Drucksache - 0742/VI  

 
 
Betreff: Bedarfe unterschiedlicher Zielgruppen bei der Versorgung wohnungsloser Menschen berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Sisauri, Massalme, Mohren, Luca, Drebes und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
07.02.2023 
12. öffentliche Sitzung des Ausschuss für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2024 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 10.01.2023
2. BE SozBüD vom 07.02.2023
3. Beschluss vom 30.03.2023
4. VzK SB vom 11.01.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 01.12.2023

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0742/VI

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme - über

Bedarfe unterschiedlicher Zielgruppen bei der Versorgung wohnungsloser Menschen berücksichtigen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.03.2023 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0742/VI):

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

  1. Sich beim Senat für eine Finanzierung von 24/7 Unterkünften einzusetzen.
  2. Die Unterbringung von wohnungslosen Menschen mit Behinderung und Menschen,

die auf Pflege angewiesen sind zu verbessern. Hier soll in Rücksprache mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe geprüft werden, ob der Aufbau einer eigenen Unterkunft für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und auf Pflege angewiesen sind, zielführend ist oder ob eine pflegerische Versorgung in den bisherigen Unterkünften möglich ist. Ziel soll in beiden Fällen eine zeitnahe Vermittlung in passende Einrichtungen (Eingliederungshilfe, Pflegeeinrichtungen) sein. Das Bezirksamt soll dem Ausschuss für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen darüber berichten, welche finanziellen Mittel für die pflegerische Versorgung notwendig sind. Berücksichtigt werden sollen dabei auch die Bedarfe wohnungsloser Personen, die hier nicht versichert sind.

  1. Wohnungslose Personen mit psychischer Behinderung oder in Krisen können nicht

adäquat in den bestehenden Strukturen der Wohnungslosenhilfe versorgt werden, dies

betrifft insbesondere Personen, deren Verhalten für andere Bewohner*innen und

Mitarbeitenden gefährdend wird. Der Bezirk soll hier einen Runden Tisch mit Trägern der Wohnungslosenhilfe, der psychiatrischen Versorgung, der Eingliederungshilfe,

Sozialpsychiatrischer Dienst, entsprechenden Interessenvertretungen psychisch behinderter Menschen, dem Behindertenbeauftragten sowie auch überbezirklich tätigen Trägern wie etwa dem Weglaufhaus initiieren, um Konzepte für eine geeignete Versorgung dieser Personengruppe mit Wohnraum zu erarbeiten. Berücksichtigt werden sollen hier auch wissenschaftliche Studien wie etwa die Münchner Studie zu Wohnungslosigkeit psychisch erkrankter Frauen (https://ru.muenchen.de/2022/111/Wohnungslosigkeit-Neue-Studie-ueberpsychisch-erkrankte-Frauen-101739).

  1. Das Bezirksamt wird ersucht ein Konzept zur Barrierefreiheit in den Einrichtungen der

Wohnungslosenhilfe inklusive Wohnungslosentagesstätten zu erarbeiten. Hierzu sollen in

Rücksprache mit den Trägern die entsprechenden Bedarfe erhoben werden. Der Ausschuss für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen ist darüber zu informieren, welche zusätzlichen Mittel notwendig sind, um die Infrastruktur der Wohnungslosenhilfe bedarfsgerecht barrierefrei zu gestalten.

  1. Der Bezirk soll sich für eine LSBTIQ* inklusive Versorgung wohnungsloser Menschen

einsetzen. Dafür soll das Bezirksamt die bisherige Ausgangslage der Träger*innen in Bezug auf den Umgang mit queeren wohnungslosen Menschen ermitteln und die Konzepte diesbezüglich der BVV zur Verfügung stellen.

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, den Bedarf bei Trägern zu erfragen zu Schulungen zu

diskriminierungssensiblem Umgang mit Bewohner*innen.

  1. Das Bezirksamt wird ersucht die Hausregeln in Einrichtungen der

Wohnungslosenhilfe auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen und dahingehend das

Gespräch mit den Trägern zu suchen. Hierbei sollen die Punkte Haustiere, Konsum von

Drogen sowie Durchsuchungen am Körper der Nutzer*innen thematisiert werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 09.01.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Um die Berichterstattung zu den einzelnen Ersuchen zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten, wurden die Spiegelpunkte in Abweichung zur Drucksache durchnummeriert.

 

Stellungnahme zu 1.

Amt für Soziales:

 

In der Zeit vom 01.05.2021 bis 31.08.2021 bestand aufbauend auf ein ganztägiges Kältehilfeangebot (24/7) durch Kooperation des Bezirks Mitte mit der damaligen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der Berliner Stadtmission das senatsfinanzierte mittelschwellige Angebot der Unterbringung mit Versorgung und Betreuung bzw. Clearing. Ziel dieser „Unterbringung zur Anspruchsprüfung“ - UzA - war es, obdachlosen Personen nicht ausschließlich anonym ein Obdach zu gewähren und sie zu versorgen, sondern durch ein gezieltes „Clearing“ (Sachverhaltsaufklärung mit Anspruchsprüfung) inklusive sozialpädagogischer Beratung/Betreuung in die Lage zu versetzen, die Regelsysteme (wieder) nutzen zu können. Voraussetzungen waren die Einsicht der Betroffenen hinsichtlich ihrer prekären Lebenslage sowie eine erklärte Bereitschaft, die Beratungsangebote anzunehmen.

Die Evaluation der UzA zeigte, dass Personenkreise erreicht werden konnten, die bisher relativ ungeklärt auf der Straße gelebt hatten. 34% der Betroffenen konnten entweder in Regelsysteme vermittelt werden oder ihre Situation durch eine Heimreise verbessern. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die vom Senat präferierte 24/7-Strategie mit den Ergänzungen der „mittelschwelligen“ Angebote ein positives Ergebnis erzielte.

Insofern unterstützt das Amt für Soziales Mitte die Einrichtung und Finanzierung von 24/7-Einichtungen, allerdings nur mit verpflichtender Beratung sowie Klärung der Zuständigkeit und möglicher Ansprüche (Clearing). Zudem müsste das Angebot bedarfs- und zielgruppenorientiert sein, um auch spezielle Gruppen, beispielsweise Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, berücksichtigen zu können. Zudem müssen für unterschiedliche Bedarfe Schnittstellen zur Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten geschaffen werden. Für die Zeit nach dem Clearing sollte preisgünstiger Wohnraum zur Verfügung stehen, idealerweise eine Vermittlung durch Housing First.

 

Die Praxis hat gezeigt, dass ein entsprechendes Angebot wie die UzA nur im gesamtstädtischen Kontext realisierbar ist. Die Kosten sind über den Bezirkshaushalt nicht abbildbar. Das Amt für Soziales steht über zahlreiche Arbeitsgremien in einem ständigen fachlichen Austausch mit der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung und lässt nicht nach, dort nachdrücklich auf die Notwendigkeit einer Schaffung von bedarfs- und zielgruppenorientierten Unterbringungsplätzen und 24/7-Einrichtungen als gesamtstädtische Aufgabe hinzuweisen und deren Finanzierung gegenüber der Senatsverwaltung zu fordern.

 

Mit den beiden Projekten „24/7-Unterkunft für wohnungslose Frauen im Happy Bed Hotel“ in Kreuzberg und „Schutz und Neustart für Menschen ohne Obdach im Hotel Augustinenhof“ (SUN) in Mitte erprobt die Senatssozialverwaltung derzeit diesen 24/7-Ansatz bei der Unterbringung und Unterstützung obdachloser Menschen (s. unter: https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/wohnungslose/unterbringung/24-7-notuebernachtungen-1294615.php). Allerdings ist die Weiterführung des Projekts SUN derzeit fraglich, da die EU-Mittel ausgelaufen sind, die Immobilie wieder als Hotel genutzt werden soll und ein geplanter Ausweichstandort nunmehr doch nicht zur Verfügung steht.

 

Der Koalitionsvertrag 2023 - 2026 zwischen CDU und SPD Berlin sieht eine Stärkung dieser Hilfeform vor (Download unter: https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/koalitionsvertrag/):

Wir werden die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in 24/7-Einrichtungen der Obdachlosenhilfe erhöhen. Sie sind in das bestehende Hilfesystem zu integrieren, um ganzjährige fachliche Unterstützung bieten zu können.“

 

Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

 

Tatsächlich gibt es aktuell eine Initiative von Eltern/Angehörigen von Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf. Der Verein „EinePause e.V.“ hat sich (leider erfolglos) um Räumlichkeiten im Haus der Statistik beworben.

Ziel des Vereins ist es, eine Kurzzeitpflege für Menschen mit Behinderungen zwischen 0 und 18 Jahren, sowie zwischen 18 und 27 Jahren aufzubauen. Die Verweildauer soll drei bis 28 Tage betragen.

Ein solches Angebot gibt es derzeit berlinweit nicht! Als Vorbild kann der Kupferhof aus Hamburg dienen.

Der Verein sucht seit seiner Gründung 2019 Räume, in denen er sein Vorhaben realisieren kann. Aus Sicht des Beauftragten für Menschen mit Behinderung lohnt es sich, eine Unterbringung des Vereins und seiner Pflege im Haus der Karstadt-Filiale am Leopoldplatz in Erwägung zu ziehen.

Stellungnahme zu 2.

Amt für Soziales:

Es muss zwischen niedrigschwelligen Notunterkünften (dazu zählen auch die Kältehilfeeinrichtungen) und den ASOG-Unterkünften, die für einen längeren Aufenthalt bestimmt sind, unterschieden werden. Notunterkünfte bieten obdachlosen Personen unbürokratisch ohne hohe Zugangsvoraussetzungen im Notfall zur akuten Gefahrenabwehr (z.B. als Schutz vor Wind und Wetter) für kurze Zeit ein Obdach. Sie sind nicht als dauerhafte Unterkünfte ausgelegt, die Anzahl der Übernachtungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf. In der Regel finden dort Beratungen durch Sozialarbeitende mit einer Verweisberatung an Fachberatungsstellen und die Sozialen Wohnhilfen sowie eine Vermittlung von medizinischer Hilfe statt.

Im Bezirk Mitte gibt es folgende Notübernachtungen:

-          „SUN“, Auguststr. 82, 10117 Berlin (evtl. nur noch bis Ende November 2023, s. oben)

-          „Marie“, Tieckstr. 17, 10115 Berlin (Frauen)

Diese beiden Notunterkünfte bieten Plätze für mobilitätseingeschränkte Personen.

 

Zudem werden im Bezirk Mitte Kältehilfeplätze angeboten von:

-          Berliner Stadtmission (Lehrter Str.),

-          Caritas (Residenzstr.),

-          Sozialdienst Katholischer Frauen (Evas Halstestelle, Müllerstr.)

Neben den Notunterkünften stehen im Bezirk Mitte die folgenden ASOG-Einrichtungen (längerfristige Unterbringung) speziell für mobilitätseingeschränkte Personen zur Verfügung:

-          Osloer Str. 80 A (mit Aufzug)

-          Lübecker Str. 6 (nur EG)

-          Seestr. 48 (mit Aufzug)

-          Badstr.  21 (nur EG)

-          Brüsseler Str. 8 (nur EG)

-          Eulerstr. 14 (mit Aufzug)

-          Flemingstr. 10 (mit Aufzug)

-          Genterstr. 53 A (mit Aufzug)

-          Habersaathstr. 50 (mit Aufzug)

-          Klarenbachstr.   12 (nur EG)

-          Kameruner Str. 7 (nur EG)

-          Quitzowstr. 88/89 (mit Aufzug)

-          Tromsöer Str. 6 (nur EG)

Notübernachtungen dienen nicht dem Zweck, Pflegeplätze vorzuhalten. Pflegebedürftige Menschen können Notübernachtungen/Kältehilfeeinrichtungen nur bedingt nutzen und sind im Vorfeld eher stationär zu versorgen. Dieser Personenkreis bedarf einer fachlich versierten Betreuung, welche in Notunterkünften aufgrund des niederschwelligen Angebots nicht gewährleistet werden kann. In größeren Einrichtungen wird teilweise eine ärztliche Behandlung/Wundversorgung angeboten.

Entscheidend ist hier die Verweisberatung an Fachberatungsstellen und insbesondere an die Soziale Wohnhilfe des Amtes für Soziales, die nach Verfügbarkeit in bedarfs- und zielgruppenorientierte Unterkünfte vermitteln kann.

Dem Amt für Soziales Mitte sind berlinweit etwa 20 ASOG-Unterkünfte für obdachlose Menschen bekannt, in denen pflegebedürftige - auch nicht krankenversicherte - Personen von Pflegediensten versorgt werden (u.a. Haus Hebron, SIEFOS, Haus Charlotte). Diese werden als nicht ausreichend erachtet.

Darüber hinaus hat das Amt für Soziales Mitte in Kooperation mit dem Unionhilfswerk eine entsprechende ASOG Plus Einrichtung in der Osloer Str. 80 geschaffen. Hinsichtlich der Platzzuweisung erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Träger und den Fachbereichen des Amtes für Soziales, insbesondere der Soziale Wohnhilfe, der Eingliederungshilfe und auch der Hilfe zur Pflege.

 

Das Amt für Soziales Mitte lässt nicht nach, in den zahlreichen Arbeitsgremien auf Bezirks- und/oder Senatsebene auf die Notwendigkeit einer Schaffung von bedarfs- und zielgruppenorientierten Unterbringungsplätzen als gesamtstädtische Aufgabe hinzuweisen und diese gegenüber der Senatsverwaltung zu fordern. Es fehlt allerdings nicht nur den Bezirken an geeigneten Immobilien, finanziellen Mitteln und nicht zuletzt auch an geeignetem Fachpersonal.

 

Zu den Planungen der Senatsverwaltung wird auf den Koalitionsvertrag 2023 - 2026 von CDU und SPD (Download unter: https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/koalitionsvertrag/, S. 74-75) verwiesen:

 

[…] Die Koalition setzt sich für umfassende Maßnahmen ein, um die Situation von Wohnungs- und Obdachlosen in unserem Land zu verbessern. Die Neuausrichtung der ASOG-Unterkünfte ist für die Koalition zentral. Mindeststandards für vertragsfreie ASOG-Unterkünfte privatwirtschaftlicher Vermieterinnen und Vermieter sollen angehoben werden. Die Betreiber sollen künftig verpflichtet werden, Sozialbetreuerinnen bzw. Sozialbetreuer vorzuhalten, damit die Menschen sicherer und informierter sind. Ebenso werden wir eine 24-Stunden-Hotline zur Vermittlung bedarfsorientierter Unterbringung einrichten.“ […]

Die grundlegende medizinische, pflegerische und psychosoziale Versorgung muss auch für obdachlose Menschen und Menschen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz gewährleistet sein. Die Koalition schafft ein niedrigschwelliges Angebot an der Schnittstelle zwischen der Wohnungslosenhilfe und der Eingliederungshilfe.

Wir werden den Einsatz mobiler Sozialarbeit verstärken, um besonders wohnungs- und

obdachlosen Menschen mit psychischen Erkrankungen den Weg ins Hilfesystem zu

erleichtern.“

 

Grundsätzlich betreffen die Pläne des Senats jedoch die regulären ASOG-Einrichtungen und nicht die Notunterkünfte.

 

Die pflegerische Versorgung sollte im Idealfall abgesichert sein durch kranken- und Pflegeversicherung sowie Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Hilfe zur Pflege. Die Kosten nach den verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen können nicht benannt werden. Auch für Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht vom Regelsystem erfasst werden, können keine Angaben gemacht werden.

 

 

Stellungnahme zu 3.

Amt für Soziales

 

Es muss unterschieden werden zwischen einer psychischen Erkrankung und einer psychischen Behinderung.

Bei einer psychischen Behinderung besteht die Möglichkeit, Eingliederungshilfe beim zuständigen Teilhabefachdienst zu beantragen. Damit erfolgen eine adäquate Unterbringung und Versorgung. Es fehlen aber geeignete Immobilien und Träger mit Fachpersonal (s. unten).

 

Ähnlich ist die Situation bei psychisch kranken Personen, für die das Berliner „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)“ gilt (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-PsychKGBE2016pG5).

 

Im Bereich der Bereich Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes - QPK - wird das Thema „psychische kranke Menschen und Wohnungslosigkeit“ seit Jahren intensiv diskutiert und begleitet.

Besonders im Rahmen der Steuerungsgremien Psychiatrie und Suchthilfe im Bezirk Mitte zeigt sich, dass dort initial nur noch die Hälfte aller Leistungsberechtigten für Teilhabeleistungen über eigenen und gesicherten Wohnraum verfügen.

Regelhaft wird in diesem Rahmen auch mit Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe nach

 § 67 SGB XII oder auch ASOG kooperiert, bzw. Übergänge und Anschlüsse im Leistungsbereich der Eingliederungshilfe geschaffen.

Das Thema Wohnen überschattet häufig die eigentlichen Teilhabebedarfe. Trägerwohnraumangebote können hier nur bedingt und übergangsweise Lücken schließen.

Um auf diesen Umstand hinzuweisen, wird das Thema in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Berlin Mitte (PSAG) und auch mit den psychiatrischen Kliniken im Bezirk Mitte diskutiert.

Es wird auf die Ergebnisse einer Onlinebefragung zum Trägerwohnraum in der psychiatrischen, ambulanten Pflichtversorgung Berlin-Mitte verwiesen unter:

https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1283080.php

 

r besonders herausfordernde Fälle wurde das Format der Bezirklichen Fallbesprechungen geschaffen. Dort sind auch Vertretende der Sozialen Wohnhilfe und ASOG-Einrichtungen vertreten (https://www.psagberlinmitte.de/wir-sind/bezirkliche-fallbesprechung/).

 

Folgende Akteure im Rahmen der Bezirklichen Pflichtversorgung Psychiatrie im Sinne des Berliner PsychKG gehören im Bezirk Mitte dazu:

Die Charité an den Standorten Alt-Mitte und im St. Hedwig Krankenhaus, das Jüdische Krankenhaus Berlin, 23 bezirkliche Leistungserbringer die Teilhabeleistungen für Menschen mit einer seelischen Behinderung vorhalten, der Sozialpsychiatrischer Dienst Mitte, Träger der Suchthilfe, Träger die niederschwellige Angebote im Rahmen des Psychiatrieentwicklungsprogramms leisten (Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen/ Zuverdienste/Suchtberatungsstellen).

 

Darüber hinaus besteht eine überbezirkliche Vernetzung.

 

Wenn es zur Initialisierung eines Rundes Tisches Wohnungslosigkeit im Bezirk Mitte kommen sollte, wären die o.g. Akteure anzusprechen. Kontaktdaten finden sich auf der Webseite der Psychiatriekoordination unter https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/qualitaetsentwicklung-planung-und-koordination-des-oeffentlichen-gesundheitsdienstes/psychiatriekoordination/.

Die PSAG Berlin Mitte bündelt mit ihren diversen Arbeitsgruppen die Interessenlagen der Akteure und Zielgruppen und könnte über die Webseite der PSAG direkt angesprochen werden (https://www.psagberlinmitte.de/).

Der Psychiatriekoordinator des Bezirksamtes Mitte empfiehlt zudem, ggf. Leistungsanbieter aus dem Segment der ASOG Unterbringung zu beteiligen, die schon heute besondere Einrichtungen für bestimmte Zielgruppen betreiben.

Der Psychiatriekoordinator stünde für einen kollegialen und fachübergreifenden Austausch in diversen Formaten zur Verfügung.

 

Auch der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen steht für eine Teilnahme an einem etwaigen Runden Tisch zur Verfügung.

 

Nach Meinung des Amtes für Soziales ist ein Runder Tisch jedoch nicht geeignet, diese massiven überbezirklichen Probleme zu lösen und würde angesichts des obigen Steuerungsgremiums mit operativen Aufgaben nur zusätzliche personelle Kapazitäten binden. Hier bedarf es berlinweiter Strategien und Konzepte der zuständigen Senatsverwaltungen für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, für Finanzen und ggf. auch für Bildung, Jugend und Familie. Zudem müssten besondere Anreize geschaffen werden, damit die Träger diese dann auch umsetzen.

 

Stellungnahme zu 4.

Amt für Soziales

 

Die barrierefreie Gestaltung von Wohnungslosentagesstätten und anderen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe liegt in der Verantwortung der Träger selbst. Dafür notwendige finanzielle Mittel können nicht zur Verfügung gestellt werden. Ggf. ist es die Aufgabe des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, die Träger darauf hinzuweisen und zu beraten.

Die für gewerbliche Unterbringungseinrichtungen geltenden bezirklichen Mindeststandards sehen zur Barrierefreiheit Folgendes vor:

In jeder Art von Unterkunft müssen grundsätzlich auch Plätze für mobilitäts- und/oder sinneseingeschränkte Menschen zur Verfügung gestellt werden (betrifft eigenes Zimmer sowie Sanitärbereiche und Küchen sowie Gemeinschaftsume).“ Diese Bedingungen werden von der Heimbegehung auch abgeprüft.

Der Aspekt der Barrierefreiheit wird im Rahmen der GStU auch für den ASOG-Bereich mitgedacht.

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen empfiehlt, dass langfristig alle baulichen Anlagen im Bezirk mit öffentlichem Zugang oder in Nutzung von sozialen Trägern auf Barrierefreiheit geprüft werden sollten.

 

 

Stellungnahme zu 5.

 

Amt für Soziales

 

Wie oben bereits erwähnt wurde, fordert das Amt für Soziales Mitte in zahlreichen Arbeitsgremien auf Bezirks- und/oder Senatsebene grundsätzlich immer wieder die Schaffung von bedarfs- und zielgruppenorientierten Unterbringungsplätzen.

Es sind keine validen Daten über die Anzahl von queeren wohnungslosen Personen im Bezirk Mitte vorhanden. Demzufolge ist nicht bekannt, wie viele Plätze vorgehalten werden müssen. Die Erfahrungen der Sozialen Wohnhilfe aus der täglichen Praxis zeigen jedoch, dass vorhandene Plätze für queere Personen kaum nachgefragt werden. Eine spezielle Fokussierung auf diesen Personenkreis ist daher bisher nicht notwendig. Die Bestandseinrichtungen können den derzeitigen Bedarf abdecken.

Der Personenkreis LSBTIQ* wird aber in allen Bereichen mitgedacht, und auch die Planungen der GStU sehen entsprechende Einrichtungen vor.

 

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat beim Institut für sozial-wissenschaftlichen Transfer (SowiTra) eine Studie zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit von LSBTIQ+ im Land Berlin in Auftrag gegeben.

Die Studie verfolgt folgenden Ziele:

-          Identifikation der Ursachen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit von LSBTIQ+ in Berlin,

-          Identifikation verfahrensbezogener Hindernisse für wohnungs- und obdachlose LSBTIQ+ in Berlin,

-          Identifikation der zielgruppenspezifischen Bedarfe im Falle von Wohnungs- und Obdachlosigkeit von LSBTIQ* in Berlin, sowie

-          Identifikation von Bedarfen bei Einrichtungen, Fachpersonal und Konzepten für einen LSBTIQ+ sensiblen und diskriminierungsfreien Umgang im und Zugang zum System der Wohnungsnotfallhilfe in Berlin.

Zu den Zielgruppen, die in die Studie eingebunden werden, gehören:

-          die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffenen LSBTIQ* Personen,

-          die Fachkräfte aus den verschiedenen Arbeitsbereichen der Wohnungslosenhilfe der Einrichtungen und der freien Träger aus Berlin und ggf. Brandenburg

 

-          Vertreter*innen der LSBTIQ* Szene, die sich mit dem Thema (un-)mittelbar beschäftigen sowie

-          wissenschaftliche Expert*innen, die in diesem Feld arbeiten.

 

Derzeit finden noch bis 03.12.2023 entsprechenden Online-Befragungen statt.

Das Amt für Soziales hofft, durch die Studie gesicherte Daten zu erhalten, auf deren Grundlage sich ggf. für den Bezirk Mitte nachhaltige, am Bedarf orientierte und zum Schutz von LSBTIQ* ausgerichtete Maßnahmen planen lassen.

 

Beauftragte Person für Queer und Antidiskriminierung

 

Die beauftragte Person für Queer und Antidiskriminierung empfiehlt zu dem Punkt obdachlose queere Menschen folgenden Verein:

QueerHome vom Sonntagsclub: www.queerhome.de

Sie arbeiten berlinweit, deswegen ist auch Mitte betroffen.

 

 

Stellungnahme zu 6.

Amt für Soziales:

Die Schulung von Personal liegt in der Eigenverantwortung der Träger.

 

Stellungnahme zu 7.

Amt für Soziales

Jeder Betreiber übt für seine Einrichtung das Hausrecht aus und gestaltet die Sicherheitsmaßnahmen nach den lokalen Bedarfen. Im Übrigen gelten die Mindeststandards.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.

 Berlin, den   .12.2023

 

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 

 

ZdA bei SozAL RefSozBüD L EU 

 
 

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