Drucksache - 0566/VI  

 
 
Betreff: Aktion gegen Krieg in der Ukraine nicht mehr behindern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der Fraktion der CDU 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
17.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
15.12.2022 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA CDU vom 13.10.2022
2. Antrag CDU vom 13.10.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vorbemerkung:

Am 11.10.2022 hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren das Bezirksamt Mitte verpflichtet, die vorübergehende Aufstellung eines russischen Panzerwracks zu genehmigen.

Das Bezirksamt wird ersucht:

  1. Nicht den Weg zum Oberverwaltungsgericht zu gehen und das Urteil vom 11.10.2022 zu akzeptieren.
  2. Alle nötigen Schritte umzusetzen, um eine zeitnahe Realisierung des Projekts „Russisches Panzerwrack“ zu ermöglichen.
  3. Proaktiv mögliche Hindernisse im Einvernehmen mit den Verantwortlichen des Protestprojekts auszuräumen, um eine zeitnahe Realisierung zu gewährleisten.
  4. Dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur ist zu jeder Sitzung ein aktuelle Sachstand der Umsetzung mitzuteilen.

 

Begründung:

Der Bezirk Mitte zeigt seine Solidarität mit der von Russland angegriffenen Ukraine bereits durch die gehisste Fahne vor seinen Rathäusern. Da erscheint es widersinnig, ein Protestprojekt engagierter Berliner Künstler gegen den russischen Angriff nicht genehmigen zu wollen. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 11.10.2022 verpflichtet den Bezirk nun, die Aktion zu genehmigen. Damit ist eine neue Chance aufgetan, die unser Bezirk nutzen sollte, um erneut klar Position beziehen zu können, anstatt durch widersprüchliche Ausflüchte Zweifel an seiner Haltung aufkommen zu lassen.  

 

Begründung der Dringlichkeit:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts fiel am 11.10.2022 und damit nach Ende der regulären Frist zur Einreichung Großer Anfragen.

 

 
 

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