Drucksache - 2737/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2737/V Mitte von Berlin
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Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Unterkünfte für Wohnungslose kurzfristig erhöhen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.12.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2737/V):
Das Bezirksamt wird ersucht,
a) vor der weiteren Ausbreitung der Corona‐Pandemie besser geschützt sind und b) um die Wieder‐Eingliederung von Wohnungslosen in die Regelsysteme zu verbessern.
wie Frauen, Kinder, Familien und Wohnungslose mit Behinderungen ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Das Bezirksamt hat am 16.02.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Zur Berichterstattung zum obengenannten Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung wird auf die ausführliche Antwort zur Schriftlichen Anfrage 1005/V von November 2020 verwiesen (s. Anlage). Darin werden die aktuellen Kapazitäten und Angebote hinsichtlich der Unterbringung wohnungsloser Menschen nach dem ASOG und der Kältehilfe umfangreich beschrieben. Im Rahmen der Kältehilfe konnte zudem mit dem 15.12.2020 der „Tagestreff Mitte“, ein Tagesangebot der GEBEWO im Brauhaus in Mitte, eingerichtet werden. Das Angebot ist mit 150 Plätzen von Montag bis Freitag 8 Stunden täglich an den Start gegangen, eine Aufstockung auf 200 Plätze befindet sich derzeit in der Prüfung. Das Kältehilfeangebot in Mitte umfasst damit erneut einen ganz erheblichen Teil des gesamten Angebotes der Stadt (siehe Tabellenwerk unten). Die Koordinierungsstelle der Kältehilfe hat dem Amt für Soziales mitgeteilt, dass die ausfinanzierten Regelbedarfe für die Kältehilfe (1.000 Plätze) ausgeschöpft sind, und darüberhinausgehende Angebote über Corona bedingte Mehrausgaben finanziert werden müssten. Zusätzlicher Bedarf wird von der Koordinierungsstelle derzeit aber nicht gesehen, sodass der Bezirk keine finanziellen Risiken eingehen muss.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die vom Bezirksamt Mitte zuwendungsrechtlich geförderten Kältehilfeangebote und der besonderen zusätzlichen Angebote mit Stand vom 05.01.2021:
Darüber hinaus besteht zunächst als befristetes Projekt eine Einrichtung zur Unterbringung (UzA), die ebenfalls Menschen Schutz vor Kälte etc. bietet:
Das Angebot wird ergänzt durch ein neuartiges Tagesangebot im Bezirk:
Hinsichtlich der Forderungen nach ganztägig und ganzjährig nutzbaren Unterkünften für Wohnungslose muss aus fachlicher Sicht in der Definition von Unterkünften und Notschlafplätzen deutlich unterschieden werden. Eine Unterbringung in eine Unterkunft erfolgt ausschließlich nach den Voraussetzungen des § 17 ASOG, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder eine spezifizierte akute Gefahr für die körperliche Unversehrtheit einer Person besteht, beispielsweise bei akuter Wohnungslosigkeit. Dabei ist die Unterbringung nach dem ASOG im Land Berlin in der Regel eine einzelfallbezogene Leistung der Kosten der Unterkunft in einem geprüften sozialhilferechtlichen Bedarfsfall. Untergebracht wird in ganztägige und ganzjährige Obdachlosenunterkünfte. Eigene ganztägige und ganzjährige Unterkünfte stehen dem Bezirk Mitte nicht zur Verfügung. Es handelt sich hier um ein zuwendungsfinanziertes Angebot der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Die bereitgestellten Unterkünfte werden überbezirklich belegt und sind nach Einschätzung des Amtes für Soziales ausreichend, zumal der Bezirk auch auf Unterkünfte auf dem sogenannten „freien Markt“, wie zum Beispiel Hostels, zurückgreifen kann. Bei der ordnungsbehördlichen Unterbringung nach dem ASOG in eine Obdachlosenunterkunft handelt es sich keinesfalls um die Zurverfügungstellung von „Ersatzwohnraum“. Die Einweisung soll die aktuelle und zeitlich befristete Notlage beseitigen und ein sog. „zivilisatorisches Minimum“ gewährleisten. Es müssen gegebenenfalls auch weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden. Dennoch sind die Unterbringungskapazitäten bedarfsorientiert zu verbessern. Im Besonderen sind die Bedarfe für Familien nach Wohnraumverlust und vermehrt die barrierefreien Unterbringungsangebote zu decken. Ziel der Gesamtstädtischen Steuerung Unterbringung (GStU) ist es daher zukünftig, die Kapazitäten bedarfsorientiert und zielgerichtet mit einer Regelbetreuung sicherzustellen. Diese ganztägigen und ganzjährigen Unterbringungseinrichtungen für Obdachlose nach dem ASOG sind ganz deutlich von den Notschlafplätzen und Maßnahmen im Rahmen der Kältehilfe (z.B. Tagesangebote) abzugrenzen. Im Gegensatz zur ordnungsrechtlichen Unterbringung stellt die Kältehilfe eine niedrigschwellige Versorgung der Bevölkerung dar. Es handelt sich ausschließlich um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr bei Kälte, die anonym ohne eine Prüfung von Bedürftigkeit durchgeführt wird. Die im Rahmen des Pandemiegeschehens aktuell durch den Senat zusätzlich bereitgestellten Mittel richten sich an die Zielgruppe der obdachlosen Menschen und ermöglichen es dem Bezirk, neben den üblichen Nachtschlafplätzen (klassische Kältehilfe) besondere Ganztagsangebote (Unterbringung zur Anspruchsklärung - UzA -) und Tagesangebote (Brauhaus) anzubieten. Die Einrichtung dieser besonderen 24/7- und 8/5-Angebote sollen aber nicht nur als Schutz in der Kälteperiode dienen. Sie wurden insbesondere eingerichtet, um den auf der Straße lebenden Menschen, die im Hinblick auf die Corona-Pandemie verstärkt zur gesundheitlichen Risikogruppe gehören, Schutz- und Rückzugsräume zu bieten. Diese Form der Hilfe ist abzugrenzen von der Obdachlosenunterbringung im Sinne des ASOG. Die „Unterbringung“ im Rahmen der Kältehilfe erfolgt normalerweise in niedrigschwelliger und damit anonymisierten Form und bietet somit nur wenige Ansatzpunkte für eine Anbindung einer obdachlosen Person an das bestehende Hilfesystem. In der derzeitigen Pandemiesituation wurde in Zusammenarbeit des Bezirksamtes Mitte mit der Berliner Stadtmission, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der Senatsverwaltung für Finanzen mit der „Unterbringung zur Anspruchsklärung“ erstmals ein Ganztagsangebot mit einer „mittelschwelligen“ Komponente in die Kältehilfe eingeführt. Diese „mittelschwellige“ Komponente beinhaltet:
• Erfassung von Daten und Vermittlung von Angeboten ohne Verpflichtung, die Obdachlosigkeit sofort zu beenden • Persönliche Ansprache und Aufklärung über mögliche Hilfsangebote • Weiterführende Beratung und ggf. Begleitung zu Ämtern/Terminen • Prüfung von möglichen Hilfsangeboten zum Lebensunterhalt, der Pflege oder Eingliederungshilfe etc. • Schaffung von Anreizen, das System zu nutzen • Förderung spezieller Angebote, die eine Betreuung im System unterstützen
Damit wird die Bereitschaft einer obdachlosen Person, an einer zielgerichteten Beratung zur Anspruchsklärung und Vermittlung in das Regelsystem teilzunehmen, zur Grundvoraussetzung, überhaupt in der UzA aufgenommen zu werden. Diese „mittelschwellige“ Komponente bietet gute Chancen, das betroffene Klientel in das Hilfesystem zu überführen und gegebenenfalls die Obdachlosigkeit langfristig zu beenden. Seit Beginn der UzA wurden im Jahr 2020 u.a. auch insgesamt 19 Personen (4 weibliche und 15 männliche) von der Aufsuchenden Sozialarbeit der Sozialen Wohnhilfe im Rahmen der Mittelschwelligkeit betreut. Davon haben 5 männliche Bewohner die UzA freiwillig oder wegen eines Hausverbots verlassen. 4 weibliche und 3 männliche Betroffene konnten erfolgreich vermittelt werden. Dabei bedeutet erfolgreiche Vermittlung die Vermittlung zu/in:
- Sozialen Wohnhilfen / ASOG Unterbringung - Psychiatrische Klinik - Hostels auf eigene Kosten bei zu hohem Einkommen/Rente oder Ablehnung einer ASOG-Unterbringung - Ankunftszentrum zur Durchführung des Asylverfahrens
Mit Stand vom 12.01.2021 betreut die Aufsuchende Sozialarbeit 2 weibliche und 9 männliche Personen in der UzA und bemüht sich in einem langwierigen Prozess der Betreuung und Vertrauensbildung um deren Überführung ins bestehende Hilfesystem. Neben der mobilen Sozialarbeit des Amtes für Soziales sind auch die Stadtmission selbst und noch weitere Träger gehalten, den Klient*innen „mittelschwellige“ Angebote zu machen.
Angesichts der hohen Akzeptanz seitens der obdachlosen Personen und der positiven Effekte ist der Bezirk bemüht, das Angebot der UzA mit der Komponente der Mittelschwelligkeit in dieser oder ähnlicher Form auch über die Kältehilfesaison hinaus zu verstetigen. Das Amt für Soziales wird dazu mit der Berliner Stadtmission und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Kontakt aufnehmen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
Die Finanzierung der unter der Überschrift Tagesstätten bzw. Spätcafé / Suppenküchen aufgeführten Projekte erfolgt aus dem vorhandenen Haushaltsansatz bei 3910/68432. Die Finanzierung der unter der Überschrift Kältehilfe aufgeführten Projekte erfolgt zwar aus dem vorhandenen Haushaltsansatz bei 3910/68404. Allerdings unterliegt die Kältehilfe der nachträglichen Betrachtung durch SenFin im Rahmen der Basiskorrektur, die dann nach den folgenden Kriterien durchgeführt wird: „Bei dem Produkt „80682 – Berliner Kältehilfe“ wird die Differenz zwischen Plan- und Ist-Mengen am Jahresende 2020 nachbudgetiert, soweit die Gesamtmenge von 181.000 für alle Bezirke nicht überschritten wird. Für die Kältehilfeperiode 2020/21 werden angemessene pandemiebedingte Mehrbelastungen – sofern sie plausibel nachgewiesen wurden – auf Antrag ebenfalls in der Basiskorrektur berücksichtigt. Nachgewiesene Sondersachverhalte werden ebenfalls berücksichtigt.“ Die Finanzierung der unter der Überschrift Unterbringung zur Anspruchsklärung bzw. Tagesaufenthalt für obdachlose Menschen aufgeführten Projekte erfolgt im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftungen durch die SenIAS. b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 16.02.2021
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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