Drucksache - 0388/VI  

 
 
Betreff: Informationstafel „Wilhelm Pieck“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Roet, Koch, Tillack, Türk 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Weiterbildung, Kultur Entscheidung
07.09.2022 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur      
12.10.2022 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Fraktion der FDP vom 07.06.2022
2. ÄA CDU vom 14.06.2022
3. BE WebiKu vom 12.10.2022
4. Beschluss BVV vom 20.10.2022
5. VzK ZB vom 09.01.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  28.11.2023

Bezirksbürgermeisterin  32200

Amt für Weiterbildung und Kultur

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0388/VI

Mitte von Berlin

__________________________________________________________________________

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Informationstafel „Wilhelm Pieck“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0388/VI):

 

Wir ersuchen das Bezirksamt, die Gedenktafel für Wilhelm Pieck, das sich am Langenbeck-

Virchow-Haus (Luisenstraße 58/59) befindet, zu kommentieren und dabei seine Rolle als  Präsidenten der DDR historisch einzuordnen. Dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur  sind entsprechende Textentwürfe etc. vor einer Umsetzung zur Beratung vorzustellen.

 

Das Bezirksamt hat am   19.12.2023  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Gebäude Luisenstraße 58/59 befindet sich im Eigentum der Langenbeck-Virchow-Haus GbR, daher kann das Bezirksamt nur vermittelnd tätig werden.

Seit März 2022 versuchte das Bezirksamt wiederholt telefonisch, per Email und postalisch die Eigentümer des genannten Hauses zu erreichen. Am 15.07.2022 wurde bisher zuletzt Folgendes an die Eigentümer des Hauses übermittelt (Auszug):

[…]. Die Tafel weist einerseits auf einen wichtigen und interessanten historischen Tatbestand hin, nämlich dass in diesem Haus die Volkskammer bis 1970 tagte. Andererseits wird die sehr nüchterne und kurze Angabe auf der Tafel, in ihrem unkommentierten Zustand, den heutigen Ansprüchen an die Aufarbeitung der SED-Diktatur nicht gerecht. Es wird möglicherweise den Eindruck erweckt, die Volkskammer wäre ein demokratisches Organ im heutigen Sinne gewesen und Pieck ein frei gewählter Vertreter der Bevölkerung der DDR. Der Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat sich auch in dieser Sache schon an uns gewandt.             

Die Geschichte Ihres Hauses, zusammen mit seiner Funktion als Tagungsort der Volks-kammer und die damit zusammenhängenden Prozesse von Enteignung und Rückerstattung, werden auf Ihrer Webseite zum Haus anschaulich und nuanciert vermittelt.
Zusätzlich dazu und im Sinne einer historischen Bildungsarbeit im Stadtraum wäre es sehr zu begrüßen, wenn der originalen DDR-Tafel eine ergänzende Erklärungstafel hinzugefügt werden könnte.

 

Als Eigentümer des Hauses liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie eine solche Maßnahme durchführen. Einen entsprechenden Text, der auf den Kontext hinweist und diesen kommentiert, könnten wir liefern. Darüber hinaus stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite, sollten Sie die Anbringung einer Erklärungstafel in Erwägung ziehen.

 

Gegen eine Entfernung der originalen Tafel würden wir uns allerdings aussprechen, da sonst nichts mehr am Haus selbst an die zeitweilige politische Funktion des Gebäudes erinnern würde und die Vermittlung dieses interessanten Kapitels seiner Geschichte verhindert wäre. […]“

 

Eine Antwort liegt bisher nicht vor. Das Bezirksamt wird erneute Kontaktaufnahmen anstreben.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

keine

 

 Berlin, den          .             .2023

 

 

 

Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 

 
 

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