Drucksache - 1244/VI  

 
 
Betreff: Bebauungspläne den Anforderungen der Zeit anpassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD, Fraktion Bü90/ Die GrünenFraktion der SPD, Fraktion Bü90/ Die Grünen
Verfasser:Fischer, Riedel, Schug 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Entscheidung
14.02.2024 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
06.03.2024 
22. öffentliche Sitzung Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
10.04.2024 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
08.05.2024 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 09.01.2024
2. Austauschblatt SPD + Grüne vom 12.03.2024
3. BE VO vom 08.05.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen folgende Punkte zu beachten:

  1. Es darf keine Verbreiterung von Straßen vorgesehen werden, wenn dies nicht für den ÖPNV, oder den Fuß- bzw. Radverkehr erforderlich ist. Bei in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen müssen frühere Festsetzungen überprüft und ggfls. geändert werden.
  2. Eine Befristung von preisreduzierten Mieten und der Belegungsbindung für bezahlbare Wohnungen in städtebaulichen Verträgen auf mindestens 30 Jahre ist obligatorisch.
  3. Der Klimaschutz ist als öffentlicher Belang bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen gemäß des Leitfadens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt umfassend zu berücksichtigen. Belange des Klimaschutzes müssen explizit gegen andere Belange abgewogen werden, insbesondere auch hinsichtlich der Frage, ob ein Abriss genehmigt werden kann oder ein Um-/Weiterbau bestehender Gebäude möglich ist.  (Stichworte: graue Energie, zirkuläres Bauen).

 

  1. Der Einbau von Öl- und Gasheizungen soll nicht zugelassen werden; ausnahmsweise können Gasheizungen in Ergänzung zu Anlagen mit Wärmepumpen zugelassen werden.

 

  1. Gesetzlich vorgeschriebene Spielplätze sind auf dem Grundstück des Bauvorhabens vorzusehen. Falls dies aus zwingenden Gründen nicht möglich ist, müssen die Kosten für die Herstellung von Spielplätzen auf öffentlichen Flächen realistisch angesetzt werden, und die Instandhaltung ist zu berücksichtigen. Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat für eine Änderung der Vorschriften im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung einzusetzen, nach der die Kostenansätze aus den Herstellungs- und Instandhaltungskosten von öffentlichen Spielplätzen des Bezirks Mitte hergeleitet werden.

 

  1. Soweit Stellplätze auf Freiflächen des zu bebauenden Grundstücks vorgesehen sind, sollen Festsetzungen erfolgen, diese Flächen mit Solar- und/oder Gründächern zu versehen und Elektroladesäulen für PKW und Kleinfahrzeuge einzurichten.

 

  1. Alle Festsetzungen in Bebauungsplänen sind im Rahmen der häufig mehrjährigen  Bebauungsplanverfahren auf die aktuellen Entwicklungen hin zu überprüfen und anzupassen. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung sind die inhaltlichen Festsetzungen von Bebauungsplänen vor Beschlussfassung vorzulegen und inhaltlich zu erläutern.

 

 

 

 

Der Ausschuss für Verkehr und Ordnung empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des Antrags (5 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 3 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 0 Enthaltungen).

 

 
 

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