Drucksache - 3037/V  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes des Bezirkes Mitte als sektoralen Fachplan der BEP 2004 (Bereichsentwicklungsplanung).
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Entscheidung
26.04.2021 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
31.05.2021 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtentwicklung Entscheidung
19.05.2021 
54. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2021 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 13.04.2021
2. Anlage-1-EZHK_Abwägung
3. Anlagec 2 EZHK EndberichtcMittlere Qualität
4. BE VzB WiArb vom 02.06.2021
3. BE VzB StadtE vom 31.05.2021.2021
4. Beschluss vom 17.06.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .03.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Beschlussfassung-

 

über die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes des Bezirkes Mitte als sektoralen Fachplan der BEP 2004 (Bereichsentwicklungsplanung).  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Bezirkes Mitte gem. beigefügter Vorlage.

A)     Begründung:

Der Beschluss (Nr. 810 vom 08.06.2004) zur Bereichsentwicklungsplanung (BEP) beinhaltete die Erstellung von sektoralen Fachplänen als verwaltungsinterne verbindliche Planung. Hierzu zählt auch das am 18.11.2010 (EZHK 2009) von der BVV beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept, welches nun fortgeschrieben wurde.

Die dynamische Entwicklung des Einzelhandels in Berlin, verbunden mit nationalen und globalen Trends sowie einer Änderung von rechtlichen und konzeptionellen Rahmenbedingungen (2019: Verabschiedung Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, jüngere Rechtsprechung, 2019: Verabschiedung des StEP Zentren 2030) erfordern eine Fortschreibung und Überprüfung des Einzelhandels-und Zentrenkonzeptes, um weiterhin eine Einzelhandelssteuerung zugunsten attraktiver Zentren und einer fußufigen Nahversorgung anbieten zu können.

In der Fortschreibung des Einzelhandels und Zentrenkonzept werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Erfassung und Bestandsaufnahme sämtlicher Einzelhandelsflächen im Bezirk Mitte von Berlin gemäß des Berliner Handbuchs zur Einzelhandelserhebung. Darstellung von Entwicklungen seit der letzten gesamtbezirklichen Erfassung 2016.
  • Analyse und Bewertung der Einzelhandelssituation im Bezirk in Hinblick auf Angebot, Nachfrage, städtebauliche Aspekte, Einschätzung der quantitativen Ausstattung je Einwohner).
  • umliche Konkretisierung von überbezirklich relevanten zentralen Versorgungsbereichen und Fachmarktagglomerationen des StEP Zentren 2030 (flächenscharfe Abgrenzung), Ableitung von Handlungsempfehlungen.
  • Analyse und Bewertung der Nahversorgungssituation (räumlich, quantitativ, qualitativ), Ableitung eines qualifizierten Nahversorgungskonzeptes zur Bewertung von Nahversorgungsvorhaben in zentralen Versorgungsbereichen und darüber hinaus auch in sonstigen Lagen des Bezirks. Ziel hierbei ist eine optimierte Erreichbarkeit von Nahversorgungsmärkten für mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen im Sinne der Stadt der kurzen Wege.
  • Im Rahmen dessen werden zudem bezirkliche zentrale Versorgungsbereiche (Nahversorgungszentren) ausgewiesen, abgegrenzt und für diese Entwicklungsempfehlungen abgeleitet.

Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur im Bezirk Mitte von Berlin zu sichern und dauerhaft zu stärken, stellt das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente primär für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die bezirkliche Bauleitplanung sowie Grundlagen für die Beratung von Projektentwicklerinnen und -entwicklern, Investorinnen und Investoren sowie Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern zur Verfügung.

Entsprechend der in den Ausführungsvorschriften Zentren und Einzelhandel für das Land Berlin (AV Zentren und Einzelhandel) formulierten Vorgaben gilt das bezirkliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Instrument der kommunalen Planungshoheit und als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB und als Bereichsentwicklungsplanung im Sinne von § 4 Absatz 2 AGBauGB. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept entfaltet eine Selbstbindung der Verwaltung, indem es bei der Aufstellung der verbindlichen Bauleitpläne zu berücksichtigen ist.

Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts betrachtet den gesamten Bezirk Mitte und trifft, wie oben beschrieben, z.B. Aussagen über die Ausstattung und konkrete Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche. Darüber hinaus können konkrete und detaillierte Maßnahmanen, z.B. zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität oder strategischen Ausrichtung einer Einkaufsstraße, u.a. in eigenständigen Geschäftsstraßenmanagements, räumlich begrenzteren Konzepten, städtebaulichen Förderkulissen oder Initiativen des Handels behandelt werden. Aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept können hierfür grundlegende Analysen und Hinweise verwendet werden.

Anlagen:

  • Einzelhandels- und Zentrenkonzept
  • Abwägung

B)     Rechtsgrundlage:

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Ausführungsvorschriften Zentren und Einzelhandel für das Land Berlin (AV Zentren und Einzelhandel)

C)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

a)             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den

Bezirksstadtrat Gothe Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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