Drucksache - 0081/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme – „Starker Geist; schwache Augen“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
29.01.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0081/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zu erarbeiten, um
den Bürgern mit eingeschränkter Sehfähigkeit Zugang zu den wichtigsten
Informationen (z. B. Anträge, Informationsbroschüren etc.) in den Bürgerämtern
zu erleichtern. Das Konzept sollte u. a. Antworten auf die Fragen der Umsetzung
sowie der entstehenden Kosten liefern.“ Das Bezirksamt hat am 02.02. 2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu
Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Zwischenberichte erfolgten im April 2007 und im März 2009.
Im März 2009 wurde sowohl über die bereits umgesetzten Maßnahmen berichtet als
auch über die noch geplanten und zum damaligen Zeitpunkt noch nicht
realisierten. Hierzu wird aktuell
berichtet: Die Ausstattung der Aufrufanlagen in
den Warteräumen der drei Bürgeramtstandorte mit einem Sprachmodul, welches
neben dem visuellen Aufruf auch eine akustische Ansage ermöglicht, erfolgte
nach Behebung von technischen Problemen abschließend im Juli 2009. Zeitgleich
wurden die Aufrufanlagen in den Warteräumen der Bürgeramtstandorte Wedding und
Tiergarten tiefer gehängt. Zu den im letzten Zwischenbericht
aufgeführten und noch nicht umgesetzten Verbesserungsmöglichkeiten erfolgte im
März 2009 ein Gespräch mit der hierfür verantwortlichen Serviceeinheit Gebäude-
und Dienstleistungsmanagement (SE GDM). Als Ergebnis dieses Gesprächs wurde
festgehalten, dass die SE GDM die Notwendigkeit dieser Maßnahmen anerkennt. Die
Maßnahmen sollten in die Planungen des in den Bürodienstgebäuden geplanten
Wege- und Leitsystems einfließen, da für eine sofortige Umsetzung die hierfür
benötigten zusätzlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Inzwischen ist klar,
dass aufgrund der deutlich unterausgestatteten baulichen Unterhaltung sowie dem
Verzicht auf Investitionsmaßnahmen eine zeitnahe Umsetzung der noch
ausstehenden Montage von Hinweisschildern auf den Gehwegen entlang der an den
Bürgerämtern vorbeiführenden Straßen, das Einlassen von Bodenindikatoren in
Form von Leitstreifen auf den Gehwegen, um den barrierefreien Zugang für
Sehbehinderte in das Gebäude zu ermöglichen, sowie das Verlegen von
Leitstreifen entlang des Weges vom Eingang des Rathausgebäudes bis zum
Informationstresen des Bürgeramtes nicht möglich sein wird. Das Bezirksamt wird aber die durch die
Erledigung des BVV-Antrages gewonnenen Erkenntnisse in die nach den Umzügen in
und zum Rathaus Wedding notwendige Erneuerung des Wege- und Leitsystems
einfließen lassen. Rechtsgrundlage § 13 in
Verbindung mit § 36 BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Für die Aufrüstung der Aufrufanlagen entstanden Kosten in
Höhe von 3.000,00 €. Die
Mittel standen bei 35511/ 540 50 zur Verfügung. b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine Berlin, 2.
Februar 2010 Dr. Hanke von
Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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