Drucksache - 3007/V  

 
 
Betreff: Planungssicherheit für Café Leo
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Koleckar sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 09.03.2021
2. Austauschbl. LINKE vom 16.03.2021
3. Beschluss vom 18.03.2021
4. VzK SB vom 14.09.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin 19.08.2021

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3007/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Planungssicherheit für Café Leo

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.03.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3007/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf eine Neuausschreibung bzw. die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens zum Betrieb eines Cafés auf dem Leopoldplatz, dem jetzigen Standort des Café Leo, zu verzichten und den bestehenden Vertrag mit dem Café Leo langfristig zu verlängern.

 

Ein Interessenbekundungsverfahren oder eine Ausschreibung soll nur eingeleitet bzw. gestartet werden, wenn zwingende rechtliche Gründe gegeben sind. Für diesen Fall soll das Bezirksamt diese Gründe gegenüber der BVV umgehend schriftlich erläutern und sicherstellen, dass

 

  • die zuständigen Ausschüsse der BVV (Soziale Stadt, UNVG) in die Beschreibung der Leistungskriterien und sonstige Auswahlkriterien einbezogen werden,
  • die Voten des Runden Tisches Leopoldplatz und der Stadtteilvertretung Müllerstraße angemessen im Verfahren berücksichtigt werden,
  • die beteiligten Gremien der BVV und der Zivilgesellschaft an der Entscheidung über den/die zukünftige/n Betreiber/in des Cafés auf dem Leopoldplatz einbezogen werden
  • und der bestehende Vertrag mit dem Café Leo bis zu einer Entscheidung im Interessenbekundungs- bzw. Ausschreibungsverfahren verlängert wird.

 

Das Bezirksamt hat am 31.08.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Fläche auf der sich derzeit das Café Leo befindet ist eine öffentliche Fläche, auf der verschiedenste Nutzungen, die im öffentlichen Interesse stehen, vorstellbar sind. Bei der Zurverfügungstellung solch öffentlicher Flächen muss allen Interessenten die Möglichkeit einer Bewerbung eingeräumt werden.

 

Eine Überlassung der Fläche an einen Interessenten unter Ausschluss anderer kann nur nach hinreichender Abwägung der öffentlichen Interessen erfolgen. Um die verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung hinreichend prüfen und eine rechtssichere Interessenabwägung vornehmen zu können, ist die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens notwendig.

 

Bei der Auswahl zwischen den einzelnen Interessenten wird auch die bisherige Wirkung des Café Leo auf dem Leopoldplatz Berücksichtigung finden.

 

Eine ausgiebige Erörterung des Anforderungsprofils sowie die Beteiligung der zuständigen Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung ist erfolgt. Die Anmerkungen der BVV sowie des Runden Tisches Leopoldplatz und der Stadtteilvertretung Müllerstraße finden im ausgeschriebenen Anforderungsprofil ihre entsprechende Berücksichtigung (siehe hierzu die Antwort auf die Drucksachen-Nr. 3138/V).

 

Die beteiligten Gremien der BVV sowie der Zivilgesellschaft werden im Rahmen einer noch zu bestimmenden Kommission auch bei der Auswahl der eingereichten Bewerbungen Berücksichtigung finden.

 

Der bestehende Vertrag des derzeitigen Betreibenden des Café Leo wurde bis zur Entscheidung im Interessenbekundungsverfahrens bereits verlängert.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 31.08.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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