Drucksache - 3380/V  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
04.01.2022 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. VzB vom 03.11.2021
2. Bezirkshaushaltsrechnung2020
3. BE HA vom 04.01.2022
4. Beschluss vom 20.01.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

(Text siehe Rückseite) 

 

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:  10.2021

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 3 2200

SE Personal und Finanzen

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin 3380/V

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird genehmigt.

 

 

A)      Begründung:


Entsprechend § 76 Landeshaushaltsordnung (LHO) und Nr. 2 der Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO (AV LHO) ist der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 gefertigt und darüber Rechnung gelegt worden.

 

Die Anlage zu dieser Drucksache enthält als Bezirkshaushaltsrechnung die Ergebnisse des Jahresabschlusses Mitte 2020 und wesentliche Einzelheiten der Haushaltswirtschaft 2020.

Die Bezirkshaushaltsrechnung stellt somit einen Rechenschaftsbericht über die Wirt-schaftsführung des Bezirks dar.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung beinhaltet:

 

  • die nach Kapiteln und Titeln untergliederte Rechnungsnachweisung über die

Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300)

  •    die Rechnungsnachweisung nach Kapiteln (Tabelle 301)
  • die Rechnungsübersicht, in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse sowie die Endsumme des Bezirks ausgewiesen werden (Tabelle 302).
     

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beigefügt:

 

  • die Zusammenstellung der Vermögensteile- ausgenommen Grundvermögen, untergliedert nach Vermögensteilen, Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen (Listen V1- V7)
  • die Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312)
  • die Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320)
  • die Zusammenstellung der Mehr- und Minderbeträge nach Einzelplänen (Tabelle 332)
  • die Gruppierungsübersicht (Tabelle 340)
  • die Übersicht über die Konten außerhalb des Haushalts vor Bestandsübertrag
  • die Übersicht über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
  • die Übersicht über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen VE
  • die Nachweisung der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Gemäß § 25 Abs. 1 LHO ist seit dem Haushaltsjahr 2000 ein Ist-Abschluss vorzulegen. Für das Haushaltsjahr 2020 stellt sich das sogenannte kassenmäßige Ergebnis wie folgt dar:

 

 

Ist-Einnahmen 1.163.837.709,53 €

 

Ist-Ausgaben 1.144.246.429,44 €

 

Differenz/Überschuss 19.591.280,09 €

  =================

 

Das in der Anlage dargestellt rechnungsmäßige Abschlussergebnis trägt lediglich informativen Charakter.

 

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirksverordneten-versammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung, unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung des Senats.

 

 

B)      Rechtsgrundlagen:


 §§ 4 Abs. 3 und 12 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 BezVG
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

 keine

 

b)     Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

  

 keine

 

Berlin, den 02.11.21

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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