Drucksache - 0089/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin 26.11.2009 Abt.
Soziales und Bürgerdienste (918) 42660 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0089/III Vorlage -
zur Kenntnisnahme – Übernahme der kommunalen Stimmenmehrheit in der Trägervertretung des Jobcenters Mitte Wir bitten,
zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2006 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen
(Drucksache Nr. 0089/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass
die Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Grundsätze der Zusammenarbeit
der Träger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II
insbesondere hinsichtlich der kommunalen Mehrheit in der Trägervertretung vom
Senat umgesetzt wird.“ Das Bezirksamt hat am 01.12.2009 beschlossen, der
Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur
Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt hat sich seit dem BVV-Beschluss im Dezember
2006 vielfältig für eine kommunale Mehrheit in der Trägervertretung des
JobCenters Berlin Mitte eingesetzt (siehe Zwischenberichte vom Mai 2007 und
August 2008). Allerdings nahm bereits der im Frühjahr 2009 vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Reaktion auf das
Verfassungsgerichtsurteil eingebrachte Gesetzesentwurf zur Neuorganisation der
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, den Wunsch vieler Kommunen
nach einer kommunalen Mehrheit in der Trägervertretung nicht auf, sondern sah
eine weiterhin paritätische Stimmenverteilung in der Trägerversammlung
(Aufsichtsstruktur) vor. Da die damalige Koalition von CDU und SPD sich nicht
auf einen entsprechenden Kabinettsbeschluss und die Einbringung dieses
Gesetzentwurfes in den Deutschen Bundestag einigen konnte, hatte das Bezirksamt
keine Möglichkeit sich zugunsten einer kommunalen Mehrheit in der
Trägervertretung in das Gesetzgebungsverfahren einbringen zu können. Die Bundestagswahl vom 27. September
2009 erbrachte eine neue Regierungsmehrheit, die in ihrem
Koalitionsvertrag die getrennte
Aufgabenwahrnehmung der im Jobcenter zusammengefassten Leistungen des Bundes
und der Kommunen beschloss. Diese Vereinbarung zur Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II wurde
durch Kabinettbeschluss vom 18. November 2009 bestätigt. Somit wird ab dem 01.01.2011 eine
gemeinsame Leistungsberatung oder jede Form einer verpflichtenden Kooperation,
wie sie in den bisherigen Trägervertretungen vorhanden war, nicht mehr möglich
sein. Gemeinsame Ausschüsse z.B. über die arbeitsmarktpolitische Ausrichtung dienen
der Anhörung und Information, nicht aber der Mitentscheidung durch den anderen
Träger, in diesem Fall der Kommune. Auch wenn die konkrete gesetzliche und
organisatorische Umsetzung der Beschlüsse der neuen Bundesregierung noch nicht
erfolgt ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine kommunale
Mehrheit in der Trägervertretung oder ähnlichen Organisationsformen nicht mehr
zu erreichen. Das Bezirksamt stellt daher sein Bemühen um eine solche kommunale
Mehrheit ein. Es konzentriert sich stattdessen mit ganzer Kraft darauf, die
Folgeschäden der abermaligen grundlegenden Umorganisation der Hilfe für
arbeitslose Menschen und ihrer Angehörigen für die Betroffenen und die
MitarbeiterInnen der öffentlichen Verwaltung so gering wie möglich zu halten. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.
mit § 36 BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den
08.12.09 Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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