Drucksache - 0392/VI  

 
 
Betreff: Sanierung der Ernst-Reuter-Schule darf keine Beeinträchtigung für den Sport mit sich ziehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper, D. Fritz und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Schule Entscheidung
13.10.2022 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
17.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Fraktion der CDU vom 07.06.2022
2. BE Schule vom 13.10.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sicherzustellen, dass es während der Sanierung der Ernst-Reuter-Schule keine Beeinträchtigung für den Sport durch die Aufstellung der für den Erhalt des Schulbetriebes nötigen Container gibt.

Begründung:

Für den Erhalt des Schulbetriebes während der Sanierung der Ernst-Reuter-Schule soll die Aufstellung von Containern geplant sein. Es kann jedoch nicht sein, dass als Standort gegebenenfalls der Sportplatz in der Stralsunder Straße gewählt wird, da ein Wegfall dieses Sportplatzes für einen längeren Zeitraum erhebliche Beeinträchtigungen für die Aufrechterhaltung der dortigen (Vereins-) Sportangebote zur Folge hätte.

 

Der Schulausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags (1 Ja-Stimme der Fraktion der CDU, 2 Nein-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 3 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 0 Enthaltungen).

 

 

 
 

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