vier Monate nach Einführung erfolgte eine Kurzanalyse in den neu bewirtschafteten Gebieten:

 

-          "Wirkungsanalyse zur Parkraumbewirtschaftung in den Parkzonen 34. 35 und 38 in Berlin-Mitte" (Lk Argus GmbH), September 2008

 

Die Wirkungsanalyse hat die erwarteten Effekte zumindest für die Anfangszeit nach Einführung bestätigt. Ob diese dauerhaft sind, insbesondere unter den geschilderten Rahmenbedingungen bezüglich der Überwachungskräfte, bedarf einer gründlicheren Nachuntersuchung in einem gewissen Zeitabstand zur Einführung. Da die geplante Überwachungskapazität bisher nicht eingesetzt werden konnte, wurde eine entsprechende Nachuntersuchung bisher als nicht sinnvoll angesehen.

 

Die aktuelle Analyse der Einnahmeentwicklung aus den Parkscheingebühren für 2009 hat ergeben, dass im Vergleich zu anderen Parkzonen mit ähnlichen Bewirtschaftungszeiten und Gebührenhöhen vor allem die Zone 38 deutlich hinter den ursprünglichen Einnahmeerwartungen zurückbleibt. Ob dies durch die Gebietsstruktur und zu optimistische Erwartungen oder durch die mangelnde Überwachung begründet ist, kann mit den vorliegenden Daten nicht geklärt werden (Bezirk Mitte von Berlin: "Einnahmen und Ausgaben der Parkraumbewirtschaftung", LK ArgusGmbH, März 2010).

 

Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den anderen Gebieten (Moabit Süd / Luisenstadt / Oranienburger Vorstadt Nord) gemäß "Gesamtkonzept Parkraumbewirtschaftung in Bezirk Mitte von Berlin" hängt auch sehr von der dortigen, weiteren städtebaulichen Entwicklung ab. Dies betrifft insbesondere das weitere Gebiet um den Hauptbahnhof, die Entwicklung nach Fertigstellung des neuen Gebäudes des Bundesnachrichtendienstes BND in der Chausseestraße sowie die weitere Entwicklung der Flächen zwischen Spree und Köpenicker Straße.

 

Das Bezirksamt sieht von einer Einführung weiterer Zonen in dieser Legislaturperiode ab.

 

 

Zu 3.

 

Die angeführte Problematik wurde durch den Gutachter und das Bezirksamt geprüft. Der Bereich „Zille- Siedlung“ wurde ursprünglich deshalb in das Bewirtschaftungsgebiet um den Hauptbahnhof hineingenommen, da durch diesen erhebliche Beeinträchtigungen befürchtet wurden. Da die weitere städtebauliche Entwicklung um den Hauptbahnhof momentan zeitlich noch nicht abschätzbar ist, wurde von dem Gutachter ein Stufenplan entwickelt, der es ermöglicht, die Einbeziehung der "Zille-Siedlung" sowie Art des Verfahrens bei einer möglichen Erweiterung der Parkzone zu klären. Da es sich innerhalb der „Zille- Siedlung“ um Privatstraßen handelt, wäre die Bewirtschaftung dieser Straßen ohnehin von der Entscheidung der Eigentümer abhängig, ihre Straßen weiterhin für den öffentlichen Verkehr geöffnet zu halten.

 

In seinen Änderungsbeschluss vom 12.02.2008 bezüglich der Abgrenzung der Parkzone 35 hat deshalb das BA Mitte die Herausnahme der "Zille-Siedlung" aus der Parkzone um den Hauptbahnhof beschlossen.

 

 

Zu 4.

 

Die technische Umrüstung der Parkscheinautomaten mit der "Brötchentaste" im Zusammenhang mit der Anpassung der Parkgebühren zum 31.07.2007 war so kurzfristig nicht möglich.

 

Eine Prüfung des Sachverhalts, auch auf Grundlage des durchgeführten Forschungsprojektes und der Gutachten zur Einnahmeentwicklung brachte nachfolgende Ergebnisse:

 

 

-          Die Parkraumbewirtschaftung kommt insbesondere den Kurzparkern zu Gute, da durch die Verdrängung der Langzeitparker und Berufspendler sich für die Zielgruppe der Kurzparker die Möglichkeit, einen Parkplatz zu finden, immens erhöht hat. Dies zeigt sich auch in der höheren Umschlaghäufigkeit. Wäre für 15 Minuten das Parken kostenlos möglich, besteht die Gefahr, dass diese Vorteile wieder entfallen, da das Kurzparken nicht mehr über Gebühren regulier- und steuerbar ist. Konkret bedeutet dies, dass die Autofahrer nur theoretisch kurz kostenlos parken könnten, praktisch aber nicht, weil durch die erhöhte Kurzparkernachfrage keine freien Stellplätze mehr vorhanden sind! Die durch eine Bewirtschaftung ermöglichte Chance, auch für eine kurze Zeit einen Stellplatz zu bekommen, wäre dahin.

 

-          Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass das begrenzte Parkstandsangebot auf Grund der verringerten Umschlaghäufigkeit nicht effektiv genutzt wird. Der Parksuchverkehr und damit die Lärm- und Umweltbelastung wird zunehmen durch die Aussicht auf kostenloses Kurzparken. Die Propagierung des kostenlosen Kurzparkens führt zu einer Attraktivierung der Erreichung von Zielen mit dem Kfz und damit zu einer Zunahme des Verkehrsaufkommens führen. Dies widerspricht den mit dem Stadtentwicklungsplan StEP Verkehr angestrebten Zielsetzungen der Reduzierung des Kfz- Verkehrsaufkommens mit Hilfe der Parkraumbewirtschaftung.

-          Weiterhin ist es ein Problem, dass es nicht möglich ist zu kontrollieren, ob der Autofahrer wirklich nur 15 Minuten sein Fahrzeug parkt. Der Überwachungsturnus in der Parkraumüberwachung liegt bei 2 Stunden in den Straßen, in denen das Parken mit Bewohnervignette und mit Parkschein erlaubt ist. Eine Verkürzung des Überwachungsturnus ist aus finanzieller und organisatorischer Sicht nicht machbar. Dies verweist bereits auf die finanziellen Risiken, ohne Vorteile in der Sache an sich und mit der Gefahr, ein bewährtes verkehrsplanerisches Instrument zu gefährden.

 

-          Die Erfahrung zeigt, dass die AutofahrerInnen im Allgemeinen bei kurzen Besuchen von Geschäften, um Brötchen, Zeitungen oder Zigaretten usw. zu erwerben, oft ohnehin keinen Parkschein ziehen, also bereits kostenlos parken.

 

-          Ich möchte auch auf die Erfahrungen derer hinweisen, die eine „Brötchentaste“ eingeführt haben. Eine Recherche zu den finanziellen Auswirkungen einer "Brötchentaste" ergab, dass die Einnahmerückgänge bei den Parkscheingebühren in den betreffenden Bereichen der Städte Berlin-Spandau, Hamburg, Köln, Münster und Stuttgart bei rund -10 % bis -40% liegen.
Das Bezirksamt Spandau hat mit der Einführung der „Brötchentaste“ über 10 % weniger Einnahmen, höhere Kosten und auch den Missbrauch dieser Taste feststellen müssen. In anderen Städten wurde festgestellt, dass die „Brötchentaste“ wenig genutzt wurde, da bereits vorher kurz geparkt wurde, ohne zu bezahlen. Mit dieser Hilfe wurde nun weiter illegal geparkt - meist in der zweiten Reihe. Weiterhin wurden die Parkplätze zum Nulltarif von Dauerparkern belegt, was nicht im Interesse der Händler war.  Somit war das Fazit, dass die Einführung der „Brötchentaste“ nur parallel mit einer guten Überwachung sinnvoll und effektiv ist. Dies ist aber nicht realisierbar.

 

-          Sinnvoll wäre die „Brötchentaste“ in Randgebieten mit vereinzelten Geschäften, wie Bäckereien bzw. Kiosken, die Zeitungen und Tabakwaren anbieten. In Geschäftsstraßen mit Kaufhallen und Einkaufszentren wird erwartet, dass die Kunden in den Geschäften länger verweilen und an den Geschäften mit den unterschiedlichsten Angeboten entlang bummeln.
Dem würde die Einführung der „Brötchentaste“ entgegenwirken. Dies träfe für die Leipziger Straße zu.In der Leipziger Straße sind auf der Nord- bzw. Südseite im Bereich vom Spittelmarkt bis zur Charlottenstraße fast durchgängig (teilweise Leerstand) Geschäfte mit den unterschiedlichsten Angeboten angesiedelt. Mehrere Gaststätten, Cafes sowie ein Weinladen und eine Pizzeria sind neben Rossmann, Lidl, Kik, Mc Paper, Apotheken und Arztpraxen zu finden. Des weiteren bieten ein Fahrradhändler, ein Textilservice, ein Schlüsseldienst, zwei Reisebüros, ein Fitness- Club, ein Frisör, ein Kosmetikstudio  und ein Thai- Massage- Studio ihre Dienste an. Auch ein Hotel, ein Blumenladen, eine Boutique, eine Videothek und ein mobiler Fleischverkauf stehen Kunden zur Verfügung. In dem genannten Straßenabschnitt der Leipziger Straße standen je nach Kundenandrang (Wochentag ca. 15.00 Uhr) vereinzelt freie Stellplätze zur Verfügung, so dass nicht unbedingt vor dem gewünschten Geschäft, aber in nähere Umgebung, Parkmöglichkeiten vorhanden waren. Letztendlich ist festzustellen, dass in der Leipziger Straße an sich keine geeigneten „Kurzpark-Geschäfte“ vorhanden sind.  Die Gratis- Kurzparkplätze müssten direkt vor entsprechenden Geschäften (z.B. Bäcker etc.) liegen. Geschäftsstraßen mit umfangreichen zentralen Parkplatzangebot entfallen.

 

 

Zu 5.

 

Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde ist grundsätzlich, lt. Straßenverkehrs- Ordnung bei Anordnung des Zeichens 286 (Eingeschränktes Halteverbot) mit den entsprechenden Zusatzzeichen zum Parken, das normale Halten am Fahrbahnrand bis 3 Minuten erlaubt.

 

Ein Halten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen ist kostenlos, auch wenn es länger als 3 Minuten dauert, wenn diese Nebenverrichtungen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Danach muss das Fahrzeug sofort entfernt werden. Das heißt, dass der Haltevorgang vor der Kindertagesstätte zum Abgeben oder Entgegennehmen der Kinder für den entsprechenden Zeitraum kostenlos gestattet ist und auch länger als drei Minuten dauern darf, sofern er ohne Verzögerungen durchgeführt wird. Sind längere Auswertungsgespräche mit der ErzieherInnen o.ä. geplant, muss ein Parkschein gezogen werden.

 

Ein kostenloses Kurzzeitparken, wie vorgeschlagen, würde ebenso wie beim Einführen der „Brötchentaste“ zu Missbrauch führen, da erfahrungsgemäß die Stellplätze nicht denen zur Verfügung stehen, für die sie angedacht sind. Da eine intensive Kontrolle aus organisatorischen und finanziellen Gründen nicht möglich ist, wäre diese Maßnahme kontraproduktiv.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

b)      Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Aus finanzieller Sicht sind vor allem die Einrichtung der neuen Parkzonen 34, 35 und 38 sowie die Anpassung der Bewirtschaftungszeiten und Gebührenhöhen in den bestehenden Parkzonen von Bedeutung. Die Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben sowie auf die Personalwirtschaft sind im Wirtschaftsplan zur Parkraumbewirtschaftung dargelegt und können bei Bedarf gerne gesondert dargestellt werden.

 

 

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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