Drucksache - 0384/VI  

 
 
Betreff: Schulbauoffensive für Mitte umsetzen, einen Umsetzungsstandort für die Erneuerung der Ernst-Reuter-Schule jetzt sichern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Sisauri, Massalme, Bendzko und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Schule Entscheidung
13.10.2022 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
17.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2024 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 07.06.2022
2. BE Schule vom 13.10.2022
3. ÄA zur BE CDU vom 18.10.2022
4. Beschluss vom 17.11.2022
5. VzK ZB vom 22.01.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  17.01.2024

Schule und Sport  26500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0384/VI

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Schulbauoffensive für Mitte umsetzen, einen Umsetzungsstandort für die Erneuerung der Ernst-Reuter-Schule jetzt sichern!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0384/VI)

Das Bezirksamt wird ersucht,

mit Priorität an der Identifizierung sowie zügigen Umsetzung für einen Umsetzungsstandort für die Erst-Reuter Schule zu arbeiten. Der Umsetzungsstandort ist vor dem Hintergrund der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger in direkter räumlicher Anbindung an den vorhandenen Standort darzustellen.

 

Die beteiligten Fachämter im Bezirksamt mögen hierzu die personellen Ressourcen bereitstellen, um an der zügigen Bereitstellung eines Umsetzungsstandortes für den laufenden Schulbetrieb mitzuwirken.

 

Die Schule sowie deren Gremien und der Bezirkselternausschuss Mitte (BEA) sind in die Planung und Umsetzung des Ersatzstandortes fortlaufend einzubinden. Der Bezirksverordnetenversammlung sowie ihren zuständigen Fachausschüssen ist fortlaufend über den Sachstand zu berichten.


 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht sicherzustellen, dass es während der Sanierung der Ernst-Reuter-Schule keine Beeinträchtigung für den Sport z.B. durch die Aufstellung der den Erhalt des Schulbetriebs nötigen Container gibt.

 

Sollte es dazu aus Sicht des Bezirksamtes keine Alternative zur Aufstellung von Containern auf Sportflächen geben, so sind vor der Umsetzung der zuständige Fachausschuss, sowie Bezirkssportbund umfassend zu beteiligen und zu hören; möglicherweise betroffene Vereine sind ebenso frühzeitig und fortlaufend zu informieren.

 

Das Bezirksamt hat am 23.01.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

In der Puttbusser Straße am Standort des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums hat das Bezirksamt einen Übergangsstandort gefunden. Der Abstand zwischen der Ernst-Reuter-Oberschule und dem ehemaligen Diesterweg-Gymnasium beträgt 850 Meter (Quelle: Google-Maps).

r die Finanzierung der für den Ausweichstandort benötigen Container stehen SIWA-Mittel zur Verfügung. Aktuell erarbeitet die HOWOGE das Bedarfsprogramm für die zukünftige Containeranlage.

hrend der Planung der eigentlichen Sanierungsmaßnahme sowie bei der weiteren Ausgestaltung des Ausweichstandortes wird wie gehabt weiterhin ein enger Austausch mit der Schulleitung, der zuständigen Senatsverwaltung und den weiteren betroffenen Akteuren gewährleistet.

Bereits jetzt kann festgehalten werden, dass der Interimsstandort der Musikschule in der Putbusserstraße von der Errichtung des Ausweichstandortes nicht betroffen ist.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 36 Abs. 2 f) BezVG i.V.m. § 15 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine.


C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Keine.

 

Berlin, den   17.01.2024

 

Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadtrat Fritz

 

 
 

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