Drucksache - 0089/III  

 
 
Betreff: Übernahme der kommunalen Stimmenmehrheit in der Trägervertretung des Jobcenters Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion Neuhaus Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.12.2006
2. Beschluss vom 22.12.2006
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.06.2007
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.09.2008
6. Version vom 19.09.2008
7. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.12.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                       26.11.2009

Abt. Soziales und Bürgerdienste                                                                       (918) 42660

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin  

                                                                                                                               0089/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

Übernahme der kommunalen Stimmenmehrheit in der Trägervertretung des Jobcenters Mitte

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2006 folgendes  Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0089/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Grundsätze der Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II insbesondere hinsichtlich der kommunalen Mehrheit in der Trägervertretung vom Senat umgesetzt wird.“

 

Das Bezirksamt hat am 01.12.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat sich seit dem BVV-Beschluss im Dezember 2006 vielfältig für eine kommunale Mehrheit in der Trägervertretung des JobCenters Berlin Mitte eingesetzt (siehe Zwischenberichte vom Mai 2007 und August 2008). Allerdings nahm bereits der im Frühjahr 2009 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil eingebrachte Gesetzesentwurf zur Neuorganisation der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, den Wunsch vieler Kommunen nach einer kommunalen Mehrheit in der Trägervertretung nicht auf, sondern sah eine weiterhin paritätische Stimmenverteilung in der Trägerversammlung (Aufsichtsstruktur) vor. Da die damalige Koalition von CDU und SPD sich nicht auf einen entsprechenden Kabinettsbeschluss und die Einbringung dieses Gesetzentwurfes in den Deutschen Bundestag einigen konnte, hatte das Bezirksamt keine Möglichkeit sich zugunsten einer kommunalen Mehrheit in der Trägervertretung in das Gesetzgebungsverfahren einbringen zu können. 

Die Bundestagswahl vom 27. September 2009 erbrachte eine neue Regierungsmehrheit, die in ihrem Koalitionsvertrag  die getrennte Aufgabenwahrnehmung der im Jobcenter zusammengefassten Leistungen des Bundes und der Kommunen beschloss. Diese Vereinbarung zur  Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II wurde durch Kabinettbeschluss vom 18. November 2009 bestätigt.

Somit wird ab dem 01.01.2011 eine gemeinsame Leistungsberatung oder jede Form einer verpflichtenden Kooperation, wie sie in den bisherigen Trägervertretungen vorhanden war, nicht mehr möglich sein. Gemeinsame Ausschüsse z.B. über die arbeitsmarktpolitische Ausrichtung dienen der Anhörung und Information, nicht aber der Mitentscheidung durch den anderen Träger, in diesem Fall der Kommune. Auch wenn die konkrete gesetzliche und organisatorische Umsetzung der Beschlüsse der neuen Bundesregierung noch nicht erfolgt ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine kommunale Mehrheit in der Trägervertretung oder ähnlichen Organisationsformen nicht mehr zu erreichen. Das Bezirksamt stellt daher sein Bemühen um eine solche kommunale Mehrheit ein. Es konzentriert sich stattdessen mit ganzer Kraft darauf, die Folgeschäden der abermaligen grundlegenden Umorganisation der Hilfe für arbeitslose Menschen und ihrer Angehörigen für die Betroffenen und die MitarbeiterInnen der öffentlichen Verwaltung so gering wie möglich zu halten. 

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

    keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

    keine

 

Berlin, den 08.12.09

 

 

 

Dr. Hanke                                                  von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                        Bezirksstadtrat

 

 
 

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