Drucksache - 0272/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksamt Mitte von Berlin Tel.: 24550
Drucksache Nr.: 272/ VI Vorlage -zur Beschlussfassung- über die Berufung eines beratenden Mitglieds für die Position zur Vertretung des Bezirksschulbeirates im Jugendhilfeausschuss (JHA) Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die durch den Vorsitzenden des Bezirksschulbeirates benannte Person Herr Armin Gaspers wird als ordentliches beratendes Mitglied von der BVV berufen. A) Begründung: Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG ein beratendes Mitglied des Bezirksschulbeirates sowie gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHG eine Stellvertretung an. Das beratende Mitglied ist durch den Vorsitzenden des Bezirksschulbeirates zu benennen und durch die BVV zu berufen. Die Berufung einer Stellvertretung erfolgt wegen fehlender Benennung nicht. Rechtsgrundlage: § 35 Abs. 7 Nr. 5 und Abs. 8 Satz 1 AG KJHG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den Jelisaweta Kamm Bezirksverordnetenvorsteherin |
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