Drucksache - 1128/VI  

 
 
Betreff: Silvester geht auch anders – Polizei und Rettungskräfte entlasten und besser schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Kreße, Massalme, Schellenberger, Drebes und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.11.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
14.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima Entscheidung
24.01.2024 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima      
21.02.2024 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima      
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Entscheidung
06.03.2024 
22. öffentliche Sitzung Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
10.04.2024 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
08.05.2024 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 07.11.2023
2. BE UNGK vom 21.02.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

1) sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass in Mitte am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres großflächig Verbotszonen für das private Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse ausgewiesen werden. Eine reine Fokussierung auf den Bezirksteil innerhalb des S-Bahnrings ist dabei nicht ausreichend.

2) sich gleichzeitig dafür einzusetzen, dass mehrere konkrete Plätze im Bezirk ausgewiesen werden, auf denen Privatpersonen legal ihr erworbenes Feuerwerk abbrennen können. Wie viele solcher Plätze sinnvoll sind und wo diese Plätze lokalisiert werden, soll mit der Polizei abgestimmt werden.

3) seine Kompetenzen dazu zu nutzen, die Zahl der Verkaufsstellen für die genannten pyrotechnischen Gegenstände so weit wie möglich zu begrenzen und sicherzustellen, dass sie nur dort verkauft werden dürfen, wo eine qualifizierte Beratung erfolgen kann. Sollte die Zuständigkeit hierfür beim Land liegen, wird das Bezirksamt gebeten, sich beim Senat für entsprechende Maßnahmen einzusetzen.

 

4) r den Jahresübergang 2024/25 eine oder mehrere bezirkseigene, öffentliche Silvesterfeier(n) zu organisieren oder organisieren zu lassen. Hierfür soll das Land Berlin Geld bereitstellen. Die lokale Gastronomie soll kostenlos Stände aufstellen dürfen. Die Akzeptanz dieser Silvesterfeier(n) soll im Anschluss evaluiert und das Ergebnis der BVV mitgeteilt werden. Sofern diese positiv von den Bewohner*innen angenommen werden, soll es eine Verstetigung geben.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des Antrags (4 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 3 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 0 Enthaltungen).

 

Begründung:

Schon immer sprachen gewichtige Argumente für ein Verbot privater Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel: Zusätzliche Luftverschmutzung, Müll, Lärm, Brände, Verletzungsgefahren und die damit einhergehende Belastung der Notaufnahmen werden vermieden, ebenso wie die Retraumatisierung von Kriegsgeflüchteten, die Verletzung und Ängstigung von Tieren. Für Polizei. Feuerwehren und Rettungsdienste sind die Schichten rund um den Jahreswechsel die arbeitsreichsten und belastendsten des Jahres. Seit einigen Jahren nehmen zudem Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte stetig zu.

Seit einigen Jahren ist festzustellen, dass in der Silvesternacht Feuerwerksraketen nicht nur in die Luft, sondern auch in Richtung von Menschen, Stadtmöbeln, Pflanzen, Gebäuden und Fahrzeugen geschossen und Knallkörper nicht nur gezündet, sondern auch als Wurfgeschosse verwendet werden. Immer mehr Bürger*innen trauen sich deshalb rund um die Silvesternacht nicht mehr auf die Straße, weil sie Angst haben müssen von Feuerwerkskörpern getroffen zu werden. Einzelhändler*innen sehen sich gezwungen, die Nacht in ihren Geschäften zu verbringen, um Brände und sonstige Schäden zu verhindern. Dies sind Freiheitseinschränkungen, die inakzeptabel sind.

Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland wünscht sich ein Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk (https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/neue-forsa-umfrage-mehrheit-der-deutschen-spricht-sich-fur-verbot-von-privatem-silvesterfeuerwerk-aus-10677070.html). Auch die Berliner Gewerkschaft der Polizei setzt sich dafür ein (https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/10/berlin-polizei-gewerkschaft-silvester-boeller-verbot.html).

Ziel sollte eine Streichung der gesetzlichen Ausnahmeregelung (§23 Abs. 2 1. SprengV) sein, die allerdings auf Bundesebene erfolgen muss. Dafür gibt es leider auch nach so vielen Jahren und Vorkommnissen immer noch keine politische Mehrheit. Solange es keine entsprechenden Änderungen auf Bundesebene gibt, müssen die anderweitigen Regelungsoptionen so weit wie möglich ausgeschöpft werden, um die Berliner Polizei, Rettungskräfte und Anwohner*innen endlich ausreichend zu schützen.

Mit großflächigen Verbotszonen für das private Feuerwerk sowie der Ausweisung von „llerplätzen“ im Bezirk soll ein Kompromiss geschaffen werden, sodass Abbrennen von privatem Feuerwerk an bestimmten Orten weiterhin möglich bleibt.

Ergänzend muss der Verkauf stärker als bisher reguliert und beschränkt werden. Derzeit sind pyrotechnische Gegenstände in Supermärkten, Discountern, Baumärkten, Spätverkaufsstellen, Tankstellen u.ä. erhältlich, teilweise auch in Betrieben, die, wie Fahrschulen, sonst gar nicht im Einzelhandel tätig sind. Einige Einzelhandelsbetriebe ermöglichen darüber hinaus den komplett selbstständigen Einkauf ohne Kontakt zum Personal. Unter diesen Bedingungen kann keine qualifizierte Beratung erfolgen, und es ist zweifelhaft, ob die gesetzlichen Bestimmungen, etwa zu Altersbeschränkungen, immer eingehalten werden. Dies muss sich ändern.

r den Jahreswechsel 2024/25 sollen zusätzliche Alternativen für die Bewohner*innen des Bezirks geschaffen werden, indem der Bezirk, monetär unterstützt durch das Land Berlin, mind. eine öffentliche Silvesterfeier organisiert.

 

 
 

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