Drucksache - 0507/VI  

 
 
Betreff: Lage in der stationären Jugendhilfe - Kinderschutz in Gefahr!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag JHA vom 29.09.2022
2. Beschluss BVV vom 20.10.2022
3. VzK ZB vom 21.03.2023
4. VzK_0507_VI_Anlage
5. VzK SB vom 05.12.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 21.11.2023

Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  0507/VI

Mitte von Berlin


VIVorlage -zur Kenntnisnahme-

über Lage in der stationären Jugendhilfe - Kinderschutz in Gefahr!“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0507/VI):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Senat auf die zugespitzte prekäre Lage der stationären

Jugendhilfe hinzuweisen. Damit Kindern und Jugendliche, deren Kindeswohl in ihren

Familien nicht gewährleistet ist, weiter geschützt werden können, braucht es folgende

Maßnahmen.

1. Bessere Bezahlung die Tageskostensätze müssen so kalkuliert und akzeptiert

werden, dass die freien Träger in der Lage sind, die Menschen im stationären Bereich der

besonderen Herausforderung entsprechend angemessen zu bezahlen, z.B. mit Zulagen.

2. Das Image für diese Arbeit muss sich ändern! Es muss deutlich werden, was

dagog*innen leisten, die jungen Menschen in solchen Ausnahmesituationen

begleiten. Die besonders kompetenten und belastbaren Pädagog*innen arbeiten für

die Kinder, die es besonders schwer haben.

3. Der Personalschlüssel muss angehoben werden, damit es nicht zur Verwahrung

kommt, sondern auch Personalausfall und Krisen in den Gruppen gut bewältigt

werden können und damit die Aufgaben wirklich fachgerecht, das heißt kindgerecht

durchgeführt werden können.

4. Es müssen interdisziplinäre Teams regelhaft möglich sein, auch das muss finanziert

werden.

5. Die anerkannten Berufsgruppen (Stichwort: Fachkräftegebot) müssen erweitert

werden, ohne große Nachqualifizierungen (z.B. Heilerziehungspfleger*innen).

6. Zur Stabilisierung der Gruppen werden den Fachkräften flankierend auch andere

Berufsgruppen zu Seite gestellt, z.B. Sozialassistent*innen.

7. Bereitschaftszeit sollen generell in voll vergütete Einsatzzeiten umgewandelt werden.

8. Die Kosten für duale Ausbildungen müssen refinanziert werden

 

Das Bezirksamt hat am 21.11.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

BzStR Keller hat sich gemäß Beschluss der BVV vom 20.10.2022 (Drs. 0507/VI) mit Schreiben vom 14.12.2022 an die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Astrid-Sabine Busse, gewandt und wie im Beschluss gefordert, auf die Lage der stationären Jugendhilfe hingewiesen. Das Schreiben liegt dieser Vorlage zur Kenntnisnahme bei (Anlage 1). Eine Antwort ist bis zum heutigen Tag nicht eingegangen. Aufgrund der seit dem 14.12.2022 vergangenen Zeit und dem Umstand, dass Senatorin Busse am 17.04.2023 aus dem Amt geschieden ist, ist von einer Antwort nicht mehr auszugehen.

Da die Situation in der stationären Jugendhilfe unverändert prekär ist, ist das Thema regelmäßig Gegenstand der Aussprache in den Runden der Jugendstadträt*innen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Vorlage wird zum Anlass genommen, die Forderungen der BVV in der nächsten Jugendstadträt*innensitzung erneut zu platzieren.

 

A)      Rechtsgrundlage

§ 13 (1) i.V. mit § 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters.

 

Berlin, den 21.11.2023

 

Bezirksstadtrat Keller  Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

  1. VerfügungspunkteVerfügungspunkteVerfügungspunkteMitzeichnungSchlusszeichnungAbzeichnung(en) 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen