Drucksache - 0507/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0507/VI Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über „Lage in der stationären Jugendhilfe - Kinderschutz in Gefahr!“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0507/VI):
Das Bezirksamt wird ersucht, den Senat auf die zugespitzte prekäre Lage der stationären Jugendhilfe hinzuweisen. Damit Kindern und Jugendliche, deren Kindeswohl in ihren Familien nicht gewährleistet ist, weiter geschützt werden können, braucht es folgende Maßnahmen. 1. Bessere Bezahlung – die Tageskostensätze müssen so kalkuliert und akzeptiert werden, dass die freien Träger in der Lage sind, die Menschen im stationären Bereich der besonderen Herausforderung entsprechend angemessen zu bezahlen, z.B. mit Zulagen. 2. Das Image für diese Arbeit muss sich ändern! Es muss deutlich werden, was Pädagog*innen leisten, die jungen Menschen in solchen Ausnahmesituationen begleiten. Die besonders kompetenten und belastbaren Pädagog*innen arbeiten für die Kinder, die es besonders schwer haben. 3. Der Personalschlüssel muss angehoben werden, damit es nicht zur Verwahrung kommt, sondern auch Personalausfall und Krisen in den Gruppen gut bewältigt werden können und damit die Aufgaben wirklich fachgerecht, das heißt kindgerecht durchgeführt werden können. 4. Es müssen interdisziplinäre Teams regelhaft möglich sein, auch das muss finanziert werden. 5. Die anerkannten Berufsgruppen (Stichwort: Fachkräftegebot) müssen erweitert werden, ohne große Nachqualifizierungen (z.B. Heilerziehungspfleger*innen). 6. Zur Stabilisierung der Gruppen werden den Fachkräften flankierend auch andere Berufsgruppen zu Seite gestellt, z.B. Sozialassistent*innen. 7. Bereitschaftszeit sollen generell in voll vergütete Einsatzzeiten umgewandelt werden. 8. Die Kosten für duale Ausbildungen müssen refinanziert werden
Das Bezirksamt hat am 21.11.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
BzStR Keller hat sich gemäß Beschluss der BVV vom 20.10.2022 (Drs. 0507/VI) mit Schreiben vom 14.12.2022 an die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Astrid-Sabine Busse, gewandt und wie im Beschluss gefordert, auf die Lage der stationären Jugendhilfe hingewiesen. Das Schreiben liegt dieser Vorlage zur Kenntnisnahme bei (Anlage 1). Eine Antwort ist bis zum heutigen Tag nicht eingegangen. Aufgrund der seit dem 14.12.2022 vergangenen Zeit und dem Umstand, dass Senatorin Busse am 17.04.2023 aus dem Amt geschieden ist, ist von einer Antwort nicht mehr auszugehen. Da die Situation in der stationären Jugendhilfe unverändert prekär ist, ist das Thema regelmäßig Gegenstand der Aussprache in den Runden der Jugendstadträt*innen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Vorlage wird zum Anlass genommen, die Forderungen der BVV in der nächsten Jugendstadträt*innensitzung erneut zu platzieren.
A) Rechtsgrundlage § 13 (1) i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine C) Auswirkungen auf den Klimaschutz Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters.
Berlin, den 21.11.2023
Bezirksstadtrat Keller Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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