Drucksache - 2775/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2775/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Soziale Härten vermeiden – Hilfe und Unterstützung jederzeit sicherstellen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.12.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2775/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, auch unter den gegenwärtigen Corona-bedingten Einschränkungen sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger bei sozialen, finanziellen und familiären Problemen und insbesondere zur Sicherstellung des Kinderschutzes Beratung und Unterstützung erhalten. Der niedrigschwellige Zugang zu erforderlichen Hilfen, Leistungen einschließlich sozialrechtlicher Beratung soll auf geeignete Art und Weise Lockdown-kompatibel z.B. auch per Telefon oder Video-gestützt gewährleistet sein. Auch Ehrenamtliche und Nachbarschaften sollen beim Bezirksamt einen zuverlässigen Ansprechpartner finden.
Die BVV ersucht das Bezirksamt darüber hinaus, die mit dem Beschluss der BVV „Auch in Corona-Zeiten sozial Prioritäten setzen und finanzieren“ (Drs. 2500/V) verfolgten Ziele und Maßnahmen auch weiter zum Grundsatz seines Handelns zu machen, um, wie es in der genannten Beschlussfassung heißt, soziale Härten zu vermeiden, deren Folgen zu mindern, Teilhabe zu gewährleisten und Isolation und Ausgrenzung zu verhindern.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich gegenüber dem Land dafür einzusetzen, dass die geplanten neuen Hilfsprogramme auf Landes- und Bundesebene auch Maßnahmen zur Verhinderung sozialer Notlagen von Menschen und ihren Familien beinhalten.
Das Bezirksamt hat am 23. 02. 2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Angelehnt an den Schlussbericht zur DS 2656/V kann zum Umgang mit einem Sprechstundenangebot unter Pandemiebedingungen der hier angesprochenen Fachämter, die für soziale, finanzielle und familiäre Probleme und insbesondere zur Sicherstellung des Kinderschutzes zuständig sind, folgendes mitgeteilt werden:
1. Amt für Bürgerdienste Das Amt für Bürgerdienste sichert seit dem 15.06.2020 einen pandemiegerechten Regelbetrieb/ Präsenzbetrieb. Präsenzbetrieb in den Bürgerämtern Die Standorte Rathaus Tiergarten, Osloer Str. 36, Rathaus Mitte, sowie das Flüchtlingsbürgeramt sind zu den bekannten Sprechzeiten (wöchentlich 38 Präsenzsprechstunden - Montag, Dienstag: 07:30-15:00 Uhr, Mittwoch, Freitag: 07:00-14:30 Uhr, Donnerstag: 10:00-18:00 Uhr) geöffnet.
Präsenzbetrieb Standesamt Das Standesamt Mitte arbeitet im pandemiegerechten Regelbetrieb, weiterhin mit Terminvereinbarungen zu den regulären Sprechzeiten. Auskünfte und telefonische Beratungen sind möglich. Anträge und Unterlagen können täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr bei den Pförtnerdiensten am Standort Parochialstr. 3, im verschlossenen Umschlag abgegeben werden.
Weitere Hinweise im Internet: www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt.
Präsenzbetrieb Wohnungsamt Die Abfertigung des Publikumsverkehrs erfolgt im Wohnungsamt über die Bürgerämter zu den bekannten Öffnungszeiten. Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt erfolgt ausschließlich schriftlich. Die E-Mail-Adressen lauten wohngeldstelle@ba-mitte.berlin.de und für den WBS-Bereich wohnungsbindung@ba-mitte.berlin.de.
Präsenzbetrieb Einbürgerungsbehörde Grundsätzlich wird im pandemiegerechten Regelbetrieb gearbeitet, d.h. weiterhin mit Terminvereinbarungen ohne offene Sprechstunde vor Ort in dem Dienstgebäude. Eine tägliche telefonische Erreichbarkeit wird gewährleistet: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr, Donnerstag: in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
2. Jugendamt Mit Ausbruch der Pandemie im Frühjahr diesen Jahres wurde in sämtlichen Bereichen des Jugendamtes Schritt für Schritt von offenen Sprechstunden auf Terminsprechstunden umgestellt. Für die Bereiche des Jugendamtes sind unterschiedliche Zugänge möglich: telefonisch, postalisch oder via E-Mail. Ab 15.12.2020 wurden für die materiellen Leistungen Online-Termine vergeben werden. Alle vereinbarten Termine finden unter Einhaltung der Hygieneregelungen statt.
3. Gesundheitsamt Mitte
Beratung zur Familienplanung in der Ruheplatzstrasse 13 Sozialpsychiatrischer Dienst Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
4. Amt für Soziales
Fachbereich 1 – Soziale Dienste Die Soziale Wohnhilfe ist seit Beginn der Corona-Pandemie im Frontoffice in der Bezirksgalerie Mitte vertreten und bietet von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr persönliche Ansprache für die Klienten an. Sichergestellt sind sowohl die Unterbringung obdachloser bzw. wohnungsloser Personen, die Leistungsgewährung an Hilfebedürftige im laufenden Leistungsbezug sowie die Antragsaufnahme bei Erstvorsprache. Auch Abhilfe bei Mittellosigkeit wird geleistet. Zudem können vereinzelt in dringenden Angelegenheiten Termine mit den Sachbearbeiter*innen und Sozialarbeiter*innen der Fachstelle unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln vereinbart werden. Auch zwischen den Feiertagen wird von der Fachstelle Soziale Wohnhilfe Personal aus allen drei Bereichen (Unterbringung, Sozialdienst und Leistung) vorgehalten.
Fachbereich 2 – Materielle Hilfen-Existenzsicherung Der Fachbereich 2 ist in der täglichen Sprechstunde des Sozialamtes in der Galerie Wedding in der Zeit Mo-Fr von 08:30 bis 11:30 Uhr persönlich erreichbar. Sofern Anliegen dort nicht geklärt werden können, erfolgt eine Weiterleitung an den zuständigen Sachbearbeiter im Fachbereich. Dieser setzt sich dann telefonisch oder schriftlich mit dem Leistungsberechtigten in Verbindung. Für besondere Notfälle ist eine persönliche Beratung unter Beachtung Corona-Schutzmaßnahmen möglich. Hausbesuche erfolgen nicht.
Fachbereich 3 – Materielle Hilfen-Pflege Für die ambulante Hilfe zur Pflege, vollstationäre Hilfe zur Pflege als auch in der Fachstelle Qualitätssicherung gilt Folgendes:
Das Frontoffice in der Bezirksgalerie Mitte ist von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet. Mindestens während dieser Zeit sind die Kolleginnen und Kollegen, die sich im „Backoffice“ befinden, für die Klientinnen und Klienten persönlich verfügbar. Im Vorraum des Frontoffice wurde hierbei eine Möglichkeit für eine Notbesprechung zwischen Mitarbeitenden und Klienten geschaffen. Darüber hinaus können per Email, per Telefon oder per Brief jederzeit Angelegenheiten geklärt, aber auch nach vorheriger Anmeldung und Absprache unter Berücksichtigung der Covid19-Vorsichtmaßnahmen in begründeten Einzelfällen persönliche Termine vereinbart werden.
Alle weiteren Dienste sind veröffentlicht unter: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/.
5. Schul- und Sportamt Das Schul- und Sportamt kann sich dem Ersuchen der Drucksache 2656/ V zur Einrichtung einer wöchentlichen Präsenzsprechstunde nicht anschließen. Maßgeblich hierfür sind zum einen unsere Überlegungen, dass die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern/innen in einer vorzunehmenden Güterabwägung höher zu bewerten sind, als die Hypothese, die Einrichtung wäre deswegen notwendig, weil nicht alle Kunden und Kundinnen in der Lage wären, telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund ist das Schul- und Sportamt auch per E-Mail zu erreichen. Es erscheint nicht nachvollziehbar und wäre innerhalb der Mitarbeiterschaft nicht zu vermitteln, dass die Landesregierung massive Kontakteinschränkungen zur Unterbrechung bzw. zur Verhinderung von Infektionsketten im Zusammenhang mit Covid 19 beschließt, aber das Schul- und Sportamt durch Einrichtung von Präsenzsprechstunden dieses Anliegen erschweren könnte. Gestützt auf bisherige Erfahrungen, ist unter allen Umständen zu vermeiden, dass ganze Arbeitsgruppen über einen längeren Zeitraum in Quarantäne verbringen. Die größte Ansteckungsgefahr ist momentan der persönliche Kontakt. Diesen gilt es sowohl zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes als auch im Hinblick auf die Fürsorgepflicht gegenüber der Mitarbeiterschaft auf ein unumgängliches Maß zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Zum anderen stehen auch fachliche Überlegungen dem Ersuchen entgegen. Im Schul- und Sportamt führten bisher zwei Bereiche Sprechstunden durch. Dies sind der Fachbereich Sport zur Vergabe von Sportstätten für Vereine sowie der Fachbereich Schule (Schulorganisation) zwecks Anmeldung zur Schulplatzvergabe. Eine Notwendigkeit zur Einrichtung einer Präsenzsprechstunde wird seitens des Fachbereichs Sport aufgrund der erheblich geringeren Nutzungsmöglichkeiten der Sportstätten für Vereine nicht gesehen. Bisher ist es auch ohne Präsenzsprechstunde gelungen, die Bedarfslagen decken zu können. Die Schulorganisation ist auf Ebene der Sachbearbeitung durch personelle Fluktuation aktuell nur zu 50% besetzt, eine Änderung dieser Situation durch personelle Nachbesetzungen ist vor Ende I/21 bzw. vor Anfang II/21 nicht zu erwarten. Gleichzeitig sieht sich dieser Bereich der Zielsetzung gegenüber, die Schulplatzvergabe für das kommende Schuljahr bis spätestens 31.05.2021 abgeschlossen zu haben (Bescheid-Erteilung). Diese Zielerreichung wäre durch eine Präsenzsprechstunde - gemessen am personellen Besetzungsstand - ebenso erschwert, wie durch den Ausfall der Mitarbeiterschaft durch eine längere Covid 19-Quarantäne. Im Übrigen konnte die Schulplatzvergabe für das laufende Schuljahr auch ohne Präsenzsprechstunde sichergestellt werden.
Zur aktuellen Situation des Jobcenters Berlin Mitte lässt sich Folgendes sagen:
Es sind keine Risiken hinsichtlich der Auszahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes absehbar. Das Jobcenter Berlin Mitte befindet sich in einer außergewöhnlichen, aber stabilen Situation. Hierzu wurden auch im Jobcenter Berlin Mitte Prozesse der täglichen Arbeit angepasst, um dem aktuellen pandemischen Geschehen gerecht zu werden. Prioritär handlungsleitend bleibt der Schutz der Gesundheit der Kunden und Mitarbeitenden sowie die Auszahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Innerhalb dieses Rahmens gelten die beiden Prämissen:
Kundengespräche im Jobcenter Berlin Mitte finden auch weiterhin terminiert und unterminiert statt. Der wichtigste Kommunikationskanal bleibt jedoch das Telefon. Eine stärkere Zugangsbeschränkung ist nicht vorgesehen. Der unterminierte persönliche Zugang zum Jobcenter wird seit dem 16.07.2020 mit der Eröffnung des InfoCenter am Standort Leopoldplatz realisiert. Hier erfolgt u.a. eine Unterstützung bei der Handhabung der zunehmend wichtiger werdenden Onlineangebote des Jobcenters. Mit der nun durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bestätigten Datenschutzkonformität unsere App „Jobcenter Berlin Mitte mobil“ wird ein weiterer wichtiger Zugangskanal etabliert, der es unseren Kunden ermöglicht jeder Zeit und an jedem Ort mit Ihrem Jobcenter Berlin Mitte in Kontakt zu treten.
Der terminierte persönliche Zugang erfolgt auch weiterhin über die Notanlaufstellen und Kundenkontaktbüros in allen Liegenschaften des Jobcenter Berlin Mitte. Eine durchgehende Ansprechbarkeit in Notfällen für die Bereiche Leistungsgewährung sowie Markt und Integration wird durch die Notanlaufstellen gewährleistet. Die Terminierung eines Notfalls erfolgt in der Regel taggleich durch den Sammelruf und entspricht somit einem Sofortzugang. Um aktuell den durch das Jobcenter initiierten persönlichen Kundenkontakt zu reduzieren, wird bis auf Weiteres von einer vollen Auslastung der Terminkapazitäten in den bislang genutzten Kundenkontaktbüros abgesehen. Dennoch bleiben diese speziell ausgestatteten Büros „geöffnet“ und stehen für eine freiwillige Terminierung durch die IFK aller M&I-Teams bereit.
Die mit dem Beschluss der BVV „Auch in Corona-Zeiten sozial Prioritäten setzen und finanzieren“ (Drs. 2500/V) verfolgten Ziele und Maßnahmen macht das Bezirksamt Mitte auch weiter zum Grundsatz seines Handelns, um, wie es in der genannten Beschlussfassung heißt, soziale Härten zu vermeiden, deren Folgen zu mindern, Teilhabe zu gewährleisten und Isolation und Ausgrenzung zu verhindern.
Das Bezirksamt hat angesichts der Hilfsprogramme auf Landes- und Bundesebene keinen Zweifel daran, die Verhinderung sozialer Notlagen von Menschen und ihren Familien weiterhin einen Schwerpunkt der Unterstützungsmaßnahmen des Landes und des Bundes bilden.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG A) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 23.02.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel |
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