Drucksache - 0388/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeisterin 32200 Amt für Weiterbildung und Kultur
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0388/VI Mitte von Berlin __________________________________________________________________________ Vorlage -zur Kenntnisnahme- Informationstafel „Wilhelm Pieck“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0388/VI):
Wir ersuchen das Bezirksamt, die Gedenktafel für Wilhelm Pieck, das sich am Langenbeck- Virchow-Haus (Luisenstraße 58/59) befindet, zu kommentieren und dabei seine Rolle als Präsidenten der DDR historisch einzuordnen. Dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur sind entsprechende Textentwürfe etc. vor einer Umsetzung zur Beratung vorzustellen.
Das Bezirksamt hat am 19.12.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Gebäude Luisenstraße 58/59 befindet sich im Eigentum der Langenbeck-Virchow-Haus GbR, daher kann das Bezirksamt nur vermittelnd tätig werden. Seit März 2022 versuchte das Bezirksamt wiederholt telefonisch, per Email und postalisch die Eigentümer des genannten Hauses zu erreichen. Am 15.07.2022 wurde bisher zuletzt Folgendes an die Eigentümer des Hauses übermittelt (Auszug): „[…]. Die Tafel weist einerseits auf einen wichtigen und interessanten historischen Tatbestand hin, nämlich dass in diesem Haus die Volkskammer bis 1970 tagte. Andererseits wird die sehr nüchterne und kurze Angabe auf der Tafel, in ihrem unkommentierten Zustand, den heutigen Ansprüchen an die Aufarbeitung der SED-Diktatur nicht gerecht. Es wird möglicherweise den Eindruck erweckt, die Volkskammer wäre ein demokratisches Organ im heutigen Sinne gewesen und Pieck ein frei gewählter Vertreter der Bevölkerung der DDR. Der Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat sich auch in dieser Sache schon an uns gewandt. Die Geschichte Ihres Hauses, zusammen mit seiner Funktion als Tagungsort der Volks-kammer und die damit zusammenhängenden Prozesse von Enteignung und Rückerstattung, werden auf Ihrer Webseite zum Haus anschaulich und nuanciert vermittelt.
Als Eigentümer des Hauses liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie eine solche Maßnahme durchführen. Einen entsprechenden Text, der auf den Kontext hinweist und diesen kommentiert, könnten wir liefern. Darüber hinaus stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite, sollten Sie die Anbringung einer Erklärungstafel in Erwägung ziehen.
Gegen eine Entfernung der originalen Tafel würden wir uns allerdings aussprechen, da sonst nichts mehr am Haus selbst an die zeitweilige politische Funktion des Gebäudes erinnern würde und die Vermittlung dieses interessanten Kapitels seiner Geschichte verhindert wäre. […]“
Eine Antwort liegt bisher nicht vor. Das Bezirksamt wird erneute Kontaktaufnahmen anstreben. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
keine
Berlin, den . .2023
Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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